Erheblicher Mangel 4 Tage nach Autokauf

Hallo liebe Community. Wir haben 5 Tagen einen opel Combo E life gebraucht gekauft. Gestern dann der
Schock. "Fehler Abgasreinigung/Motorstörung.

Nach eingehender Recherche im Internet,( man findet auffallend viele Beiträge mit dem selben problem)
Muss mit hoher Wahrscheinlichkeit der Adblue Tank mit Pumpe erneuert werden (ca.1400euro).

Wir haben später mitgekriegt das der vorbesitzer des Autos das gleiche Problem gehabt. Vor nicht einmal einem Jahr beim TÜV wurde im ersten Anlauf keine Plakette erteilt aufgrund der selben Störung. Ein paar Tage später bei der Nachprüfung ging er durch.

Wir wohnen auf dem Land, meine Frau ist hochschwanger und wir sind fix und fertig...

Es sind meiner Meinung nach alle Bedingungen erfüllt um den Kaufvertrag rückgängig zu machen.
Jedoch müssen wir dem Verkäufer in einer angemessen
Frist Chance zur Nachbesserung geben.

Aufgrund der Masse an Beiträgen und der Tatsache das der Fehler vor einem Jahr auftrat, haben wir die berechtigte Angst , daß wir dauerhaft damit zu kämpfen haben.

Die wichtigste Frage die uns derzeit umtreibt :
Müssen wir für die Gewährleistung das Auto zu ihm bringen, oder muss er es holen. Es sind von uns aus über 500 Kilometer zum Händler. Ich habe gelesen das ich das Auto holen muss , sofern es NICHT unzumutbar ist. Ich finde aber in unserem Fall ist es unzumutbar.

Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen.

Der Verkäufer hat uns angeboten mit der Garantie zu unserer Autowerkstatt hier zu gehen. Wenn dafür ne Selbstbeteiligung anfällt oder sonstige Kosten würden wir das unter uns ausmachen. Auf meine Frage was wir denn da für Sicherheiten hätten meinte er " ich bin nicht so einer"

Kleiner Nachtrag : Wir haben keinen Kaufvertrag unterschrieben, auf dem Dokument steht verbindliche Bestellung eines Fahrzeuges.
Mfg.

7 Antworten

Da es ein Gewährleistungsfall ist würde ich den Verkäufer nachbessern lassen.

Dass Du mit hochschwangerer Frau ein Kfz in 500km Entfernung kaufst, kannst Du nicht dem Verkäufer anlasten.

Es muss nicht wörtlich "Kaufvertrag" auf dem Dokument stehen, damit es der Sache nach einer ist.
Der Händler scheint ja nicht direkt unkooperativ zu sein. Insofern würde ich in Anbetracht der etwas stressigen Gesamtsituation bei euch den vorgeschlagenen Weg eingehen, d.h. das Auto bei einer Werke in eurer Nähe vorstellen, den Fehler analysieren lassen und dann das weitere entscheiden. Immer in Abstimmung mit dem Händler, d.h. erst kommunizieren, dann handeln.
Je nach Laufleistung des Wagens kann die von dir angesprochene Garantieversicherung hier schon nur noch eingeschränkt zahlen. Formell mindert sie deine Rechte aus der gesetzlichen Sachmangelhaftung nicht. Aber auch hier lauert der Fallstrick, dass ein technischer Defekt je nach Alter und Laufleistung womöglich als altersbedingter Verschleiß gewertet werden kann.
Es kann in Summe hier klüger sein, denn Fall per Garantieversicherung abzuwickeln und eine Zuzahlung in KAuf zu nehmen, anstatt sich mit dem doch recht weit entfernten Händler über die Übernahme von Transportkosten usw. zu streiten. Ihr habt sicher aktuell andere Sorgen, wie ich mir vorstellen kann.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 10. Mai 2024 um 11:28:24 Uhr:


Es muss nicht wörtlich "Kaufvertrag" auf dem Dokument stehen, damit es der Sache nach einer ist.
Der Händler scheint ja nicht direkt unkooperativ zu sein. Insofern würde ich in Anbetracht der etwas stressigen Gesamtsituation bei euch den vorgeschlagenen Weg eingehen, d.h. das Auto bei einer Werke in eurer Nähe vorstellen, den Fehler analysieren lassen und dann das weitere entscheiden. Immer in Abstimmung mit dem Händler, d.h. erst kommunizieren, dann handeln.
Je nach Laufleistung des Wagens kann die von dir angesprochene Garantieversicherung hier schon nur noch eingeschränkt zahlen. Formell mindert sie deine Rechte aus der gesetzlichen Sachmangelhaftung nicht. Aber auch hier lauert der Fallstrick, dass ein technischer Defekt je nach Alter und Laufleistung womöglich als altersbedingter Verschleiß gewertet werden kann.
Es kann in Summe hier klüger sein, denn Fall per Garantieversicherung abzuwickeln und eine Zuzahlung in KAuf zu nehmen, anstatt sich mit dem doch recht weit entfernten Händler über die Übernahme von Transportkosten usw. zu streiten. Ihr habt sicher aktuell andere Sorgen, wie ich mir vorstellen kann.

In der "verbindlichen Bestellung" steht das der Kaufvertrag zu stande kommt, wenn die Lieferung ausgeführt ist. Das ist ja passiert , steht auch ein Datum drauf.

Was mir aber große Sorge bereitet. Da steht drauf zu zahlenden Betrag "eingeforderte Summe X"

Da steht nirgendwo das der Verkäufer die Summe auch erhalten hat. Oder hat er das automatisch nach Übergabe des Fahrzeugs und dem somit zustandegekommenen Kaufvertrags ?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Mai 2024 um 11:24:27 Uhr:


Da es ein Gewährleistungsfall ist würde ich den Verkäufer nachbessern lassen.

Dass Du mit hochschwangerer Frau ein Kfz in 500km Entfernung kaufst, kannst Du nicht dem Verkäufer anlasten.

Aber das Auto ist strenggeommen nicht mehr fahrtüchtig , soll ich das Auto auf eigene Kosten 500 Kilometer in den Süden abschleppen lassen ?

Das ist doch utopisch.

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Das musst Du mit dem Verkäufer absprechen.

Egal wie kooperativ er wirkt, er wird nichts zahlen,was er nicht muss. Schon die kosten einer ordentlichen Diagnose sind nicht unerheblich.
Die ausführende Werkstatt wird sich den Auftrag von Dir unterschreiben lassen, was Du telefonisch mit dem Verkäufer ansprichst, juckt die nicht.

Lest euch das mal bitte durch . Besonders den letzten Satz
Das Geld haben wir vor Ort bar bezahlt und das Auto sowie die Dokumente erhalten.

Da steht einfach nirgendwo das er das Geld erhalte. Hat.
Habe ihn eben nach einer Quittung für den Betrag gefragt.
Da meinte er wir haben doch den Kaufvertrag und hat aufgelegt.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Mai 2024 um 11:24:27 Uhr:


Da es ein Gewährleistungsfall ist würde ich den Verkäufer nachbessern lassen.

Dass Du mit hochschwangerer Frau ein Kfz in 500km Entfernung kaufst, kannst Du nicht dem Verkäufer anlasten.

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Hiermit ist alles gesagt.

Der Thread entspricht leider nicht den Regeln der Kaufberatung - daher muss ich leider schließen.

Auch weil bei MT keine Rechtsberatung gestattet ist.

Der Verkäufer/Händler hat das Recht auf Nachbesserung - ob nun über ein AH in der Nähe oder über ihn.
Inwieweit Ihr da Leihwagenanspruch habt, muss man über Garantiebedingungen und Kulanz rausfinden.
Fruchtet die Nachbesserung nicht (3x ?) hast Du das Recht auf Wandlung m.W. - aber das steht auch alles in unseren Rechtssystem. 😉

Ich rate zu einer ruhigen emotionslosen Kommunikation.

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Der TE kann ausserdem gerne im Betrugsforum einen Thread aufmachen, wenn er der Meinung ist, über den Tisch gezogen worden zu sein.

VG Olli

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