EU-gesetz rambuegel

Sehe ich das richtig,
das neue eu-gesetz fuer rammbuegel gilt nur fuer fahrzeuge der klassen M1 (PKW) und N1 (LKW unter 3,5t).

d.h. fahrzeuge derl klasse N2 duerfen diese weiterhin montieren?

dann duerfte z.b. ein Chevy Tahoe, der auf 3505kg "aufgelastet" (als LKW) ist diese weiterhin haben?

16 Antworten

Hi wickie,

grundsätzlich richtig! Das EU-Gesetz bezieht sich aber nur auf Neufahrzeuge bzw. auf erstmaligen Anbau.

Wenn Dein Chevy solch einen Bügel offziell und legal (d.h. ein vom TÜV abgenommener und in die Fahrzeugpapiere eingetragener Bügel) dranhat, ist das auch weiterhin legal.

Locker bleiben! 😁

Re: EU-gesetz rambuegel

Zitat:

Original geschrieben von Wickie2


dann duerfte z.b. ein Chevy Tahoe, der auf 3505kg "aufgelastet" (als LKW) ist diese weiterhin haben?

Ein Montageverbot für LKW's stand meines Wissens niemals zur Diskussion.

Re: Re: EU-gesetz rambuegel

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ein Montageverbot für LKW's stand meines Wissens niemals zur Diskussion.

Heißt das dass alles, was als Lkw zugelassen ist, weiter Bullenfänger haben darf, oder hab ich da was falsch verstanden?

Gruß,

Dainsleif

Hallo Dainslef,

intepretieren könnte man es so, wie jedoch TÜV und Co es bewerten muß man versuchen, dafür jedoch ein Fahrzeug als LKW umgruppieren ist jedoch nicht das Wahre, wegen z.B. Sonntagsverbot und der Zulassungskriterien

Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe


Hallo Dainslef,

intepretieren könnte man es so, wie jedoch TÜV und Co es bewerten muß man versuchen, dafür jedoch ein Fahrzeug als LKW umgruppieren ist jedoch nicht das Wahre, wegen z.B. Sonntagsverbot und der Zulassungskriterien

Nordjoe

Wenn der Gute aber schon als LkW zugelassen ist? Maut gilt ja auch erst ab 12 t. Wenn ich als Alltagsauto einen Pickup (LkW) habe, können mir die ja auch nicht einfach sonntags das Fahren verbieten, oder muss ich mir dann immer ein Kilo Steaks in die Ladefläche knallen (verderbliche Ware)😉?

Gruß,

Dainsleif

Zitat:

Original geschrieben von Dainsleif


Wenn ich als Alltagsauto einen Pickup (LkW) habe, können mir die ja auch nicht einfach sonntags das Fahren verbieten, [...]

Nein, können sie nicht - aber es genügt, einen Anhänger dahinter zu packen, das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW-Gespanne jeder Gewichtsart 😉

Das Solofahrzeug darfst Du natürlich auch Sonntags bewegen...

Tja Dainsleff

vermutlich wird es wegen des Rammbügels an"KleinLKW's" auch noch einiges an Ärger geben, aber es ist eben so, das an PKW keine Rammbügel sein sollen, die Frage ist eben wie ist es mit der Polizei und LKW ab 3,5 t.
Ich meine die Diskussion um Rammbügel und welcher Art Rammbügel ist vergebens, die deutsche Politik wechselt vermutlich bald, was die dann beschließen, wenn weniger Grüne entscheiden dürfen - fragt Euch lieber noch nicht!

Nordjoe

hi,

es gibt auch weiterhin rammschutzbügel. nur eben keine starren mehr aus metallrohr. sind aus mehreren, bzw. anderen materialien und sind optisch nicht zu unterscheiden.
seht mal bei den herstellern/anbietern nach.

mfg 41

Cobra hat auch weiterhin Edelstahl Rammbügel im Programm, die sind jetzt halt mit flexiblen Befestigungspunkten versehen. In manchen Fällen wird durch diese Bügel sogar der Fußgängerschutz verbessert. Metall ist einfach stilvoller!

Habe an meinem 84er ExArmy Blazer auch noch den original "Astabweiser" montiert. Dazu kommt noch ein relativ weit abstehender Antennenhalter. Bis jetzt haben weder TÜV noch Polizei was dagegen. Obwohl beide Teile zugegeben alles andere als förderlich für die Gesundheit unfallbeteiligter Personen sein dürften.

Zitat:

Original geschrieben von Dainsleif


Wenn der Gute aber schon als LkW zugelassen ist? Maut gilt ja auch erst ab 12 t.

nicht ganz richtig, wenn Du in Österreich fährst, braucht man bereits ab 3,5 Tonnen eine sogenannte go-box (LKW-Maut). Ist auch für Wohnmobile ab der Gewichtsklasse vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Roadkinger


nicht ganz richtig, wenn Du in Österreich fährst, braucht man bereits ab 3,5 Tonnen eine sogenannte go-box (LKW-Maut). Ist auch für Wohnmobile ab der Gewichtsklasse vorgeschrieben.

Danke für die Info. Bin aber noch unter 3,5 t und eher selten in A unterwegs.

Gruß,

Dainsleif

mfg 41:

was nutz ein "weicher" rammbuegel bei zusammenstoessen mit schafen, rentieren oder elchen?

wohne in Norwegen, und trotzt der nicht eu-mitgliedschaft folgen wir die EU regeln dank des EWG-vertrages!

die eu buerokraten in Bruessel waren vermutlich noch nie in skandinavien unterwegs! die sehen nur die luxus suv's mit breitreifen in der grossstadt!

hurra fuer die EU!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Wickie2


was nutz ein "weicher" rammbuegel bei zusammenstoessen mit schafen, rentieren oder elchen?

Nichts!

Ebenso wenig nutzt ein Rammbügel, wenn er an einer selbsttragenden Karosserie verschraubt ist. Richtig wirksam wird er erst bei einem Wagen mit Starr-Rahmen, wenn er mit eben diesem verschraubt ist. Ansonsten wird sich stets die Karosserie verziehen.

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