Dienstfahrzeug totaler Schwachsinn?
Nabend, liebe MotorTalk-Comunity. Mein alter Opel Astra gibt langsam den Geist auf und ich spiele mit dem Gedanken ein neues Auto zu leasen.
Nun stellt sich die Frage, Privatleasing oder den AG nach einen Firmenwagen [geleast] fragen.
Also, soweit ich verstanden habe, bezahle ich beim Privatleasing schlussendlich alles alleine in Brutto.
Grundlegende Frage/Rechnungen:
Ich bezahle beim Privatleasing [Jeep Compass]: 290€/Monat
Beim Gewerbeleasing [ über AG ] : 245€/Monat
Das würde schlussendlich von meinem Gehalt abgezogen werden. Insgesamt spare ich also 55€.
Allerdings kommt noch die bei mir sehr hohe Privatnutzung dazu. Also die 1%-Regel. Listenwert: 31000€
310€ monatlich extra? Das heißt ich bezahle für dieses Auto 555€ Monat statt 290€? Ich kann mich natürlich täuschen, bin komplett neu in dieser Materie und suche eben eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Oft werden nur unattraktive Ausstattungen und Motorisierungen angeboten. Da lobe ich mir doch ein anständiges Gehalt in Euro und Macht über das eigene Gefährt.
15 Antworten
Hallo ins Forum,
es kommt immer auf die Bedingungen des AG an. Da hab' ich schon viele Varianten gesehen und man muss es durchrechnen, ob es sich lohnt. Die Rahmenbedingungen der Versteuerung des geldwerten Vorteils sind ja schon benannt worden, wobei eine seltene noch dazu käme, wenn's eine doppelte Haushaltsführung gibt, da dann noch eine Pauschale anfällt.
Von Fahrtenbüchern würde ich die Finger lassen. Die Anforderungen der Finanzverwaltung sind extrem hoch, damit diese als Ersatz für die Pauschalen anerkannt werden und für jeden Betriebsprüfer sind Fahrtenbücher bei Firmenfahrzeugen ein beliebtes Prüfungsziel, weil's normalerweise immer einen Fehler (und der reicht) gibt.
Nach meinen Erfahrungen sind persönlich zugeordnete Firmenwagen mit Privatnutzung regelmäßig erst in Gehaltshöhen verfügbar, wo sich das Gehalt vorher und nachher auch ggf. abgezogenen Eigenanteilen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen bewegt. Von daher dürfte es da keinen Ärger geben.
Wenn man im Grenzbereich liegt, gehören diese Auswirkungen natürlich auch in die Berechnung der Sinnhaftigkeit rein, wobei man durch die 1% und 0,03%, die im Regelfall anfallen, wie schon beschrieben, meist höher oder jedenfalls beim gleichen Wert wie vorher landet.
Viele Grüße
Peter