Fahrtenbuch für das FInanzamt
Hallo Mitglieder, kurz und knapp:
Ich habe in nächster Zeit vor, ein Fahrtenbuch für das Finanzamt zu führen um Steuern zu sparen.
Das Straßenverkehrsamt lässt auch elektronische Fahrtenbücher zu.
Wie sieht das beim Finanzamt aus, was für Vorlagen müssen da erfüllt sein?
Liebe Grüße!
Beste Antwort im Thema
also anstatt mir hier im inet von 600 leuten 1200 meinungen anzuhören und hinterher immernoch nicht schlauer zu sein,
würd ich einfach beim für mich zuständigen finanzamt anrufen und hätte innerhalb 15 min ne stichhaltige antwort
15 Antworten
Hallo ins Forum,
Fahrtenbücher fürs Finanzamt müssen in fortlaufender Form zeitnah so geführt werden, dass nachträgliche Ergänzungen entweder unmöglich sind oder dokumentiert werden.
Bei Geschäftsfahrten muss der jeweilige Start- und Zielpunkt, das Datum und der Anfangs-/Endkilometerstand angegeben werden. Zudem ist der Geschäftspartner und der Zweck sowie die Angabe des Fahrers erforderlich. Bei Privatfahrten reicht das Datum sowie der Anfangs-/Endkilometerstand.
Alle erforderlichen Angaben müssen im Fahrtenbuch selbst drin stehen und nicht auf ergänzenden Unterlagen; google mal dazu. Es gibt massenhaft Urteile dazu.
Handschriftlich geführte FB sind i.d.R. anzuerkennen, wenn die erforderlichen Angaben drin sind. Da gibt's auch nur wenig Ermessen. Bei elektronisch geführten FB sind die Anforderungen höher (insbesondere im Hinblick auf die nachträglichen Änderungen), aber auch nicht extrem. Eine einfache Excel-Liste reicht jedenfalls nicht, da brauchst Du schon Spezialprogramme.
Ich persönlich habe ein elektronisches FB (als Modul einer bekannten Steuersoftware), das vom FA anstandslos anerkannt wurde. Zusammen mit einer Vollkostenrechnung (Belege sind aufzuheben) hilft dies schon und führt zur Berücksichtigung des tatsächlichen km-Kostensatzes.
Steuerlich kannst Du mit einem FB die pauschalierte Versteuerung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung eines Firmenwagens vermeiden und eine Versteuerung anhand der tatsächlichen Nutzung erfolgt. Bei besonders wenigen Privatfahrten ist dies von Vorteil.
Betrifft es einen Privatwagen, der gelegentlich in steuerlich relevanten Bereichen genutzt wird, hilft ein FB mit der Vollkostenrechnung, dass der tatsächliche km-Kostensatz berücksichtigt wird und nicht nur der (lächerlich niedrige) Satz von 0,30/km.
Viele Grüße
Peter