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Diesel Fahrverbote in diversen Städte

Themenstarteram 22. Februar 2017 um 11:54

Hallo,

es gibt inzwischen in Stuttgart ein Fahrverbot für Diiesel vor 2015. Wie sieht es für Behinderte, die einen Diesel fahren vor 2015, wenn sie in einem so geperrten Stadt fahren?

Ciao

Peter

Beste Antwort im Thema

Fahrzeuge von Behinderten die auch die Blaue Parkberechtigung bekommen um auf Behindertenparkplätzen zu parken, sind schon immer von der Umweltzonenregelung ausgenommen. So wirst du auch weiterhin in Stuttgart und Co mit jeder Rußschleuder fahren dürfen. Ich habe aber auch nur die grüne Plakette und Euro 5 und mich betrifft das dann genauso. Aber wie gesagt, wir sind von der Regelung ausgenommen.

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Zitat:

@Hitman77 schrieb am 27. Februar 2017 um 14:40:37 Uhr:

Zitat:

Darüber hinaus hat eigentlich jeder mit diesem Status auch den blauen EU Parkausweis.

Meine Frau hat G,H und B sowie 100% und wir bekommen keinen blauen Parkausweis.

Grüße

Moin,

das ist auch gut so! Denn ein aG ist nötig.:)

am 22. Mai 2017 um 10:00

Das H steht für Hilflos, dafür alleine gibt es keinen Parkausweis. Das H kann man also was den Blauen Parkausweis betrifft vergessen, bleiben Bl (blind) und aG ( außergewöhnlich gehbehindert) übrig.

Das Bl scheinen hier einige mit B (Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich) zu verwechsel

Kurz gesagt, den blauen Parkausweis gibt es regelmäßig bei den Merkzeichen aG und Bl ansonsten nur in Ausnahmefällen.

am 10. März 2018 um 18:02

Zitat:

@herrhausk schrieb am 23. Februar 2017 um 07:26:44 Uhr:

Der blaue EU Parkausweis berechtigt übrigens auch zum befahren der französischen Umweltzonen

am 10. März 2018 um 18:04

Das stimmt so nicht. Es ist eine Plakette erforderlich, allerdings reicht die schlechteste. In Verbindung mit dieser, darf dann in alle Umweltzonen eingefahren werden, wenn das Fahrzeug nach 1997 erstmals zugelassen wurde.

Zitat:

@sodachris schrieb am 10. März 2018 um 19:04:03 Uhr:

Das stimmt so nicht. Es ist eine Plakette erforderlich, allerdings reicht die schlechteste. In Verbindung mit dieser, darf dann in alle Umweltzonen eingefahren werden, wenn das Fahrzeug nach 1997 erstmals zugelassen wurde.

Hallo sodachris,

als Inhaber des blauen EU-Parkausweises kann zum befahren der französischen Umweltzonen auf die die französische Plakette verzichtet werden.

Die Ausnahmen zur französischen Umwelt - Plakette sind im Décret_2016-847_FR_ZCR geregelt.

Darin heist es:

« L’accès à la zone à circulation restreinte ne peut être interdit :

« 1° Aux véhicules d’intérêt général au sens de l’article R. 311-1 du code de la route ;

« 2° Aux véhicules du ministère de la défense ;

« 3° Aux véhicules portant une carte de stationnement pour personnes handicapées prévue par l’article L. 241-3-2 du code de l’action sociale et des familles ;

in deutsch:

Der Zugang zum geschützten Bereich darf nicht verboten werden:

1°....

2°....

3° Für Fahrzeuge, die einen Parkausweis für Behinderte gemäß Artikel L mitführen. 241-3-2 des Sozialgesetzbuches und des Familiengesetzbuches;

Die Plakette kann man natürlich zusätzlich nutzen. Kann ja sein, dass das Fahrzeug mal von einem Familienangehörigen ohne EU-Parkausweis genutzt wird.... Die kann man ja problemlos für <5€ online ordern.

VG HerrHausK

Zitat:

@manya21 schrieb am 1. März 2017 um 14:26:09 Uhr:

Das mit dem blauen Parkausweis bekommen ist klar, man muß ihn erst aber holen mit Passbild. Für andere Behnderungen soll es eine Orange Parkberechtigung geben. Damit soll man auf alle Plätze wieder mit der blauern. Nur das parken auf den ausgezeichneten Behinderten Parkplätze darf man nicht Parken.

Was mich auf die Palme bringt, ist, dass manche Autofahrer einfach ihren Behindertenausweis in das Autolegen mit "G" oder schlmmer. Wenn ich einen drauf anspreche heißt es dann er darf es.

So ist die Mentalität der Deutschen. Ich hab eine kleine Behinderung und darf alles was ein vollbehinderten.

Ciao

Moin,

das ist seit Jahrzehnten so, seit es die blaue Parkscheibe gibt!

am 13. September 2018 um 0:52

Hallo,

eine Frage an die Runde zum Dieselfahrverbot: darf ich in die Umweltzone nur zusammen mit der behinderten Person fahren oder besteht Befreiung für das Fahrzeug, egal wo der Behinderte sich gerade aufhält?

 

Danke für die Antworten

 

Bernd B

Zitat:

@Bernd-aus-Nippes schrieb am 13. September 2018 um 02:52:35 Uhr:

...oder besteht Befreiung für das Fahrzeug, egal wo der Behinderte sich gerade aufhält?..

Wenn z.B. für den Behinderten Ein Gang zum Amt erfolgt und Er selbst nicht dazu in der Lage ist der bestimmt mit drin.

Wenn jedoch für den Behinderten z. B. beim Konsum Eingekauft wird und es gäbe einen Außerhalb der "Zone" it das bestimmt nicht zulässig.

Fürchte jedoch fas solche Klärungen uneinheitlich und im Zweifel immer Individuell (zumindest von Stadt zu Stadt) ausgehandelt werden müssen.

um Bernds Frage zu beantworten: wenn die Person, auf die der blaue Parkausweis ausgestellt wurde ( mit Name und Bild), NICHT dabei ist, darf der Fahrer auch nicht in die Umweltzone einfahren, wenn er nicht die richtige Plakettenfarbe hat. Er darf den Parkausweis generell nicht benutzen.

Geht die Pflegeperson im Auftrag der zu pflegenden Person einem Termin nach wie Amt, Behörde etc., so bewegt sie sich in einer Grauzone. Eine übereifrige Politesse kann (und wird) ihr einen Strafzettel ausstellen.

Das Einkaufen im Auftrag berechtigt noch weniger zum Befahren der Umweltzone mit falscher Plakette.

Ich habe mir gerade mit guten Gewissen einen GLK 350 CDI zugelegt, mit dem Wissen jede Umweltzone befahren zu dürfen, ich verfüge über einen dieser begehrten blauen Parkausweise

Man muss ja noch nicht einmal eine von diesen grün, gelb oder roten Plaketten im Fahrzeug anbringen wenn man diesen Parkausweis im Fahrzeug auslegt

Das Thema Umweltzone wird in Zukunft nicht zu vernachlässigen sein, wenn man denn überhaupt noch reinkommt und die angeklebten zuvor nicht die Zufahrten blockieren

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