F: Nutzungsausfall bei Tatalschaden "nachweisen"
Hallo Freunde,
ich hatte leider einen Unfall und leider ergab sich, dass es ein Totalschaden ist.
Der Schaden an sich, ist reguliert worden, aber nun geht es um Nutzungsausfall.
Rückmeldung der Versicherung:
"Ein Anspruch auf Nutzungsausfall setzt voraus, dass der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich nicht mehr nutzen konnte, dieses aber gerne nutzen wollte. Da hier ein Totalschaden vorliegt, können wir Nutzungsausfall nur dann erstatten, wenn wir nachvollziehen können, dass das Fahrzeug an sich genutzt werden sollte.
Bitte übersenden Sie uns hierzu eine Kopie des Fahrzeugscheins desjenigen Fahrzeugs, das anstelle des beschädigten Fahrzeugs gekauft wurde. Vielen Dank. Gerne erstatten wir dann den angefallenen Nutzungsausfall nach."
Wir haben einen Zweitwagen (der leider auch "halbdefekt ist"😉, reicht es diesen der Versicherung zu nennen, oder ist zwingend eine Neukauf eines anderen KfZ oder ggf. Nachweis einer (privat) Reparatur notwendig um das bestehende Fahrzeug wieder Straßentauglich zu machen notwendig?
Wie verhalte ich mich am besten (möchte ungern einen Anwalt hinzuziehen)?
Vielen Dank
B.
27 Antworten
So sehe ich das auch, hat man einen Ausfall, kann man diesen auch belegen. Ich verstehe jedoch wenn man versucht noch ein paar Euro rauszuholen. Sind wir ehrlich, selbst wenn alles Materielle ersetzt wird, man hat die Lauferei und muss sich um alles kümmern. Umgerechnet in Arbeitszeit deckt die Erstattung des Nutzungsausfalls wohl gerade so den Aufwand.
Für Lauferei und kümmern kann mal einen Anwalt beauftragen. Für die eigenen Auslagen habe ich 30,- erhalten. Das etwas Zeit drauf geht ist logisch, aber man macht ja auch nicht alles während der regulären Arbeitszeit. Und die meisten könnten wohl auch ein Telefonat mit dem Anwalt oder der Werkstatt in der Arbeitszeit führen. Nicht jeder ist Notfallsanitäter oder "Untertage" tätig.
Das stimmt schon, dennoch ist Zeit irgendwo auch Geld.
@bmw318is-blackk, vergiss nicht, dass dir die Versicherung auch den verbleibenden Tankinhalt bezahlt.
Hallo zusammen,
ich versuche nicht noch ein paar Euro rauszuholen, sondern der von der Versicherung ausbezahlte Betrag reicht nicht zum Kauf eines "neuen" Fahrzeuges. Wenn ich auf mobile oder so schaue wollten viele wesentlich mehr haben als das was im Gutachten angesetzt wurde - wieso auch immer, vielleicht weil einfach der DAT oder Schwacke Preis übernommen wurde. Über die 300 Euro Nutzungsausfall kann ich die Kosten etwas ausgleichen.
D.h. habe ich auf ein Mietwagen verzichtet und versuche den Nutzungsausfall zu erhalten.
Die Rennerei dabei mach ich für umme 🙂 .
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Aber wenn du ein neues Fahrzeug erwirbst, dann bekommst du doch auch den Nutzungsausfall erstattet. Wenn es länger dauert, dann womöglich nicht für den gesamten Zeitraum.
Im Gutachten waren bei mir neben der Computerberechnung auch vergleichbare Fahrzeugangebote hinterlegt.
Ich verstehe jedoch deinen Frust, du bist unverschuldet hineingekommen und musst dich nun kümmern und ggf. mehr Geld auf den Tisch legen.
Wenn es mehrere Pkw´s im Haushalt gibt, dann ist die Frage nach der Nutzung berechtigt. Denn ein Nutzungsausfall tritt nur dann ein, wenn auch ein Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit des Besitzers anzunehmen ist. Bestes Beispiel ist ein saisonversichertes Cabrio, was im Dezember einen Schaden hat. Da wird es sehr schwer, eine Nutzungsausfallentschädigung zu bekommen.
Hat der TE weitere Fahrzeuge zur Verfügung, so muss er diese aufgrund der Schadensminderungspflicht auch nutzen, wenn es möglich und zumutbar ist. Die Beeinträchtigung des Fahrvergnügens spielt dabei leider keine Rolle, weshalb die Nutzung von kleineren und/ oder weniger komfortablen Autos zumutbar sein könnte.
Am einfachsten ist es, einfach eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen und damit jeglicher Diskussion aus dem Wege zu gehen. Wenn der TE das nicht will, dann muss er anderweitig darlegen, warum die anderen Fahrzeuge nicht nutzbar waren und sich ggf. auf weitere Diskussionen mit der Versicherung einstellen.
Hallo Freunde,
wie immer gebe ich auch Rückmeldung, wie es bei mir gelaufen ist.
Nach Rücksprache mit einem Anwalt und der Versicherung ist Nutzungsausfall zu Belegen. Sprich ich muss den Kauf eines anderen Fahrzeugs mit zB einem Fahrzeugschein nachweisen.
Was mir nicht bekannt war, ist dass ich für diesen "Nachweis" 3 Jahre Zeit habe, was mehr als ausreichend ist das alte Auto zu verkaufen und ein neues zu kaufen.
Ich bin nicht an die 14 Tage im Gutachten gebunden, bekomme später aber auch nur die Tage aus dem Gutachten ausgezahlt (Mehrwertsteuer wird dabei nicht abgezogen).
... hoffe das Thread vielleicht später anderen Hilft 🙂 ...
Gruß
B.
Zitat:
@bmw318is-black schrieb am 18. März 2025 um 11:31:05 Uhr:Zitat:
Was mir nicht bekannt war, ist dass ich für diesen "Nachweis" 3 Jahre Zeit habe, was mehr als ausreichend ist das alte Auto zu verkaufen und ein neues zu kaufen.
Du wirst unter Umständen schon nach Abwarten von 1 Jahr Probleme bekommen, den Nutzungswillen nachzuweisen und in Sachen Nutzungsausfall leer ausgehen. Einfach mal Google nutzen.
Dass innerhalb von 14 Tagen ein Auto da sein muss, hat keiner behauptet. Ggf. zahlt die Versicherung sogar länger. Das mit den drei Jahren ist, meiner Ansicht nach, so zu verstehen, dass du diese Zeitspanne hast, das Geld einzutreiben, nicht aber um ein Auto zu organisieren. Da würde man den Nutzungswillen wohl in Frage stellen.
Hallo zusammen,
ich verstehe, ich hatte auch nicht vor die 3 Jahre abzuwarten. Hatte aber irgendwo gelesen das man innerhalb / nach den 14 Tagen des Gutachten, "nachweisen" muss das man auf der Suche ist und der Versicherung beweisen, dass man mehr als die 14 Tage benötigt um Ersatz zu besorgen.
Der Punkt hatte mich irritiert, aber ich denke das ich gute Chancen habe einen Ersatz zu finden innerhalb von 6-12 Monaten.
Thx
R.
Nein, das ist die Zeit, die dir der Gutachter zugesteht um ein gleichwertiges Fahrzeug zu finden. Bei Stangenware sind das meist zwei Wochen.
Bei etwas exklusivem, wie einem B4 GT, kann das auch deutlich länger sein.
Wie lange du brauchst ist dann deine Sache, es sollte aber im zeitlichen Zusammenhang stehen.
Es gibt dann noch ein paar Gründe die Zeit verlängern können aber dazu müsstest du den Anwalt befragen.
Zitat:
@bmw318is-black schrieb am 18. März 2025 um 19:08:22 Uhr:
Der Punkt hatte mich irritiert, aber ich denke das ich gute Chancen habe einen Ersatz zu finden innerhalb von 6-12 Monaten.
Schau dir mal hier die Urteile an -> Klick
Die sind zwar nicht mehr so taufrisch, zeigen aber durchaus auf, wohin die Reise gehen kann.
Danke euch für die Rückmeldung, heißt also draufhalten 🙂 .
Desto früher alles durch ist, desto besser die Chancen noch Nutzungsausfall zu erhalten.