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Einbruch/Diebstahl - unklar wegen Navi

Nabend,

Auto steht schon wieder in der Werkstatt. Diesmal wegen Einbruch und Diebstahl. 😠

Mobiles Navi und Ladekabel lagen verschlossen in der Mittelarmlehne und die Halterung im Handschuhfach. Da ich die Halterung nie benutze, einen Magnethalter habe und somit keine Spuren an der Windschutzscheibe sind, kommt man von aussen nie auf den Gedanken das sowas drin liegen würde.

Folgendes Szenario mit der Versicherung am Telefon:

Der Herr von der Versicherung meinte, das der Einbruchschaden über die Teilkasko abgewickelt wird. War mir klar, obwohl ich nicht danach gefragt habe. Allerdings werden die Kosten nur für die Folgeschäden übernommen die mit dem Glasbruch unmittelbar in Verbindung stehen. Das heisst z.B. die zerkratzte Türverkleidung und der zerkratzte Lack. Würde der Täter im Innenraum weiteren Schaden anrichten(was er nicht getan hat), würde man die Kosten für die entsprechenden Teile nicht übernehmen.

Auf die Frage, ob auch das gestohlene mobile Navi bezahlt wird, wurde dies verneint. Die Kasko würde nur die Kosten für festeingebaute Navis übernehmen. Also flux nach Feierabend in den Versicherungsunterlagen nachgeblättert, steht da neben dem Vertrag der Versicherung, in einer Art "Prospekt":

Zitat:

"Zuschlagspflichtige Fahrzeugteile wie Radio und CD-Spieler sind bis zu 5.000 EUR ohne Mehrbeitrag mitversichert."

Hab ich mir gedacht, gut, eben Pech gehabt, weil ich keinen Zuschlag zahle. Allerdings ist mir aufgefallen das in den Allgemeinen Bedingungen (AKB) etwas anderes steht:

Zitat:

"2. Ohne Beitragszuschlag mitversicherte Fahrzeugteile und mitversichertes Fahrzeugzubehör.
Folgende Fahrzeugteile und folgende Fahrzeugzubehörteile des versicherten Fahrzeuges sind bis zu einem Neuwert von insgesamt 1.500 EUR ohne Beitragszuschlag mitversichert, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder unter Verschluss gehalten oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind.
.... :
CB-Funkgerät
Elektronische Navigationssysteme
Fernseher mit Antenne
...
1 Radio, 1 Kassettenrekorder, 1 CD-Spieler, 1 CD-Wechsler ....

Da steht allerdings nicht ob mobil oder festeingebaut. Somit schießt sich die Versicherung doch ins eigene Bein oder verstehe ich da etwas falsch?? Ein paar unabhängige Meinungen würden mir vielleicht etwas helfen...

Beste Antwort im Thema

Also gut, gehen wir den Fall für DEINE Versicherungsbedingungen durch:

Grundsätzlich ist der Fahrzeuginhalt niemals Gegenstand der Kaskoversicherung, also auch keine mobilen Navigationssysteme.

Es gibt aber auch Verträge, bei welchen in Abweichung dieser Regelung u.U. auch mobilie Navigationssysteme mitversichert sind.

Dies scheint bei dir der Fall zu sein, nachdem hier Fahrzeugzubehörteile mitversichert sind, soweit diese UNTER VERSCHLUSS gehalten werden.

Soweit das Positive.

Jetzt das Negative:

UNTER VERSCHLUSS heisst: Verschlossen.

Also z.B. in einem verschlossenen Handschuhfach.

Mir ist jetzt aus dem Stegreif nicht bekannt, ob der Audi A4 eine abschliessbare Mittelarmlehne hat oder nicht.

Sollte dies der Fall sein und das Schloss der Mittelarmlehne wurde aufgebrochen (was ja leicht nachweisbar ist), bestünde für DEINEN Vertrag (ich schreie hier nur so herum, weil du das auch für nötig erachtest) Versicherungsschutz für das gestohlene Navigationssystem.

Sollte die Mittelarmlehne nicht abschliessbar sein oder war nicht abgeschlossen: GAME OVER!

Soweit so gut (oder auch nicht).

Hast du eine Hausratversicherung?

Findet nämlich der Diebstahl eines mobilen Navigationsgerätes oder anderer losen Gegenständen aus dem Fahrzeug innerhalb eines Gebäudes statt, so leistet hier nämlich auch die Hausratversicherung im Sinne der Außenversicherung.

Versichert ist über die Hausratversicherung nämlich der Einbruch-Diebstahl innerhalb von Gebäuden.

Also: Wenn das Fahrzeug also z.B. in einem Parkhaus aufgebrochen wurde, gilt dieser Tatbestand als erfüllt, und die Hausratversicherung muss für den Erstatz des Schadens zum Neuwert aufkommen (wir beachten bitte den NEUwert - die Teilkasko bezahlt nämlich -wenn überhaupt - nur den ZEITwert der gestohlenen Sache).

Über die Hausratversicherung kann man zudem noch bei vielen Versicherungen den "einfachen Diebstahl" mitversichern.

Da sind dann sämtliche losen Gegenstände im Fahrzeug mitversichert.

Am besten mal ggf. in die Hausratbedingungen schauen.

Noch Fragen?

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Ende vom Lied -> Versicherung zahlt Scheibe, Türverkleidung und Lackierung. Dem Navi heule ich nicht hinterher. Kostet bei Medion aktuell läppische 99Euro.
Der Verursacher des Unfallschadens zahlt die Lackierung des Kotflügel vorn.

Vorher:

Unfallschaden

Einbruchschaden

Nachher:

Würde mal gerne eure Meinung dazu wissen. Der Wagen geht am Montag auf jedenfall wieder zurück in die Werkstatt.
Es sollten die beiden Türen und der Kotflügel lackiert werden. Die vordere Tür sollte beilackiert werden, damit es farblich passt.

- Farbunterschied zur Stoßstange
- am Radlauf die Innenkante ohne zu spachteln einfach überlackiert
- Staubeinschlüsse
- ein dicker Läufer an Tür und Kotflügel, der sich von oben bis unten durchzieht
- 5-6 Dellen unterhalb vom Aussenspiegel und eins an der hinteren Tür
- vordere Tür lediglich abgeklebt und nicht zerlegt
- an der C-Säule bzw. am Dach wurde eine riesengroße Fläche nicht geschliffen/poliert. Eine Art "Orangenhaut" ...
- an beiden Türen sind dunkle Schattierungen zu sehen...wie "Wolken"....
- die mittlere Befestigungsmutter der Stoßstange wurde zu fest angezogen. Die Stoßstange drückt sich an den Kotflügel
- bei montieren der Stoßstange den frisch lackierten Kotflügel zerkratzt
- vor dem linken Scheinwerfer eine Beule von INNEN NACH AUSSEN ! ???

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