Erfahrung mit KFZ Versicherung (SF übernehmen)

Hallo,

folgende Situation:

Mein Vater hat zwei Fahrzeuge für mich bei der Allianz versichert:
- Motorrad
- Auto

Habe mir nun ein neues Auto gekauft, dass ich ummelden muss. Dabei möchte ich auch gleich beide Versicherungen auf mich umschreiben lassen.

Habe vor zuerst bei der HUK ein Angebot einzuholen. Danach bei der Allianz (inkl. Umtragen von meinem Vater zu mich).

1. Kann ich diese Umtragung/Übertragung für beide Fahrzeuge machen (oder kann ich das Motorrad nur bei Jahreswechsel umtragen)?
2. Benötige ich eine Unterschrift meines Vaters?
3. Die SF-Jahre kann ich doch übernehmen oder? (sind ja letzendlich meine SF-Jahre)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@cxpain schrieb am 14. Februar 2016 um 20:23:24 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Februar 2016 um 20:13:22 Uhr:


Die fiktive Berechnung beginnt mit SF 1/2 , ist aber bei Versicherer unterschiedlich
Bei Sf 1/2 handelt es sich um eine besondere Ersteinstufung wenn man keinen Rabatt mitbringt. Diese erhält man nur unter bestimmten Voraussetzungen, je nach AKB sind die besser oder schlechter.

Die Stufung von 0 oder 1/2 erfolgt im nächsten Jahr immer in die 1!..wenn der Vertrag mehr als ein halbes Jahr lief!

Ein Versicherer bestätigt keine Sf Klassen sondern schadenfreie Jahre! Der neue Versicherer stuft dann entsprechend ein!

Mit SF0 kann man im nächsten Jahr nur in SF1 kommen, wenn zurückdatiert zum 01.01. wurde

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Zitat:

@gammoncrack schrieb am 14. Februar 2016 um 20:16:00 Uhr:


14.2. Fahrerlaubnis und die Berechnung beginnt mit SF 1/2? Selbst bei der geliebten HUK steht in den Bedingungen KL 0 und SF ½ bei 3 Jahren Fahrerlaubnis.

Bei der HUK wird bei die fiktive Berechnung mit SF 1/2 begonnen, analog der Eltern/Kind-Regelung (SF1/2). Bei Ehepartnern/Lebensgefährten sogar mit SF4

Sehr richtig! Aber Du hast geschrieben:

Zitat:

2 Jahre FS = max 2 Jahre die übernommen werden können!

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Februar 2016 um 20:13:22 Uhr:


Die fiktive Berechnung beginnt mit SF 1/2 , ist aber bei Versicherer unterschiedlich

Bei Sf 1/2 handelt es sich um eine besondere Ersteinstufung wenn man keinen Rabatt mitbringt. Diese erhält man nur unter bestimmten Voraussetzungen, je nach AKB sind die besser oder schlechter.

Die Stufung von 0 oder 1/2 erfolgt im nächsten Jahr immer in die 1!..wenn der Vertrag mehr als ein halbes Jahr lief!

Ein Versicherer bestätigt keine Sf Klassen sondern schadenfreie Jahre! Der neue Versicherer stuft dann entsprechend ein!

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 14. Februar 2016 um 20:22:58 Uhr:


Sehr richtig! Aber Du hast geschrieben:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 14. Februar 2016 um 20:22:58 Uhr:



Zitat:

2 Jahre FS = max 2 Jahre die übernommen werden können!

Beispiel! Schon von gehört?😉

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Leider fehlerbehaftetes Beispiel.

Zitat:

@cxpain schrieb am 14. Februar 2016 um 20:23:24 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. Februar 2016 um 20:13:22 Uhr:


Die fiktive Berechnung beginnt mit SF 1/2 , ist aber bei Versicherer unterschiedlich
Bei Sf 1/2 handelt es sich um eine besondere Ersteinstufung wenn man keinen Rabatt mitbringt. Diese erhält man nur unter bestimmten Voraussetzungen, je nach AKB sind die besser oder schlechter.

Die Stufung von 0 oder 1/2 erfolgt im nächsten Jahr immer in die 1!..wenn der Vertrag mehr als ein halbes Jahr lief!

Ein Versicherer bestätigt keine Sf Klassen sondern schadenfreie Jahre! Der neue Versicherer stuft dann entsprechend ein!

Mit SF0 kann man im nächsten Jahr nur in SF1 kommen, wenn zurückdatiert zum 01.01. wurde

Absolut korrekt!

Kann man leider bei einer SFR-Übertragung nicht mehr heilen.

Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 1/2, 0, S oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein. Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: -- Von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1, von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.

So wäre es dann ganz genau ??

Zitat:

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft: von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.

Danke für Deine Richtigstellung. Somit SF 1 nach 2 Jahren Fahrerlaubnis!

Und was macht ihr, wen er zu Anfang wie ich mit 1/2 eingestuft wurde! Bedeuted nach 2 Jahren SF 2!

Wer den Vertrag dann nicht rückdatiert ist dann aber selbst schuld...

Zitat:

@cxpain schrieb am 14. Februar 2016 um 20:41:11 Uhr:


Wer den Vertrag dann nicht rückdatiert ist dann aber selbst schuld...

Das geht aber bei einer SFR-Übertragung nicht mehr! Und ob sich rechnet, steht erst fest, wenn man die Beitragsätze kennt.

Ich bin übrigens in der selben Situation wie der TE.

Solange die Sf Übertragung nicht Not tut würde ich es nicht machen. Weil man Meistens hinterher schlechter gestellt ist.

Naja, mal verliert eine SF-Klasse. Und je mehr SFR man hat, desto geringer ist der Verlust. Oben sind die Abstände ja noch relativ hoch, aber ist man z. B. in SF 20 ändert sich z. B. der Beitragssatz von 33% auf 34%. Da ist der Verlust veschmerzbar.

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