Elektronik TÜV... wer weiss bescheid?
Hi,
hab grad in den Nachrichten gehört das der TÜV demnächst auch die Elektronik eines Fahrzeuges prüft, inwiefern wird das Auswirkungen auf Endstufen, Innenraumbeleuchtung und alle weiteren Veränderungen haben?
Habt irh schon irgendwas gehört, denn auf der HP des TÜV´s steht soweit leider noch nichts.
20 Antworten
ja da bin ich mir sicher..
alte Hifonics Amps der 8er Serie haben ja z.B. keins oder viele Direktimporte aus USA ect...
Aber wenn die wirklich sowas anschaun dann wird so Pfusch wie Stromkabel an Amp ohne Gabelschuh ect. mit sicherheit aus dem Verkehr gezogen. Gott sei Dank.. ich hasse Pfusch
das mit 2000 stimmt leider nicht ganz... entscheident ist, ob das fahrzeug nach eg zugelassen wurde oder nicht (steht im brief).. da kann schon nen g3 bj 97 ne eg zulassung haben und somit werden alle eg bestimmungnbei diesem fahrzeug angewand...
Hallo!
Stichtag ist der 01.09. oder der 01.10.2002. Alles was davor war, interessiert gar keine Sau.
Viele Grüße
Achim
wo steht das??
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Stichtag war der 1.10.02.
Alle Geräte die vor dem 1.10.2002 auf dem Markt gekommen sind müssen ein CE Zeichen haben und durften davor nur in Fahrzeuge die vor dem 1.10.2002 Zugelassen worden sind.
Ist das Gerät eines neueren BJ´s und hat keine E-Norm darf es in kein PKW eingebaut werden !
Noch ein Zitat von KBA:
Nach Artikel 2 Absatz 5 der Richtlinie 95/54/EG in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 2 und
Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 70/156/EWG gestatten die Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union ab dem 01.10.2002 den Verkauf oder das Inverkehrbringen von elektrischen oder
elektronischen Unterbaugruppen nur, wenn diese der Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 95/54/EG genügen und ein Genehmigungszeichen nach dieser Richtlinie tragen. Unter Inverkehrbringen wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt in diesem Zusammenhang der Verkauf an den Endverbraucher verstanden.
Das Datum der Fahrzeugerstzulassung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, allerdings besteht eine besondere Regelung für Fahrzeuge, deren Typgenehmigung hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit vor dem 01.01.1996 erteilt wurde. Nach Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie 95/54/EG erlauben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union abweichend von den Festlegungen in Artikel 2 Absatz 5 auch in Zukunft den Verkauf und die Inbetriebnahme von Komponenten zur Verwendung in Fahrzeugen, die vor dem 01.01.1996 nach der Richtlinie 72/245/EWG (oder im Fall von Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotoren der Richtlinie 72/306/EWG) genehmigt wurden.
ohoh...
aber jetzt weiß das jeder genau mit Datum DANKE!!!