Fahrzeughändler nicht in ZBT 1, kein Teil 2 vorhanden

Heyho,

ich habe mal eine extrem wichtige Frage an Euch und ich hoffe das mir schnell Klarheit gegeben werden kann...
Es gibt ein Auto von einem Berliner woran ich Interesse habe, ob ich es kaufe oder nicht ist egal, bitte auch keine Kommentare vonwegen: da würde ich die finger weglassen...kennen wir alle...
Das Auto hat nur Zulassungsbescheinigung Teil 1 und ist abgemeldet.
In dieser Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist ein anderer Name eingetragen als der vom Autohändler.
Mit wem muss ich nun einen Kaufvertrag unterschreiben? Mit dem Händler? Mit dem der in der ZBT 1 vermerkt ist? Oder ist dies irrelevant da das Auto abgemeldet ist?
Wenn ich das Auto kaufen würde, müsste Teil 2 aufgeboten werden, durch wenn kann Teil 2 aufgeboten werden? Durch den Käufer mit dem Kaufvertrag in welchem vermerkt ist dass das Auto ohne Teil 2 verkauft wurde, dem Händler oder demjenigen der in Teil 1 vermerkt ist?

Könnte ich mit dem Kaufvertrag in welchem der Vermerk steht, dass das Auto ohne Teil 2 verkauft wurde und der Verkäufer nur im Auftrag verkauft hat und die Erlaubniss habe eine Aufbietung von Teil 2 zu beantragen, zur Zulassungsstelle gehen und eine Aufbietung von Teil 2 beantragen?

Hoffe mir kann geholfen werden, DANKE!

Edit: Der Händler spricht sehr sehr schlecht Deutsch...MUSS der Händler eigentlich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen sein?

Beste Antwort im Thema

man kann auch Äpfel mit Birnen vergleichen. Und nachts ist es kälter als draußen. Natürlich kann man das Eigentum auch anders glaubhaft machen und wenn es keine Papiere gibt, dann kann man auch keine beibringen.

Im Fall des Fragestellers gab es aber die ZBII und es gibt einen deutschen Vor-Halter. Dieser wird den Brief aufbieten lassen müssen, sonst wird es richtig schwierig. Im konkreten Fall hat der TE das Auto noch nicht einmal gekauft, da kann es überhaupt nur einen Rat geben, nämlich dass er sich nicht die Probleme des verkaufenden Händlers zu eigen machen muss. Papiere auf den Tisch oder der Verkauf fällt durch, ist wirklich ganz einfach.

Klar kann man Fragen auch einfach mit "frag woanders" beantworten, aber in dem Fall ist es möglich, die Frage kompetent zu beantworten und so lange niemand kommt und einen vom Pferd erzählt könnte eine richtige Antwort auch einfach mal so stehen bleiben.

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Danke für Eure Antworten.
Was WÄRE denn wenn im Kaufvertrag nicht vermerkt ist das keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 mitgegeben wurde und man zur Zulassungsstelle geht und sagt: Ja man hat sie bekommen aber sie ist verloren gegangen nach dem Kauf? Kann ja auf einer Strecke von ein paar hundert Kilometern, offenem Fenster auf der Autobahn MÖGLICHERWEIßE ja mal passieren das sie aus dem Fenster fliegt?
Und nein das habe ich nicht vor wenn ich das Auto kaufen würde...es interessiert mich einfach nur..ich denke dass das unter Betrug zählen dürfte?

Vorsätzliche Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt -> Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, § 156 StGB...

„bitte auch keine Kommentare vonwegen: da würde ich die finger weglassen...“

Obiges Zitat ist vom TE....

@Kai R. Hoffentlich biste beim TE nun nicht unten durch! 🙂

Edith: Das Auto müsste nach meinem Verständnis wirklich schon gratis zu haben sein, oder max. 20 % des üblichen (mit Dokumenten) Wertes kosten, damit ich mir diesen Klotz ans Bein binden wollte.
Aber sicher nicht bei einer 1000 € Chäsn.

@TE
Bis jetzt bleibt unklar, welchen Anteil an der Problematik Probleme mit der Kommunikation (wg. nicht ausreichender Sprachkenntnisse) haben könnten.
Die rechtliche Dimension wurde mit ausreichendem Nachdruck bereits dargelegt.

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Lass ihn doch kaufen - er wäre dann für Monate ein Spielzeug...😁

Zitat:

@ShenraZ schrieb am 27. August 2019 um 18:52:15 Uhr:



Was WÄRE denn wenn im Kaufvertrag nicht vermerkt ist das keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 mitgegeben wurde und man zur Zulassungsstelle geht und sagt: Ja man hat sie bekommen aber sie ist verloren gegangen nach dem Kauf? Kann ja auf einer Strecke von ein paar hundert Kilometern, offenem Fenster auf der Autobahn MÖGLICHERWEIßE ja mal passieren das sie aus dem Fenster fliegt?

Und genau das hat Dir der Verkäufer als Möglichkeit der Dokument-Beschaffung vorgeschlagen! Wetten?

Was Folge der falschen EV ist, hat Tecci erläutert, interressant wird es,wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Kfz war und die ZB 2 bei einem Gläubiger als Pfand liegt. Mit Glück gibt's dann auch schnell ein Urteil vom AG,wenn die Sachlage so klar ist und Du die ZB 2 nie gehabt haben kannst.

Du willst es zwar nicht hören, aber ich schließe mich den 2 anderen an,hier kann es nur einen Rat geben "Finger weg"

Wenn der Verkäufer die Dokumente zusammen hat, kann er Dir das Fahrzeug gerne nochmal anpreisen.

Gruß M

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