Ende meines Fahrverbots und nu?

Hallo

leider musste ich vor einem monat meinen lappen abgegen. die frist endet am sonntag den 17.01 um 00. höchstwahrscheinlich wird mir mein führerschein per post zugesandt, woraus folgt, dass ich ihn erst am Montag gegen mittags bekomme. ABER ich muss ja schon am frühen morgen zur arbeit.

Wie siehts jetzt aus? darf am Mo morgen in mein auto einsteigen und fahren und das obwohl ich den führerschein noch garnicht habe? die frist gilt bis mitternacht?

kann mir hierbei jmd helfen?

danke

Beste Antwort im Thema

danke für deine antwort

ich versuche da heute schon den ganzen tag lang anzurufen aber komischerweise geht da keiner dran :/

edit:

Vor 2 min wurde mir der hörer auf der anderen seite abegenommen und mir wurde mitgeteilt, dass mir gestern mein führerschein per post zugesandt wurde. somit bekomme ich den noch vor dem Wochenende, fahren darf ich aber trotzdem nicht. klar

Ich habe den netten Herren auch gefagt, was geschähe, wenn ich den bis Mo. nicht bekäme. Dieser teilte mir mit, dass ich fahren darf und den Zettel bei mir tragen soll. bei einer Polizeikontrolle hätte den nur vorlegen müssen 🙂

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Zitat:

@Frank128 schrieb am 28. Januar 2016 um 10:59:36 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 28. Januar 2016 um 10:55:46 Uhr:


Welcher Papierkram. Bei uns wird einmal die EC-Karte durchgezogen und das wars.

Und was ist wenn einer nicht vor Ort zahlen möchte oder kann?
Gruß Frank,
der nicht immer seine EC-Karte mitnimmt. 😉

Mögen oder können ist ein Unterschied.

nicht mögen/Zahlung ablehnen - Anzeige

nicht können - Zahlkarte

Hat aber auch nicht wirklich was mit Papierkram zu tun.😉

Aber wir schweifen vom Thema ab.

Also ich bin mit dem Auto zur Polizei gefahren um den Führerschein wieder abzuholen, hat irgendwei keinen interessiert oder Sie haben es nicht mit bekommen. Aber da das Fahrverbot ja wieder aufgehoben wurde gehe ich auch davon aus das es nur als Ordnungswiedrig zählt weil man den Führerschein nicht dabei hat.

MfG
Mike

Zitat:

@e30lion schrieb am 29. Januar 2016 um 10:47:03 Uhr:


Also ich bin mit dem Auto zur Polizei gefahren um den Führerschein wieder abzuholen, hat irgendwei keinen interessiert oder Sie haben es nicht mit bekommen. Aber da das Fahrverbot ja wieder aufgehoben wurde gehe ich auch davon aus das es nur als Ordnungswiedrig zählt weil man den Führerschein nicht dabei hat.

MfG
Mike

Bei der Polizei wird der Führerschein nicht verwahrt, zumindest nicht da wo ich herkomme. Der befindet sich bei der Ordnungsbehörde.

Das wird aber vermutlich überall anders gehandhabt.

Zitat:

@Bobaine schrieb am 27. Januar 2016 um 08:52:55 Uhr:


Tach. Ich warte nun seit 12 Werktagen auf meinen Lappen. Hab im Amt am Donnerstag 1 Tag nach Ablauf des Fahrverbots versucht da wen zu erreichen, ging nicht. Hab denn per Mail bei der Region Hannover in Ronnenberg angefragt und witzigerweise promt als Antwort bekommen, dass der Lappen Montag per Einschreiben inne Post gegangen ist und: "Sie dürfen wieder fahren." Mehr nicht.
Keine Sendungsnummer oder so.
Hm. Ok.
Jetzt sind also wieder 10 Tage um und nix war im Briefkasten. Die Post meinte, dass das Ding am 11. im Amt vermutllich nur in "Ablage Postausgang" gewandert ist und das kann bis zu 14 Tage dauern, bis das Ding da überhaupt weg kommt.

Edit:

Gestern kam der Anruf vom Amt. Meine FE ist den Boomerang geritten und wieder zurückgekommen.
Die Citypost, ein Privatunternehmen von Behörden hier offensichtlich bevorzugt, konnte meine Adresse nicht ermitteln. Komisch. Denn: Ich bekomme jeden Tag Post. Die PostbotenInnen grüßen mich und meine Familie, sie kennen uns ja seit Ewigkeiten. In gut 50 Jahren hat sich unser Haus nie woanders befunden. Tja. Shittypost is halt anders. Da kommt es wohl öfter mal zu unangenehmen Effekten. Hört man so.

Nun also Versuch 2 mit der gelben Post.

Und ja: Man darf nach Ablauf fahren, die Empfangsbestätigung reicht für den Übergang, man muss sie halt mitführen.

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Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Januar 2016 um 10:58:29 Uhr:



Zitat:

@e30lion schrieb am 29. Januar 2016 um 10:47:03 Uhr:


Also ich bin mit dem Auto zur Polizei gefahren um den Führerschein wieder abzuholen, hat irgendwei keinen interessiert oder Sie haben es nicht mit bekommen. Aber da das Fahrverbot ja wieder aufgehoben wurde gehe ich auch davon aus das es nur als Ordnungswiedrig zählt weil man den Führerschein nicht dabei hat.

MfG
Mike

Bei der Polizei wird der Führerschein nicht verwahrt, zumindest nicht da wo ich herkomme. Der befindet sich bei der Ordnungsbehörde.
Das wird aber vermutlich überall anders gehandhabt.

Is wohl so, das das innerhalb einer Region/Landkreis/Bezirk bla geht, aber nicht übergreifend. Jedenfalls sachte mein Sachbearbeiter was von.

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