Durchgezogene Seitenlinien (Straßenmarkierung) an beiden Enden Pflicht bei den Kreisstraßen?
Hallo,
ich habe mal eine Frage, ich wohne auf dem Land und muss oft auf die schmale Kreisstraße zur Arbeit fahren und für mich jedesmal eine Herausforderung im Dunkeln beim Nebel oder im Regen zu fahren, die Kreisstraße haben zwar keine Mittellinien, aber auch keine durchgezogene Seitenlinien (Straßenmarkierung)! Bei durchgezogenen Straßenlinien wäre die Fahrbahn es wesentlich besser sichtbar. Ohne Markierung ist es alles ziemlich schwarz und nicht gut erkennbar.
Meine Frage deshalb: Muss die Stadt nicht dafür sorgen, dass auch die Kreisstraßen mit Seitenlinien markiert sind? Was sagt das Gesetz?
Danke!
Gruß
Wuffi2009
Beste Antwort im Thema
Ich würde mir vielleicht mal Gedanken machen, was Du sonst noch alles nicht siehst, wenn schon das Erkennen des Straßenverlaufs so große Schwierigkeiten bereitet - zumal noch bei einer Straße, die Du kennst! Was, wenn da mal etwas unerwartetes passiert, wenn z.B. ein Stein auf der Straße liegt, Wild kommt oder ein Fußgänger - sollen die Behörden die auch alle weiß anmalen? Egal, was auf dem Tacho steht, Du bist zu schnell, wenn eine derart einfache Aufgabe Probleme bereitet.
18 Antworten
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 9. Januar 2015 um 09:11:57 Uhr:
Vor allem machen solch Linien die Straße besser sichtbar, gaukeln einem eine Sicherheit vor, die es nicht gibt und verleiten dadurch eben auch auf sehr kleinen Sträßchen dazu, schneller zu fahren, als man das eigentlich sollte.Zitat:
Mag sein, nur schränkt ja gerade die äußere Fahrbahnbegrenzung die Straße ein und macht sie optisch schmaler.
Ich hab mal von einem meiner Fahrlehrer "gelernt bekommen", wenn dich nachts für eine kurze Zeit mal der Gegenverkehr blendet, solle man seinen Blick leicht nach rechts unten lenken und die äußere Straßenmarkierung im Auge behalten. Soll den Blendeffekt reduzieren, weil man nicht unmittelbar in den blendenden Gegenverkehr schaut. Und die Linie als "Hilfe", damit man die Spur halten kann. (Kann man natürlich nicht allzu lange machen, weil irgendwann musst du ja wieder geradeaus schauen ...)
Aber sowas geht halt nicht, wenn da keine Linien sind.
Also ich weiß ja nicht... Dass man nicht voll in die Lichter des Gegenverkehrs glotzen sollte, ist ja klar - dafür brauche ich aber keine seitliche Markierung. Den Tipp halte ich für relativ riskant, weil man einfach im Blindflug der weißen Linie entlang kachelt. Zwei oder drei Sekunden sind da schon viel zu viel. Im Prinzip auch so ein Fall, wo diese seitliche Markierung dazu benutzt wird, schneller zu fahren als erlaubt. Denn auch wenn man das hier nicht gerne hört, gilt auch in diesem Fall: Wenn ich nicht mehr genug sehe (warum auch immer), dann gehe ich halt vom Gas, bis ich wieder genug sehe für die jeweilige Geschwindigkeit.
Und wer soll den einem nachts auf dieser Straße entgegenkommen? In dem einen anderen Thread des TE ist ein Bid einer Kreisstraße. Da ist doch absolut nichts los. Angepasst fahren und das wars.
Ob es eine Pflicht hat, steht auf einem anderen Blatt; in jedem Falle ist die Anlage bzw. Pflege einer zu jeder Zeit deutlich sichtbaren Fahrbahnbegrenzung angeraten. Durchgehende oder gestrichelte Seitenführungslinien bieten sich hier an, da sie meist so angebracht sind, daß eine Kollision mit Bäumen, (neudeutsch: Straßenbegleitgrün), unwahrscheinlich ist.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 9. Januar 2015 um 17:04:12 Uhr:
Ob es eine Pflicht hat, steht auf einem anderen Blatt; in jedem Falle ist die Anlage bzw. Pflege einer zu jeder Zeit deutlich sichtbaren Fahrbahnbegrenzung angeraten. Durchgehende oder gestrichelte Seitenführungslinien bieten sich hier an, da sie meist so angebracht sind, daß eine Kollision mit Bäumen, (neudeutsch: Straßenbegleitgrün), unwahrscheinlich ist.
Das ist alles in Deutschland geregelt, wann da was wo und womit bemalt wird.
Da bietet sich nichts an.
Wenn auf nachrangigen Straßen zu wenig Verkehr ist, will man natürlich in den Kreisen bzw. Gemeinden Geld sparen.