Ein Hagelsturm und Versicherung möchte zweimal Selbstbeteiligung ist dies normal
Am 23.06.21 war in Reutlingen ein Unwetter mit Hagel und Sturm und mein Auto hat einen Hagelschaden sowie einen Sturmschaden abbekommen. Ich wusste leider nicht dass man dies getrennt bei der Versicherung melden muss. Bei der Begutachtung wurde von der Dekra nur der Hagelschaden aufgenommen was mich sehr verwunderte, denn ich hatte ihn auch auf die anderen beim Unwetter entstandenen Schäden hingewiesen und er sagte nur er nehme nur den Hagelschaden auf und das sei keiner. Das kann er nicht aufnehmen...war baff. Ich musste den Sturmschaden dann letztendlich bei der HUK nachmelden. Der Hagelschaden wurde mehr schlecht als recht von khs behoben sie in der gleichen Halle waren wie die Dekra und die Huk (was jedoch eine andere Story ist). Aber nun nachdem ich nach einem halben Jahr hin und herschreiben und einen erneuten Gutachten bei der Dekra den Sturmschaden beheben lassen kann, möchte die HUK obwohl das ein Ereignis war ein zweitesmal die Selbstbeteiligung von mir haben. Ist das denn rechtens? Kann mir da jemand weiterhelfen?
23 Antworten
Zitat:
@Stevie schrieb am 5. Dezember 2021 um 20:40:49 Uhr:
Zitat:
@GolfFahrer751 schrieb am 4. Dezember 2021 um 14:40:13 Uhr:
Normales Verhalten der Huk, wenns ums zahlen geht.Hatte neulich einen Schaden, mein Gutachter meinte: "Bei HUK immer mit Rechtsanwalt "
Ich glaube der Mann war nicht ganz unerfahren.....Mittlerweile bin ich auch schlauer, aber hab mit Biss und Durchhaltevermögen jetzt auch das meiste durchgestanden. Aber ja das nächste Mal definitiv.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 4. Dezember 2021 um 09:00:42 Uhr:
zwei verschiedene Schäden, daher zweimal Selbstbeteiligung
Ganz sicher? Denn es war ein und das gleiche Ereignis.
Zitat:
@situ schrieb am 5. Dezember 2021 um 11:43:18 Uhr:
"Rumschlagen" ist nicht erforderlich. Wer in Foren schreiben kann, schafft auch eine E-Mail oder ein Kontaktformular. Dauert auch nicht länger als ein Telefonat mit einem Vertreter, der sich auch erst schlau machen muss.
Schön wäre es wenn man sich nicht rumschlagen müsste. In meinem Fall geht das jetzt seit einem halben Jahr hin und her.
Zitat:
@Stevie schrieb am 5. Dezember 2021 um 20:40:49 Uhr:
Zitat:
@GolfFahrer751 schrieb am 4. Dezember 2021 um 14:40:13 Uhr:
Normales Verhalten der Huk, wenns ums zahlen geht.Hatte neulich einen Schaden, mein Gutachter meinte: "Bei HUK immer mit Rechtsanwalt "
Ich glaube der Mann war nicht ganz unerfahren.....
Absolut auch meine Erfahrung.
Sobald die HUK im Spiel ist, ab zum Anwalt.
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Habe bei der huk angerufen, auch weil sie bei der Aufnahme des Sturmschadens keine neue Nummer aufgemacht haben. Die Dame hat mich gleich vorgewarnt die Antwort wird 14 Tage dauern. Ich bin gespannt.
"Sobald die HUK im Spiel ist, ab zum Anwalt"
Das wird aber teuer, der Anwalt wird sicher mehr haben wollen als die Selbstbeteiligung in der TK. Auch bei Rechtschutz mit SB wird das die Ersparnis aufbrauchen...
Zitat:
@KaulKalkhoffe schrieb am 6. Dezember 2021 um 11:23:28 Uhr:
Zitat:
@Stevie schrieb am 5. Dezember 2021 um 20:40:49 Uhr:
Hatte neulich einen Schaden, mein Gutachter meinte: "Bei HUK immer mit Rechtsanwalt "
Ich glaube der Mann war nicht ganz unerfahren.....Absolut auch meine Erfahrung.
Sobald die HUK im Spiel ist, ab zum Anwalt.
Absolut korrekt, und das nicht nur bei der HUK - Zumindest bei einem fremdverschuldeten Unfall mit klarer Haftungsfrage.
Beim Kaskoschaden wo der "Gegner" die eigene Versicherung ist, sollte man gut abschätzen ob es sinnvoll ist dem guten noch schlechtes Geld hinterher zu werfen. Und wenn's nur die Selbstbeteiligung ist.