Der Gang vor´s Gericht - den Gebrauchtwagenhändler verklagen!
Hallo liebe Motortalk-Gemeinde,
meine Freundin hat sich Anfang Oktober einen Gebrauchtwagen für 2.000 € inkl. neuen TÜV gekauft.
Schon nach kurzer Zeit bemerkten wir, das irgendetwas an dem Auto faul ist. Wir suchten eine KFZ-Werkstatt auf, die folgende Mängel feststellte.
- beide Querlenker defekt
- Domlager defekt
- Bremsen vorne und hinten
- Technik (Sitzheizung, Heizung, Temparaturanzeige, Lüftung fiel aus, elektr. Spiegel defekt)
- Gurtrückholer defekt
- Flüssigkeit im Kofferraum
Daraufhin schalteten wir einen Anwalt ein und schilderten ihm den Vorfall. Wir legten ihm beide TÜV-Berichte vor. Der erste wies reichliche Mängel auf, der zweite kurioserweise gar keine mehr (ein Schelm, wer böses denkt). Der Anwalt kontaktierte daraufhin den Händler, schilderte ihm den Vorfall und bat ihn um Nachbesserung. Prompt erhielten wir eine Antwort des Händlers, in der er uns mitteilte, dass er nicht nachbessern würde, da er als Beweis für ein „mängelfreies“ Auto ja den TÜV-Bericht hätte. Da der Händler laut BGB § 434 in den ersten sechs Monaten nachweisen muss, das die Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs nicht vorlagen, gingen wir einen Schritt weiter und drohten, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Daraufhin berief sich die Gegenseite noch einmal auf den TÜV-Bericht und meinte allen Ernstes, dass seit des Kaufs vor zwei Monaten bereits „etliche Kilometer“ gefahren wurden (es waren gerade einmal 3.000!)und diese erst dann aufgetreten sind. Des Weiteren wären sie nur bereit, dass Auto für einen Betrag von 1.300 € zurückzunehmen (wie auch immer sie auf diesen Betrag kommen). Unser Ziel – und das ist auch vollkommen gerechtfertigt – ist es, den Kaufpreis in Höhe von 2.000 € zurückerstattet zu bekommen, nicht mehr und nicht weniger. Es geht nicht darum, Profit aus der ganzen Angelegenheit zu schlagen, sondern lediglich ums Recht und ums Prinzip. Nach intensiver Beratung mit dem Anwalt werden wir nun zunächst versuchen, mindestens 1.800 € zu erhalten, da das immerhin etwas wäre und das Risiko, vor Gericht zu verlieren und ggf. nichts zu erhalten, zu groß wäre. Ebenfalls forderte der Anwalt die Gegenseite auf, das Fahrzeug auf Grund der Fahruntüchtigkeit bei meiner Freundin abzuholen. Können wir uns mit der Gegenseite nicht auf 1.800 € einigen, gehen wir aufs Ganze und werden den Vorgang gerichtlich klären lassen müssen, da 1.300 € einfach nur lächerlich sind.
Meine Meinung dazu ist, dass es heutzutage nicht allzu schwierig, auf gewissen Wegen die begehrte TÜV-Plakette zu ergattern. Des Weiteren stellte der TÜV auch nicht ALLE Mängel eines Fahrzeugs fest. Es ist auch überhaupt nicht auszuschließen, dass der Händler vor dem zweiten Besuch beim TÜV neue Teile eingebaut hat, und sie anschließend wieder ausgebaut hat. Es ist ja wirklich erstaunlich, dass im ersten Bericht unzählige Mängel festgestellt wurden und im zweiten Bericht nicht mal mehr einer erkannt wurde. Ich glaube auch nicht, dass der TÜV diese zahlreichen Mängel bei der zweiten Überführung einfach mal so übersehen hat. Vielweniger glaube ich, dass diese Mängel durch die 3.000 gefahrenen Kilometer aufgetreten sind.
Was glaubt ihr? Wie seht ihr die Chancen bei einem möglichen Gang vor das Gericht?
Beste Antwort im Thema
Was ist es denn eigentlich für ein Auto? Es soll ja auch Unterschiede bei der Zuverlässigkeit geben.
Tja, tut mir ja wirklich leid. Bei einem Auto in der 2000€-Klasse sollte man einkalkulieren, daß Reparaturkosten auf einen zukommen (können). Und bei 3000 gefahrenen Kilometern können meines Erachtens alle beschriebenen Defekte auftreten. Meine Handbremse war vor 500 km auch noch völlig in Ordnung. Jetzt ist sie kaputt.
Ach... wie schreibe ich es nur, ohne irgendjemanden auf den Schlips zu treten? Manchmal hilft es, wenn man miteinander redet (Käufer mit Verkäufer). Da wäre vielleicht das eine oder andere noch möglich gewesen (vielleicht Austausch der defekten Teile ohne Berechnung der Arbeitsstunden). Klar ärgert man sich, wenn man etwas Gebrauchtes (!!!) gekauft hat und dann auch noch Folgekosten hat.
Und das erzählt man dann im Freundeskreis und da ist immer mindestens einer dabei, der sofort die Worte abzocken, Anwalt, Betrug, Garantie, u.ä. herauskrakeelt. Und "genau... der hat ja recht... das lass ich mir nicht gefallen... dieser linke Verkäufer... Morgen geh ich zum Anwalt..."
Lange Rede, kurzer Sinn:
1. Ein Gebrauchtwagen ist kein Neuwagen.
2. Reden ohne Drohgebärden führt manchmal zu erstaunlichen Ergebnissen.
3. Reden mit Drohgebärden führt in der Regel zu Sturheit.
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Suiwababbial
Wegen einem Streitwert von ca. € 2.000,00 vor Gericht gehen?
Es sind 350 Euro!
1.800 ist das derzeitige Angebot des TE, für 1.300 will der Händler zurück nehmen, sind 500 Euro und davon gehen noch die 150 Selbstbeteiligung der RV ab - sind 350 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von Sternfahrer88
Es würden lediglich 150 € Selbstbeteiligung anfallen.
...und du weißt auch sicher, das dein versicherer danach keine beitragsanpassung durchführt? 😰
Sehr sinnvoller Beitrag.
Mit Beitragsanpassung muss man IMMER rechnen.
Man kann sogar aus der Versicherung geschmissen werden, obwohl man selbige nie in Anspruch nahm.
Weil die Versicherung das Risiko nicht mehr versichern möchte. Betrifft häufig bestimmte Fahrzeuge, die gerne für den Ostblock geklaut werden. Sowas wie X6 oder ähnlich z.B.
So, und nun?
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Es sind 350 Euro!Zitat:
Original geschrieben von Suiwababbial
Wegen einem Streitwert von ca. € 2.000,00 vor Gericht gehen?1.800 ist das derzeitige Angebot des TE, für 1.300 will der Händler zurück nehmen, sind 500 Euro und davon gehen noch die 150 Selbstbeteiligung der RV ab - sind 350 Euro.
der Streitwert stimmt schon, danach berechnen sich die reinen Kosten des (Gerichts-) Schauspiels.
Für den TE stellt sich die Situation dar wie folgt:
1.) er nimmt das Angebot des Händels an und geht mit -850€ aus dem Rennen (-700 € Verlust am Kaufpreis, -150 € SB)
2.) er verhandelt so gut wie möglich und wenn er dem Händler mit einem einigermaßen gerichtsfesten Nachweis kommen kann geht er mit -350€ aus dem Rennen
3.) der Händler bleibt bei seiner Haltung und er geht vor Gericht
3a) er unterliegt, behält das Auto und zahlt 150 € für eine neue Erkenntnis
3b) der Richter "ermuntert" beide Parteien zu einem Vergleich mit einem Ergebnis zwischen 1.) und 2.)
3c) er obsiegt und erhält 2000 € abzüglich Nutzungsentschädigung abzüglich 150 € SB, was möglicherweise nahe beim Ergebnis nach 2.) liegt
als Kollateralschaden bleibt ggf. eine neue RV oder Beitragsanpassung.
in JEDEM Fall aber steht er nach der Geschichte ohne fahrbaren Untersatz da.
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Hi,
wenn das Ergebnis darauf hinausläuft, dass er den Wagen behält / behalten muss, sind die Reparaturkosten zusätzlich als Verlust mit einzukalkulieren. Der Wagen ist in der Form ja nicht nutzbar und diese Mängel waren nicht einkalkuliert, als er den Wagen vor kurzem erworben hat.
Gruß
Martin
Zunächst: Dein Anwalt berät dich und wird dir schon sagen, was du tun oder lassen solltest.
Aber selbst wenn der Wagen nur einen Kaufpreis von 2.000 € hatte - warum schaut man sich den Wagen beim Kauf nicht genau(er) an und verlässt sich offenbar nur auf die HU-Berichte?
Folgende Fehler hat der Wagen
- beide Querlenker defekt
- Domlager defekt
- Bremsen vorne und hinten
- Technik (Sitzheizung, Heizung, Temparaturanzeige, Lüftung fiel aus, elektr. Spiegel defekt)
- Gurtrückholer defekt
- Flüssigkeit im Kofferraum
Gut, alles kann man als Laie nicht erkennen, z. B. eine exakte Bewertung wie lange es die Bremse noch macht.
Aber so Sachen wie Gurtrückholer, Heizung, Temperaturanzeige und elektrische Spiegel - das kann man doch rauskriegen, wenn man sich ein wenig bei der Besichtigung mit dem Objekt der Begierde beschäftigt.
Flüssigkeit im Kofferraum - da wird einmal bei der Besichtigung die Kofferraum-Matte angehoben. Sollte man sowieso machen, um evtl. verschwiegene Unfallspuren zu entdecken (wurde geschweißt, hat der einen Bums aufs Heck gekriegt etc.). Oder man kriecht einmal drunter - und wenn man dann ins Wageninnere blicken kann, kein Wunder dass Wasser in den Kofferraum kommt (übertrieben gesagt).
Domlager und Querlenker fallen (eventuell, je nach Fortschritt des Schadens) bei einer Probefahrt auf (durch z. B. Geräuschentwicklung).
Zitat:
Original geschrieben von martins42
Hi,wenn das Ergebnis darauf hinausläuft, dass er den Wagen behält / behalten muss, sind die Reparaturkosten zusätzlich als Verlust mit einzukalkulieren. Der Wagen ist in der Form ja nicht nutzbar und diese Mängel waren nicht einkalkuliert, als er den Wagen vor kurzem erworben hat.
Gruß
Martin
Eben, deshalb, bei 2.000 Euro hätte ich geguckt, günstig an Teile zu kommen und das schnell zu machen. Oder machen zu lassen.
Eine freie Werke frisst einem ja nicht gleich die Haare vom Kopf.
Ärgerlich ist es natürlich.
Aber es wird ja noch schlimmer, wenn man die ganzen Kosten für die rechtliche Anstrengung hat und das Auto ist immer noch kaputt.
Schwierige Sache.
cheerio
Ich muss mal den Klugscheißer spielen: hier wurden so viele Fehler gemacht........
- fängt schon beim Kauf an: Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, dann investiert man die Dekra-Gebühren für einen Gebrachtwagencheck, das kommt fast IMMER billiger als eine nachträgliche Rechnung
- ist bei einem 2000-Euro-Auto fast immer etwas kaputt, damit muss man rechnen
- gleich mit einem Anwalt zu kommen, ohne den Verkäufer zuvor kontaktiert zu haben und den Wagen in einer fremden Werkstatt untersuchen zu lassen......... naja..... normal gibt man dem Händler immer zu allererst die Möglichkeit, nachzubessern, das hat man nicht getan
- ist es kein Wunder, dass der Händler auf stur schaltet
- den Vorschlag, auf 1800 EUR runterzugehen gleicht einem Eingeständnis, dass der Anwalt erhebliche Zweifel hat, entweder 2000 EUR oder Klage....... aber 1800 EUR?
Das Kind ist ja nun schon in den Brunnen gefallen...... von daher, was bleibt übrig, als das Angefangene durchzuziehen?
Zitat:
Original geschrieben von augenauf
Ich muss mal den Klugscheißer spielen: hier wurden so viele Fehler gemacht........
- fängt schon beim Kauf an: Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, dann investiert man die Dekra-Gebühren für einen Gebrachtwagencheck, das kommt fast IMMER billiger als eine nachträgliche Rechnung
- ist bei einem 2000-Euro-Auto fast immer etwas kaputt, damit muss man rechnen
- gleich mit einem Anwalt zu kommen, ohne den Verkäufer zuvor kontaktiert zu haben und den Wagen in einer fremden Werkstatt untersuchen zu lassen......... naja..... normal gibt man dem Händler immer zu allererst die Möglichkeit, nachzubessern, das hat man nicht getan
- ist es kein Wunder, dass der Händler auf stur schaltet
- den Vorschlag, auf 1800 EUR runterzugehen gleicht einem Eingeständnis, dass der Anwalt erhebliche Zweifel hat, entweder 2000 EUR oder Klage....... aber 1800 EUR?
Lesen...ob man das unbedingt per Anwalt machen muss steht auf einem anderem Blatt, aber laut Einganspost wurde dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt.
Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Lesen...ob man das unbedingt per Anwalt machen muss steht auf einem anderem Blatt, aber laut Einganspost wurde dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt.Zitat:
Original geschrieben von augenauf
Ich muss mal den Klugscheißer spielen: hier wurden so viele Fehler gemacht........
- fängt schon beim Kauf an: Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, dann investiert man die Dekra-Gebühren für einen Gebrachtwagencheck, das kommt fast IMMER billiger als eine nachträgliche Rechnung
- ist bei einem 2000-Euro-Auto fast immer etwas kaputt, damit muss man rechnen
- gleich mit einem Anwalt zu kommen, ohne den Verkäufer zuvor kontaktiert zu haben und den Wagen in einer fremden Werkstatt untersuchen zu lassen......... naja..... normal gibt man dem Händler immer zu allererst die Möglichkeit, nachzubessern, das hat man nicht getan
- ist es kein Wunder, dass der Händler auf stur schaltet
- den Vorschlag, auf 1800 EUR runterzugehen gleicht einem Eingeständnis, dass der Anwalt erhebliche Zweifel hat, entweder 2000 EUR oder Klage....... aber 1800 EUR?
Der Vorschlag des Händlers, auf 1.300 € runterzugehen, gleicht aber ebenfalls einem Eingeständnis seinerseits. Warum sollte er das tun, wenn er sich so sicher wäre, vor Gericht zu erfolgreich zu sein?
Zitat:
Original geschrieben von Sternfahrer88
Der Vorschlag des Händlers, auf 1.300 € runterzugehen, gleicht aber ebenfalls einem Eingeständnis seinerseits. Warum sollte er das tun, wenn er sich so sicher wäre, vor Gericht zu erfolgreich zu sein?Zitat:
Original geschrieben von dyonisos911
Lesen...ob man das unbedingt per Anwalt machen muss steht auf einem anderem Blatt, aber laut Einganspost wurde dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt.
Der Händler hat sicher besseres zu tun, als vor Gericht zu ziehen....jeder der schon Themen vor Gericht gebracht hat, weiß, dass man es vorab gut abwägen sollte....das Thema zehrt an den Nerven und am Ende des Tages versucht auch ein Richter (gerade in strittigen Themen), einen gesunden Mittelweg zu finden....ich würde persönlich mit dem Händler sprechen und versuchen, die Mitte zu finden (so um die 1500€)...klar hast Du dann 500 Euro in den Sand gesetzt (ok, bist ja noch 3.000 km gefahren), aber am Ende des Tages ist der Fall abgehackt und du hast keinen Stress...und für die Zukunft was gelernt (s. Dekra-Besuch vorab etc.)....ich kann Dich schon verstehen, möchte auch nicht "abgezockt" werden, aber der Weg zum Gericht ist immer mühsam und mit sehr viel Aufwand verbunden (ohne jegliche Garantie...)🙂🙂
Ärgerliches Thema, wünsche Dir trotz allem viel Erfolg in der Sache...
Zitat:
Original geschrieben von Suiwababbial
Hier kann beim besten Willen keine Rechtsberatung erfolgen, auf die es allerdings in letzter Konsequenz hinauslaufen würde. Du wirst anwaltlich beraten und solltest auch auf diesen Rat hören...
Merkst was? 😕
Zitat:
Original geschrieben von Sternfahrer88
des Händlers, auf 1.300 € runterzugehen, gleicht aber ebenfalls einem Eingeständnis seinerseits. Warum sollte er das tun, wenn er sich so sicher wäre, vor Gericht zu erfolgreich zu sein?
Glaubst Du! Und was sagt der
Tatrichter dazu? Kommt auch er zu der Einlassung, dass ein Entgegenkommen zwingend ein Schuldeingeständnis sein muss? 😕
Gefühltes Recht ist nicht gleich auch tatsächliches Recht. 😰 Deshalb siehe oben zu "Merkst was?"
Natürlich hätte man bei der Übernahme des Fahrzeugs genauer hinschauen können. In Zukunft wird das in der Art und Weise bei ihr definitiv nicht mehr vorkommen. Was mich nur aufregt, dass es -rein theoretisch und für den Fall das der nette türkische Händler meine Freundin wirklich gelinkt hat- möglich ist, mit diesen Methoden u.U. durchzukommen und an dieser Blechdose noch Profit zu machen.
Neue Teile noch schnell einbauen, Auto übern TÜV bekommen, alte Teile (die für den TÜV nicht ersichtlich sind) wieder einbauen und verkaufen. Diese Masche ein paar mal abziehen, darauf hoffen das es gut geht und hoffen, das viele Käufer jeglichem Rechtstreit aus dem Weg gehen und ggf. ihre unmoralischen und teils lächerlichen Angebote annehmen. Selbst wenn er keine Teile ein- und ausgebaut hat und das Fahrzeug in den ersten sechs Monaten erhebliche Mängel aufweist, ist er in diesem Zeitraum in der Beweispflicht und sich an diese zu halten. Wofür gibt es denn eine Garantie, wenn es für korrupte Händler immer wieder Schlupflöcher gibt und nicht jeder Käufer der geborene KFZ-Profi sein kann? Schade, dass es immer häufiger nicht mehr möglich ist, unkompliziert ein solides Auto zu kaufen, ohne irgendwelche Befürchtungen der Pfuscherei zu vermuten oder die nächste Dekra aufzusuchen. Dummheit schützt vor Strafe nicht, das Motto zieht mal wieder voll und ganz.
Möchte mich aber schon mal für alle bisherigen Beiträge bedanken 😉.
Zitat:
Lesen...ob man das unbedingt per Anwalt machen muss steht auf einem anderem Blatt, aber laut Einganspost wurde dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt.
Ja, aber erst
nachdemman den Anwalt schon eingeschaltet hat.
Zitat:
Original geschrieben von augenauf
Ja, aber erst nachdem man den Anwalt schon eingeschaltet hat.Zitat:
Lesen...ob man das unbedingt per Anwalt machen muss steht auf einem anderem Blatt, aber laut Einganspost wurde dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt.
Ja und? Was ist daran falsch oder verwerflich einen Anwalt zur Durchsetzung seines "BGB-gegebenen" Rechtes hinzuzuziehen?