Elektrischer Garagentorantrieb - Versicherungsfrage/Rechtsfrage
Hallo zusammen,
hier mal eine nicht ganz alltägliche Frage.
Wir haben zwei Garagentore, die mit einem elektrischen Antrieb versehen sind.
Die Tore lassen sich von Innen (sowohl in der Garage als auch im Hauseinang) über Taster öffnen.
Das Problem ist natürlich, dass hierbei nicht einsehbar ist, ob sich z.B. eine Person oder ein fremdes Auto vor der Garage in unserm Hof befindet.
Wie sieht es rechtlich aus, wenn nun eine Garage geöffnet und dabei z.B. ein PKW durch ein Tor einen Kratzer bekommt (Die Tore schalten ab wenn ein Widerstand kommt) ?
Zahlt dass dann meine Privathaftpflicht ?
Oder muss das Tor beim Öffnen vorher eingesehen werden, sprich ich muss theoretisch immer hinlaufen und schauen oder mir ne Kamera zulegen ?
Oder reichen auch so Schilder wie "Tor öffnet automatisch bitte Einfahrt freihalten" ?
Danke schonmal füre eure Antworten.
Gruß
Karle
24 Antworten
Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 28. Januar 2008 um 06:20:17 Uhr:
... Guten MorgenBei kraftbetätigten Antrieben muß man sich immer vergewissern, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält.
Auch wenn diese Tore keine starken Motoren haben, und bei Aufprall auf ein Hinderniss zurück fahren, ich wollte meiner Tochter das nicht zumuten.
Also, im eigenen Interresse, Augen auf...
Gruß vom Armani-Biker, der sein Garagentor noch von Hand aufmacht...
...ist ja nicht so oft.
Hallo alle zusammen;
Ich war auch lange Zeit ein Verfechter vom manuellen Garagentor, habe mich dann aber schlussendlich doch für ein elektrisches entschieden. Dazu muss ich sagen, dass es vor allem an meiner Faulheit liegt 😉
Es gibt dabei doch einiges zu beachten, wie ich feststellen musste, nachdem ich auf der Seite Garagentor informiert habe. Ist zwar eine von diesen "Nischenseiten", aber in dem Fall haben die das ganz gut zusammen gefasst.
Viele Grüße
Es wäre nicht Deutschland wenn nicht alles geregelt wäre. EN60335-2-95 Das Garagentor darf nur bedient werden, wenn es eingesehen werden kann und das schließt ein, dass wenn es mir bekannt ist, dass es ein nach außen aufschwingendes Tor ist und dort einer parken kann/könnte oder es macht ......Dann muss ich vor die Türe gehen und gucken. Selbstverständlich darf man Schilder montieren, Linien auf den Boden malen usw. In letzter Konsequenz muss man gucken und bleibt verantwortlich für sein tun. Fernbedienungen auch wenn diese heute größere Reichweiten haben, sind ebenso nur für den Betrieb im einsehbaren Bereich erlaubt. Das wird man in den Warnungen jedes guten Herstellers finden. Jedes!
Der vorher schreibende Forumskollege hat sehr gut bemerkt, dass diese Webseite dem Eigenzweck des Verkaufs dient und wenig einer neutralen Darstellung.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass gute Antriebe im Privatbereich heute keine schweren Verletzungen verursachen, sprich sicher sind. Ausnahmen an nicht sicheren Antrieben durch Direktimporte vertrieben auch durch ahnungslose Fuzzi's die mal Geld verdienen wollen, kommend aus Fernost. Diese kann jeder kaufen genauso wie die juckende Lederjacke mit Arsen oder den Kinderball voll mit Formaldehyden.
Unfälle gibt es in DE.... nahzu Null-Zero! Und damit sind Menschen gemeint vor allem Kinder. Diese sind schützenswert. Kratzer in Vehikeln sind von keinem Sicherheitsinteresse. Darum geht es nicht.