Forum...weitere
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. ...weitere
  5. Dringende Frage wegen Ablauf nach Unfall

Dringende Frage wegen Ablauf nach Unfall

Themenstarteram 21. August 2012 um 21:11

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier im Forum richtig bin. Mein parkendes Auto wurde von einem anderen Auto gestreift. Die Person rief die Polizei und gab seine Daten an sie weiter, diese haben mich dann über den Unfall informiert.

Die gegnerische Versicherung hat mir keine Schadensnummer mitgeteilt. Sie würde gerne erst einmal Kontakt mit dem Verursacher aufnehmen wollen. Ich soll jedoch schon mal einen Kostenvoranschlag machen lassen und mich bei ihnen melden.

Meine Werkstatt riet mir aber, gleich ein Gutachten erstellen zu lassen, da ein KV kostenpflichtig wäre. Das Gutachten würde die Versicherung zahlen müssen.

Jetzt lese ich im Forum von "Schuldenfrage geklärt". Ist die Schuldenfrage automatisch geklärt, wenn der Schädiger die Polizei informiert oder müsste ich mir die Schuldanerkenntnis von der Versicherung geben lassen, BEVOR ich das Gutachten erstellen lasse, um nicht auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen, wenn es doch zur Ablehnung seitens gegnerische Verischerung kommt?

Die gegnerische Versicherung meinte, dass es ein Neukunde wäre, wo noch nicht die Daten eingepflegt worden sind. Eine Deckungszusage hätte man dem Unfallverursacher allerdings schon erteilt.

Ich möchte nichts falsch machen, deshalb würde ich mich über eure Antworten und Erfahrungen freuen.

Es geht um einen VW Multivan Startline, Baujahr 2009. Die Werkstatt schätzt die Kosten grob auf ca. 6.000 Euro ein.

Noch eine letzte Frage: Die Wertminderung wird sicherlich von der Warkstatt ausgerechnet. Wie ist es mit der Nutzungsausfallentschädigung, wenn kein Mietwagen genommen wird, wird dieser aufgrund dem Gutachten automatisch bezahlt oder nur wenn der Wagen tatsächlich in der Werkstatt bleibt?

Danke

Ähnliche Themen
6 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von megasunshine

Hallo zusammen,

 

ich hoffe, dass ich hier im Forum richtig bin. Mein parkendes Auto wurde von einem anderen Auto gestreift. Die Person rief die Polizei und gab seine Daten an sie weiter, diese haben mich dann über den Unfall informiert.

 

Die gegnerische Versicherung hat mir keine Schadensnummer mitgeteilt. Sie würde gerne erst einmal Kontakt mit dem Verursacher aufnehmen wollen. Ich soll jedoch schon mal einen Kostenvoranschlag machen lassen und mich bei ihnen melden.

 

Meine Werkstatt riet mir aber, gleich ein Gutachten erstellen zu lassen, da ein KV kostenpflichtig wäre. Das Gutachten würde die Versicherung zahlen müssen.

 

Jetzt lese ich im Forum von "Schuldenfrage geklärt". Ist die Schuldenfrage automatisch geklärt, wenn der Schädiger die Polizei informiert oder müsste ich mir die Schuldanerkenntnis von der Versicherung geben lassen, BEVOR ich das Gutachten erstellen lasse, um nicht auf den Kosten sitzen bleiben zu müssen, wenn es doch zur Ablehnung seitens gegnerische Verischerung kommt?

 

Die gegnerische Versicherung meinte, dass es ein Neukunde wäre, wo noch nicht die Daten eingepflegt worden sind. Eine Deckungszusage hätte man dem Unfallverursacher allerdings schon erteilt.

 

Ich möchte nichts falsch machen, deshalb würde ich mich über eure Antworten und Erfahrungen freuen.

 

Es geht um einen VW Multivan Startline, Baujahr 2009. Die Werkstatt schätzt die Kosten grob auf ca. 6.000 Euro ein.

 

Noch eine letzte Frage: Die Wertminderung wird sicherlich von der Warkstatt ausgerechnet. Wie ist es mit der Nutzungsausfallentschädigung, wenn kein Mietwagen genommen wird, wird dieser aufgrund dem Gutachten automatisch bezahlt oder nur wenn der Wagen tatsächlich in der Werkstatt bleibt?

 

Danke

Ein Tipp: Dafür gibt es einen eigenen Berufsstand von ca. 175.000 Menschen in Deutschland, die Dir dabei helfen: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin...:eek: Und da Du nicht der Schuldige bist, werden Deine Anwaltskosten vollständig vom Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen. Der Gang zum Anwalt bringt Dir sofort und sicher weit mehr Klarheit und Sicherheit als das Rumfragen im Forum. Und wenn ein Anwalt Dich falsch berät oder einen Fehler macht, haftet er Dir gegenüber (bzw. seine Berufshaftpflichtversicherung) auf Schadensersatz. Wenn Dir dagegen hier im Forum jemand etwas Falsches sagt, hast Du Pech gehabt...

 

Besten Gruß

 

Dominik

Themenstarteram 22. August 2012 um 8:25

Danke, ich habe von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und heute früh bereits einen Termin für heute Nachmittag beim Rechtsanwalt geben lassen. Ich denke auch, sofern Unsicherheiten da sind, den Profi zu ranzulassen. Ich wünsche allen Lesern einen schönen Tag.

am 22. August 2012 um 8:35

also, weil der andere ja auf Jedenfall schuld ist, bist du auf der sicheren Seite deshalb;

Rechtsanwalt, und dein eigener Gutachter! Such dir einen gescheiten aus, hör dich um, man kann einiges rausholen :)

wenns ein Totalschaden sein sollte, stehen dir auch diese 10 tagessätze für einen Mietwagen zu, die man sich aber auch Auszahlen lassen kann, eventuell will die versicherung dann aber einen Abmeldenachweis sehen. Eventuell kann man auch - bei der Gelegenheit- Aufwendungen der neuen Fahrzeugsuche in Rechnung stellen. Aber das alles weis ja der Anwalt :)

Themenstarteram 22. August 2012 um 9:02

Zitat:

Original geschrieben von diegohnx

 

Rechtsanwalt, und dein eigener Gutachter! Such dir einen gescheiten aus, hör dich um, man kann einiges rausholen :)

Ich habe mich an meine VW Werkstatt/Autohaus gewandt für die Gutachtenerstellung. Ist das okay?

Es ist kein Totalschaden, Kratzer und davon ganz viel und ganz lang und ein paar Dellen, große und Kleine sowie Bruchstellen und Lackschäden.

Der Anwalt wird wissen, wie vorzugehen ist. Er meinte jedoch, ich solle für den kleineren Schaden (ca. 900 Euro) einen Kostenvoranschlag machen lassen. Dieser wird bei Reparatur wieder verrechnet.

Allderdings hätte ich doch wohl den fiktiven Schaden ersetzt gehabt. Somit fallen doch Kosten für den Kostenvoranschlag an, die nicht ersetzt werden. Ist der Gedankengang richtig?

Ich werde den Anwalt heute zwar fragen, aber es interessiert mich jetzt schon.

am 22. August 2012 um 9:20

ja dein Wagen ist auch noch was wert das hab ich erst üebrlesen

Aber du schreibst erst der Schaden wäre 6000 Euro? dann von einer 900 Euro Reperatur?

Also wenn du nur Optische Mängel hast, deren Instandsetzung weniger sind wie der Restwert des Wagens, dann machen es die meisten Leute doch so, das sie einen Kostenvoranschlag holen von der Original Werkstatt ( also VW) , und das der Versicherung weitereichen. Also mein bekannter hatte früher den selben Fall, da ist einer in einen Vectra rein. Er hat dann die vorangeschlagten Instandsetzungskosten der Versicherung gegeben, das Geld irgendwann bekommen, aber den Wagen eben nicht in einer originalwerkstatt, sondern in in dem Fall kleiner KLitsche für einen Appel und nen ei Reparieren lassen, den Rest des Geldes behalten. Was einem sein Auto Wert ist, muß jeder selber entscheiden, aber ich denke man kann Optische Mängel auch Qualitativ gut beheben lassen ohne das man gleich zu VW mus :) In seinem Fall war die Entscheidung gut - denn erst jetzt , nach etwa 6 Jahren oder so kahm an der Stelle etwas Rost wieder durch, aber weil der Wagen so und so nicht mehr viel Wert ist, hat es sich für ihn gelohnt, die Differenz von ein paar tausend Euro, lieber zu behalten....

Was die Kosten für einen GUtachter angehen würde, die zahlt die andere Versicherung. Das mit dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt, weis ich nicht, aber der Anwalt bestimmt... Am Endeffekt ist ein Voranschlag ja ein Angebot, mehr nicht..

Themenstarteram 22. August 2012 um 17:46

Danke erstmal für die Infos. Ich musste jetzt wegen der Schadenshöhe meinen Beitrag selbst nochmal durchlesen :) Also es ist so, dass an einem Tag unglücklicher Weise zwei verschiedene Personen mein Auto beschädigt haben. Der eine hat ihn gestreift, da liegt die Schadenshöhe bei ca. 5.000 Euro und der Andere hat beim Rausfahren aus dem Parkplatz (oder Reinfahren) mein Auto von hinten leicht angefahren. Hier wird der Schaden auf ca. 900 Euro geschätzt. Deshalb schrieb ich von ca. 6.000 Euro Schadenssumme. Ansonsten musste ich meinen Termin beim Anwalt auf morgen früh verschieben, dann weiß ich mehr. Auf jeden Fall hat mir die Anwältin dringend geraten, schon vor Erstellung des Gutachtens bei ihr Hilfe zu holen, z. B. dass die Werkstatt das Gutachten nicht direkt an die Versicherung schicken soll sondern erst zum Anwalt, wohl zur Überprüfung. Mehr weiß ich dann morgen früh. Na ja, schau' ma mal :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. ...weitere
  5. Dringende Frage wegen Ablauf nach Unfall