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Elternteil als Ehepartner?

Themenstarteram 27. März 2013 um 10:40

Hallo,

wenn Eltern und Kind im selben Haushalt leben und das Kind der Versicherungsnehmer und zugleich Fahrzeughalter ist dann gelten die Eltern nicht als "Partner" sondern andere Person(en), wenn man beim Vertragsabschluss in den Versicherungsmerkmalen Angaben macht. Das heißt, dass dadurch mehr Kosten anfallen. Genauso verhält es sich, wenn man den Zweitwagen, den man auf den Namen des "Partners" mit SF2 Einstufung hätte kriegen müssen, dann gilt es beim Elternteil als SF0 oder höchstens 1/2. Umgekehrt würde die Vergünstigung in Betracht kommen. Ist das nicht unter aller Sau? Ich glaube, dass der Gesetzgeber sich damit nochmal auseinander setzen sollte und ihm klar werden, dass "Eltern" keine fremde Personen sind und kein erhöhtes Unfallrisiko darstellen.:(

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 27. März 2013 um 11:06

1. Wird die Versicherung den Schaden trotzdem zahlen.

2. Wirst du aber trotzdem eine Vertragsstrafe zahlen müssen, da du bewusst falsche Angaben gemacht hast.

Die Versicherung wird dem Richter eine Schadensstatistik vorlegen, die beweist, dass wenn Fahrer und Halter abweichend sind, eine höhere Schadensquote zu erwarten ist.

Aber diese Statistik wird es nicht mal brauchen. Den wenn der Versicherer diese Unterscheidungen macht, dann ist das seine Sache.

Eine Zweitwagenregelung hat ja auch nichts mit dem Risiko zu tun, sondern ist eine reine Treueaktion.

Die ist halt nun mal an bestimmte kriterien geknüpft.

Der Fahrerkreis selbst ist dann ein weiches Tarifmerkmal, welches auf Grundlage von Unfallstatistiken kalkuliert wird. Und diese Statistik sagt nun mal aus, dass weniger Unfälle passieren, wenn nur VN und Partner das Auto fahren.

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am 27. März 2013 um 10:48

Der Gesetzgeber?

Wußte nicht, dass der jetzt auch Versicherungen anbietet. ;)

Themenstarteram 27. März 2013 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Der Gesetzgeber?

Wußte nicht, dass der jetzt auch Versicherungen anbietet. ;)

Angenommen macht man falsche Angaben der Versicherung und das Elternteil ist als "in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehepartner" eingetragen. Dann verursacht jener "Elternteil" Unfall und die Versicherung zahlt nicht und beruft sich auf falsche Angaben in dem Versicherungsabschluss. Dann verklagt man die Versicherung, und der Richter wird es bestimmt begreifen, dass es unangemessen ist, für die Eltern mehr zu zahlen als für den "Partner" und dem VN Recht geben.

am 27. März 2013 um 11:06

1. Wird die Versicherung den Schaden trotzdem zahlen.

2. Wirst du aber trotzdem eine Vertragsstrafe zahlen müssen, da du bewusst falsche Angaben gemacht hast.

Die Versicherung wird dem Richter eine Schadensstatistik vorlegen, die beweist, dass wenn Fahrer und Halter abweichend sind, eine höhere Schadensquote zu erwarten ist.

Aber diese Statistik wird es nicht mal brauchen. Den wenn der Versicherer diese Unterscheidungen macht, dann ist das seine Sache.

Eine Zweitwagenregelung hat ja auch nichts mit dem Risiko zu tun, sondern ist eine reine Treueaktion.

Die ist halt nun mal an bestimmte kriterien geknüpft.

Der Fahrerkreis selbst ist dann ein weiches Tarifmerkmal, welches auf Grundlage von Unfallstatistiken kalkuliert wird. Und diese Statistik sagt nun mal aus, dass weniger Unfälle passieren, wenn nur VN und Partner das Auto fahren.

Sorry, aber... die Überschrift... :D :D

cheerio

Viel Spaß, wenn dir im Schadensfall die Falschangaben zum Verhängnis werden und dir deswegen dann die Kündigung ins Haus flattert.

Neben Vertragsstrafe und Nachzahlung natürlich.

Wenn einem die VS kündigt wirds lustig wieder eine zum vernünftigen Preis zu finden.

Ansonsten ist es Vertragsfreiheit, du musst bei denen ja keinen entsprechenden Vertrag abschließen.

Themenstarteram 27. März 2013 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

2. Wirst du aber trotzdem eine Vertragsstrafe zahlen müssen, da du bewusst falsche Angaben gemacht hast.

Die Versicherung wird dem Richter eine Schadensstatistik vorlegen, die beweist, dass wenn Fahrer und Halter abweichend sind, eine höhere Schadensquote zu erwarten ist.

Der Fahrerkreis selbst ist dann ein weiches Tarifmerkmal, welches auf Grundlage von Unfallstatistiken kalkuliert wird. Und diese Statistik sagt nun mal aus, dass weniger Unfälle passieren, wenn nur VN und Partner das Auto fahren.

Ist es ja wirklich so, dass Eltern höhere Unfallquoten aufweisen als Lebensgefährt(in) des Kindes?

Was richtig ist, dass umgekehrt Kinder, wobei Eltern als VN eingetragen sind, häufiger Unfälle verursachen?

Es ist eigentlich völlig unüblich, dass Eltern weder Führerschein noch Auto haben, deren Kinder aber irgendwann besitzen und dass irgendwann die Eltern im Alter den Führerschein durch Nacheifer ihrer Kinder später nachholen. Deswegen sahen die Versicherer keine Alternative als den Merkmal "in häusl. Gemeinschaft lebende(r) (Ehe)Partner" in den Vertragsbedingungen festzulegen.

Andererseits kann man diese Angaben machen, wenn man von wegen annimmt, dass das o.g. Merkmal, auch für alle (Familien)Mitglieder in häusl. Gemeinschaft lebende Personen gemeint ist. Dann wäre diese Angabe gar nicht "bewusst" falsch angegeben. Es wäre dann nach der moralischen Logik entschieden. Und vielleicht herscht im eigenen Haushalt eigene Sitte und alle Familienangehörige sich sich einfach "Partner".

moralische Logik???

Der Unterschied zwischen (Ehe-)Partner und Elternteil (andere Person) hat wohl nichts mit Moral zu tun sondern erklärt sich von selbst.

Wer das nicht unterscheiden kann, der ist anscheinend nicht in der Lage einen rechtskräftigen Vertrag zu schließen.

Lass mich raten:

Du willst ein Auto versichern und es ist dir zu teuer - nun suchst du nach einer "Krücke" um zu sparen.

-> Klappt nicht!

am 27. März 2013 um 12:15

Du musst nur einen Richter finden, dem du glaubhaft versichern kannst, dass man zwischen (Ehe) Partner und Eltern keinen Unterschied erkennen kann.

Worüber diskutieren wir hier eigentlich?

Themenstarteram 27. März 2013 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

moralische Logik???

Damit meine ich dass andrere Nahestehende nicht eher ungerecht (finanziell) benachteiligt werden.

am 27. März 2013 um 12:45

Wird keiner benachteiligt.

Die Regelung gilt für alle anderen Elten auch so.

Frag mal, warum Beamte einen günstigeren Tarif bekommen?

Ist dass nicht auch ungerecht?

Oh jeh und warum werden Eltern beim Erbrecht anders behandelt als Ehepartner oder Kinder?

Warum bekommen Eltern von Verstorbenen nicht auch einen Pflichtteil wie vorhandene Kinder oder Ehepartner?

Man kann in der Regel davon ausgehen, dass Eltern ihr Leben selbst im Griff haben und für sich auch finanziell sorgen können.

Themenstarteram 27. März 2013 um 13:14

Heutzutage müssen männliche und weibliche Versicherungsnehmer gleich an Beiträgen zahlen. Früher waren männliche VN eher benachteiligt, also hat man es endlich begriffen, dass Männer keine höhere Unfallquote haben.:cool:

am 27. März 2013 um 13:37

Nein. Hat man nicht begriffen, weil dem nicht so ist.

Man wurde von der EU dazu gezwungen.

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