Fahrwerk Auspuff und Sportluftfilter "nicht eingetragen"

Hatte eben wieder das Vergnügen mit der Polizei, bin mit einem
BMW e36 gefahren den ich gestern erst gekauft habe.
Am BMW waren Sportfahrwerk, Sportendschalldämpfer und Sportluftfilter verändert.

Das Sportfahrwerk ist eingetragen gewesen, allerdings konnte die Polizistin die in den Papieren eingetragene Nummer auf dem Fahrwerk nicht finden. Meiner Meinung nach steht die Nummer auf den Federn, die Polizistin fand nur einen Aufkleber wohlmöglich mit der Ersatzteilnummer auf dem Stoßdämpfer, die mit den Papieren nicht übereinstimmte.

Der Sportendschalldämpfer ist ein novus mit einer E Nummer sowie ABE, selbst beim Hersteller auf der Seite steht eintragungsfrei. Polizei meint aber ABE muss eingetragen werden (wahrscheinlich haben die das mit Gutachten verwechselt).

Die Frage ist was kommt auf mich zu ? Das einzige was nicht eingetragen war ist der Sportluftfilter für alles andere gibt es Papiere oder Eintragungen auch wenn die Polizei das Gegenteil behauptet.
Von allen Papieren sowie teilen wurden Fotos von der polizei gemacht.
Habe nun eine Mängelkarte wegen den 3 Sachen bekommen.

Was erwartet mich wegen nicht eingetragenem Sportluftfilter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@- 61 chris- schrieb am 29. November 2017 um 21:56:20 Uhr:


Doch aber wusste nicht dass bei der Polizei nur Idioten arbeiten

Ich habe eine sehr konkrete Vorstellung davon, wer in diesem Szenario der Idiot ist. Die Polizisten sind es nicht. Schon eher derjenige, der pauschal eine ganze Berufsgruppe verunglimpft.

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Zitat:

@Audia842 schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:38:37 Uhr:


Wieso macht man sich aus einer Mängelkarte, die man nun mal selbst verschuldet hat solch ein Problem, welches einem sogar noch über ein halbes Jahr später beschäftigt? Du scheinst ja wirklich jeden Fehler gemacht zu haben, den man machen kann.
Ist dir damals nicht in den Sinn gekommen einfach die Teile gegen gebrauchte Originalteile zu tauschen. Den Wagen wieder vorzuführen und einen Haken dran zu machen? Bußgeld bezahlen und und wieder etwas schlauer aus der Sache raus zu gehen?

Ich mache ja viel mit aber sowas ne das geht nicht.
Zahle nichts für Sachen die seine Richtigkeit hatten.

@- 61 chris-
Dann hättest Du ein Gegengutachten machen, und Einspruch erheben müssen.
Das wolltest Du nicht, weil es Dich Geld gekostet hätte, also hat sich die Sache erledigt.

Und gezahlt hast Du trotzdem, auch wenn Du meinst, dass es nicht seine Richtigkeit hatte.
Was hast Du also gewonnen?

Zitat:

@RalphM schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:46:58 Uhr:


@- 61 chris-
Dann hättest Du ein Gegengutachten machen, und Einspruch erheben müssen.
Das wolltest Du nicht, weil es Dich Geld gekostet hätte, also hat sich die Sache erledigt.

Und gezahlt hast Du trotzdem, auch wenn Du meinst, dass es nicht seine Richtigkeit hatte.
Was hast Du also gewonnen?

Wir müssen abwarten was noch kommt

Zitat:

@Audia842 schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:38:37 Uhr:


Wieso macht man sich aus einer Mängelkarte, die man nun mal selbst verschuldet hat solch ein Problem, welches einem sogar noch über ein halbes Jahr später beschäftigt?

Wenn man - so wie der TE - die geistige Reife eines Kindes in der Trotzphase an den Tag legt, dann macht man das genau so. Schließlich können aus Prinzip immer nur andere Schuld sein. Andere sind übrigens auch alle aus Prinzip doof.

Gut, mit der Realität hat eine solche Sichtweise nichts zu tun, aber es erklärt das Verhalten des TE - so die Story wirklich stimmt, was zu befürchten ist - durchaus.

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Was soll denn noch kommen?

Eine Entschuldigung und Kostenerstattung? Eventuell noch eine Flensburger Punktegutschrift und ein Taxigutschein. 😉

Zitat:

@Audia842 schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:55:57 Uhr:


Was soll denn noch kommen?

Eine Entschuldigung und Kostenerstattung? Eventuell noch eine Flensburger Punktegutschrift und ein Taxigutschein. 😉

Schriftliche Stellungnahme und Entschuldigung der Polizisten nicht vergessen.

Zitat:

@Audia842 schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:55:57 Uhr:


Was soll denn noch kommen?

Eine Entschuldigung und Kostenerstattung? Eventuell noch eine Flensburger Punktegutschrift und ein Taxigutschein. 😉

Meinte welche Rechnungen die Geier verlangen

Das mit den Rechnungen war doch schon am Tag des Einspruch klar. Vielleicht hättest du damals hier fragen sollen, ob es Sinn macht. Hier hättest du sicher ehrliche Antworten bekommen.
Der Thread jetzt hilft ja keinem mehr. Ausser vielleicht bei der Vertreibung von Langeweile.

Zitat:

@- 61 chris- schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:25:45 Uhr:



Zitat:

@Sebalb schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:17:04 Uhr:


Sieht für mich selbst getippt aus. Keinen Briefkopf nix. Also doch nur ein Troll.

Der Papa liefert direkt neue Beweise

Und??? Streikt der Drucker?

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 2. Dezember 2017 um 16:27:58 Uhr:



Zitat:

@- 61 chris- schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:25:45 Uhr:


Der Papa liefert direkt neue Beweise


Und??? Streikt der Drucker?

Waren online aber nur für bestimmte Zeit.

Möchte mich hier bei allen für die letzten 15 Seiten bedanken.
Thread ist abonniert.

Danke,
der_Nordmann

Zitat:

@- 61 chris- schrieb am 2. Dezember 2017 um 16:06:53 Uhr:



Zitat:

@Audia842 schrieb am 2. Dezember 2017 um 15:55:57 Uhr:


Was soll denn noch kommen?

Eine Entschuldigung und Kostenerstattung? Eventuell noch eine Flensburger Punktegutschrift und ein Taxigutschein. 😉

Meinte welche Rechnungen die Geier verlangen

"Keine Feier ohne Geier!"

Zitat:

@- 61 chris- schrieb am 1. Dezember 2017 um 15:56:25 Uhr:


Noch ein Verstoß und ich muss MPU machen.

Deswegen sehe ich das nicht ekn

Ich hoffe mal für dich, du hast jetzt ein Fahrzeug, das der STVO entspricht, sonst ist bald die Bahncard dein Freund...

Die Bahncard sieht er dann bestimmt auch nicht ein. Sind ja auch Geier 😉

"Meine Brieftasche ist zugeschweißt... Meinen Ausweis kriegen die nicht! Die sollen mal versuchen, mich dann einfach mitzunehmen!".... 😁

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