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erneuter Schaden an bereits vorher ausbezahlter Stelle

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 7:41

Hallo Community,

vorab vielen Dank für die Unterstützung.

vor einem Jahr hatte ich einen Parkschaden an der Stoßstange. Die Versicherung des Unfallverursachers hat diesen auch reguliert. Ich hab ihn allerdings ausbezahlen lassen und nicht repariert (2 kleine Dellen mittig).

Gestern wurde mein Auto wieder beim ausparken an der Stoßstange beschädigt (große Kratzer hinten links).

Da der Verursacher weitergefahren ist (vermutlich nicht bemerkt), ich jedoch das Kennzeichen dank eines Zeugen habe, bin ich heute zur Polizei. Diese bittet mich nun einen Kostenvoranschlag einzuholen, womit ich auch schon bei der Fragestellung bin:

Wie läuft das jetzt ab, da ich ja bereits einmal das Geld für eine neue Stoßstange bekommen habe, dieses jedoch auszahlen und nicht in der Werkstatt reparieren habe lassen?

Zahlt da die Versicherung des jetzigen Unfallverursachers überhaupt?

Wie würdet ihr hier vorgehen?

Die Schäden sind zwar nicht zu vergleichen, befinden sich jedoch beide an der Stoßstange.

Wenn ich noch wichtige Angaben zur Beantwortung der Frage vergessen habe, bitte Bescheid geben.

besten Dank

Gruß

Kim

Beste Antwort im Thema

Wenn für den Altschaden bereits eine komplette Stoßstange bezahlt worden ist, dann hat die HP des Erstschadens hier evtl. noch die USt auszutüten, sofern sie bei der Reparatur nun anfällt. Der Zweitschaden ist kein ersatzfähiger Schaden. Bereits die Strafanzeige erstattet zu haben und den Schaden mit dem KVA zu beziffern, könnte eine Straftat darstellen.

Es läuft - ob nun gewollt oder nicht ist erst mal egal - auf eine Anleitung zum Betrug hinaus ...

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2019 um 10:46:00 Uhr:

Wenn für den Altschaden bereits eine komplette Stoßstange bezahlt worden ist, dann hat die HP des Erstschadens hier evtl. noch die USt auszutüten, sofern sie bei der Reparatur nun anfällt. Der Zweitschaden ist kein ersatzfähiger Schaden. Bereits die Strafanzeige erstattet zu haben und den Schaden mit dem KVA zu beziffern, könnte eine Straftat darstellen.

Es läuft - ob nun gewollt oder nicht ist erst mal egal - auf eine Anleitung zum Betrug hinaus ...

Was hat die Unfallflucht des aktuellen Schädigers mit der Frage zu tun, ob und wie dieser Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Flüchtigen zu regulieren wäre?

Grüße vom Ostelch

Noch eine Ergänzung:

War mein möglicher HIS-Eintrag etwa nach 4 Jahren gelöscht?

Siehe Zitat aus HIS-Broschüre:

Auf Basis der Kategorie „besondere Schadenfolgen“ kann eingemeldet werden,

wenn z. B. ein Fahrzeugschaden fiktiv auf Basis eines Gutachtens oder eines

Kostenvoranschlags abgerechnet wird und eine gewisse Schadenhöhe

überschritten ist. Durch die Meldung soll vermieden werden, dass derselbe

Fahrzeugschaden bei einem anderen Versicherer noch einmal eingereicht

und somit mehrfach „abgerechnet“ wird.

(K a n n gemeldet werden. ... Die Frage ist z.B. wird jeder fiktiv abgerechnete Schaden

gemeldet oder nur im Verdachtsfall? Wahrscheinlich nur im Verdachtsfall, denn

bei meinem Abstand von 7 Jahren, wären ja auch bei einem Regel-Eintrag nach

längstens 4 Jahren die Daten gelöscht worden. Also hätte der

Versicherungsschaden-Bearbeiter selbst im Falle des Eintrags nicht einmal eine

Grundlage gehabt, die Regulierung abzulehnen.)

Personen, die an einem Schadenfall beteiligt sind, können wegen Auffälligkeiten

zum Schadenhergang, -bild oder -umfang an das HIS gemeldet werden.

Der Sachbearbeiter greift hierbei bestimmte Kriterien, die unterschiedlich

gewichtete betrugsgeneigte Auffälligkeiten definieren, auf. Diese spiegeln

das Erfahrungswissen der Experten in der Betrugsaufklärungsarbeit wider und

sind in den meisten Punkten von der Rechtsprechung

als taugliche Hinweiskriterien bestätigt.

Besonders wichtig sind solche Meldungen, um banden- bzw. gewerbsmäßigen

Versicherungsbetrug zu erkennen und aufzuklären.

So werden immer wieder durch sogenannte „Autobumser-Banden“ Autounfälle

gestellt. Deren Mitglieder sind in wechselnden Rollen tätig: einmal

als Versicherungsnehmer, Fahrer oder Anspruchsteller, ein anderes

Mal als Zeuge, aufgrund dessen Aussage die Versicherungsleistung erlangt

werden soll.

Das HIS bietet hier die Möglichkeit, aktiv gegen Versicherungsbetrug vorzugehen,

indem sich wiederholende Begehensformen, gleiche Beteiligte und der Einsatz

aus anderen Fällen bekannter Fahrzeuge ermittelt und Schadenkomplexe

mit zum Teil ganz erheblichen Schadensummen aufgedeckt werden.

(So war mir das auch bekannt: Die HIS wurde eingeführt nach der Häufung

von gewerbsmäßigem Betrug insbesondere im KFZ-Bereich.)

Zitat:

@Ostelch schrieb am 11. Juni 2019 um 17:36:53 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Mai 2019 um 10:46:00 Uhr:

Wenn für den Altschaden bereits eine komplette Stoßstange bezahlt worden ist, dann hat die HP des Erstschadens hier evtl. noch die USt auszutüten, sofern sie bei der Reparatur nun anfällt. Der Zweitschaden ist kein ersatzfähiger Schaden. Bereits die Strafanzeige erstattet zu haben und den Schaden mit dem KVA zu beziffern, könnte eine Straftat darstellen.

Es läuft - ob nun gewollt oder nicht ist erst mal egal - auf eine Anleitung zum Betrug hinaus ...

Was hat die Unfallflucht des aktuellen Schädigers mit der Frage zu tun, ob und wie dieser Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Flüchtigen zu regulieren wäre?

Grüße vom Ostelch

Ich verstehe deine Frage nicht. Der Zweitschaden ist rechtlich keiner und damit gibt es auch keine "Unfallflucht" im strafrechtlichen Sinne. Den Zweitschaden hier ersetzt zu verlangen ist allerdings heikel.

Zitat:

@Kimahri123 schrieb am 11. Juni 2019 um 15:26:55 Uhr:

Wie versprochen hier mal kurz und knapp der Ausgang des Themas:

Ich war beim gleichen Händler wie beim letzten Schaden und habe mir einen Kostenvoranschlag geholt. Erstens wusste er von dem Vorschaden, zweitens habe ich ihn nochmal drauf hingewiesen. Aussage war trotzdem das hat nichts miteinander zu tun und spielt keine Rolle bei der Schadensabwicklung.

Der Versicherung habe ich das dann trotzdem nochmal mitgeteilt, diese hat die Details des Vorschadens in Erfahrung gebracht, aufgerechnet und mir daher für den erneuten Schaden nichts mehr überwiesen.

Das ist ok und rechtens so.

Naja letztlich habe ich zwar jede Menge Aufwand damit gehabt und jetzt einen größeren Schaden, aber immerhin schlaf ich ruhig :)

Vielen Dank für die ehrliche Rückmeldung. (ist leider selten)

Grüße und weiterhin angenehmes Schlafen mit einer weißen Weste

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