Diebstahlsicherung
Hallo liebe Oldigemeinde.
Ich war heute mal wieder bei der leider nötigen HU (hier TÜV-Süd).
Will da nicht ironisch sein, aber so manche 6V Standlichtbirne ist ein Flutlichtstrahler.
Für mich ist das fast zu 95% immer ein Erlebnis der 3-ten Art. Aber Spaß beiseite.
Es gibt bei uns über jeden Fliegendreck eine Vorschrift und neuerdings eine Zertifizierung usw..
Ich bin mit zwar mit diversen Vorschriften zum Bj. bei den Oldies relativ sicher (hatte ich gemeint)!
Jetzt meine konkrete Frage:
Es geht nicht darum, wie und wo und mit was: sondern gibt es für die Oldi-Zweiräder unabhängig vom Hersteller oder Modell, speziell aus den 50-60ern eine konkrete Vorschriften zu der Diebstahlsicherung evtl. Änderungen und deren zulässige Beschaffenheit.
Oder ab welchen Hubraum was? oder oder oder
Selbst wenn ein leeres Gehäuse eines Steckschlosses vorhanden ist.
Wo steht was genau und welcher § ist da ab wann relevant?
Würde mich über eine fachlich fundierte Antwort freuen.
Ciao Peter
PP
15 Antworten
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Hallo,
es funktioniert.
Grüße Markus