Demontage/Kaltverformung...
Ohje...
Siehe Anhang...
14 Antworten
hallo
eine teure brücke ...
die vollkasko lässt den garantiert im regen stehen
bei tageslicht, ohne sichtbeeinträchtigujng durch nebel oder so und vopr allem bei DER fehlenden höhe ist das glatt grob fahrlässig
damit kommen die versicherungen durch, da gibts urteile dazu
lg
g
Zitat:
Original geschrieben von dudo_0159
halloeine teure brücke ...
die vollkasko lässt den garantiert im regen stehenbei tageslicht, ohne sichtbeeinträchtigujng durch nebel oder so und vopr allem bei DER fehlenden höhe ist das glatt grob fahrlässig
damit kommen die versicherungen durch, da gibts urteile dazu
lg
g
Wenn die Kasko ihn im Stich lässt, übel. Und die Haftpflicht dann auch noch??? Hilfe. So ein Gutachten, für die Brücke wird nicht billig.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Wenn die Kasko ihn im Stich lässt, übel. Und die Haftpflicht dann auch noch??? Hilfe. So ein Gutachten, für die Brücke wird nicht billig.Zitat:
Original geschrieben von dudo_0159
halloeine teure brücke ...
die vollkasko lässt den garantiert im regen stehenbei tageslicht, ohne sichtbeeinträchtigujng durch nebel oder so und vopr allem bei DER fehlenden höhe ist das glatt grob fahrlässig
damit kommen die versicherungen durch, da gibts urteile dazu
lg
g
hallo
weiss nicht
ich denke bei der haftpflicht werden weniger strenge masstäbe angelegt oder?
ich war damals hin und weg als ich das wegen dem OGH urteil betreffend des ausstieg der vollkasko gelesen hab. hätte ich eigentlich nicht vermutet dass die da rauskommen
wie das bei der haftpflicht ist?
keine ahnung .....
lg
g
Das ist ja richtig dumm gelaufen..............
Die Haftpflicht zahlt auf jeden Fall, kann aber bis zu einem bestimmten Betrag (afaik 5.000 €) den Fahrer, in bestimmten Fällen, in Regress nehmen 😉
Aber glaubt wirklich jemand, daß eine Betonbrücke von einem Pappkarton getroffen, beschädigt wird ??
Kann ich mir nicht vorstellen, dass an der Brücke, außer vielleicht Farbspuren, was zu sehen ist.
...und mir wird klar warum das liegen während der Fahrt im Alkoven verboten ist...😁
...obwohl, man muss nur schlank genug sein...😁
Zitat:
Original geschrieben von Maddiin
...und mir wird klar warum das liegen während der Fahrt im Alkoven verboten ist...😁
hallo
das hat damit wohl nix zu tun
rechne dir einfach die kinetische energie eines zb 45kg schweren kindes bei einem aufprall von 50km/h aus
W = 1/2 * m * v2
W = 0,5 x 45 * (13,9*13,9)
W = ca. 4340 kg
mit dieser wucht wird das kind - noch ohne berücksichtigung der massenträgheit weil das kind ja evt nicht gaaanz vorne an der alkovenschnauze liegt - gegen die frontwand geschleudert.
das hält in aller regel kein sandwich aus, und die pappkartonschachtel mit holzaufbau schon garnicht
das besteht aus 0,5mm alu, 20 mm styropor und einer 3 bis 4mm dekorplatte aus sperrholz
no way, das kid fliegt garaniert ab
und das schon bei 50km/h ...
lg
g
edith:
der wert erhöht sich quadratisch, bei doppelter geschwindigkeit ist die kinetische energie bereits viermal so hoch, also bei 100km rund 17 tonnen .....
Zitat:
Original geschrieben von schnorps40
Das ist ja richtig dumm gelaufen..............Die Haftpflicht zahlt auf jeden Fall, kann aber bis zu einem bestimmten Betrag (afaik 5.000 €) den Fahrer, in bestimmten Fällen, in Regress nehmen 😉
Aber glaubt wirklich jemand, daß eine Betonbrücke von einem Pappkarton getroffen, beschädigt wird ??
Kann ich mir nicht vorstellen, dass an der Brücke, außer vielleicht Farbspuren, was zu sehen ist.
Rechne mal. Gewicht, die Geschwindigkeit? Kommt drauf an, wer den Schaden aufnimmt. Wenn ein Gutachter gerufen wird, erstellt der auch eins. Mir haben sie auch schon mal mit einer Vermessung gedroht. Baggertransport.
Das sieht schon sehr Übel aus. Allerdings kann ich verstehen das einem so ein Unfall passiert. Ich als WoMo neueinsteiger spiele sogar mit dem Gedanken mir einen Aufkleber in das Sichtfeld zu kleben der mich vor der Höhe "warnt". Vom PKW ( und diesen fährt man schließlich häufiger (haben aber seid September immerhin schon 8Tkm "geschafft"😉) bin ich ( wie wahrscheinlich die meisten) es nicht gewohnt auf Höhenbeschränkung zu achten.
Das die Versicherung nicht zahlt glaube ich aber auch.
Gruß
BB
Wie, und wo passiert so etwas? Handy am Ohr?? Abgelenkt?
Meist passieren solch doofe Sachen da, wo man sich gut auskennt. Tausende male mit den Pkw durch gefahren...dann passiert es. In der Fremde würdest du bei so einer niedrigen Brücke sogar mit den PKW bremsen. Oder er ist wirklich tiefer gelegt.😁
Die Haftpflicht zahlt aber nur den Schaden an der Brücke falls die Markierung mit der Höhenbeschränkung verkratzt sein sollte :-((
Hallo,
die Haftpflicht zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit, was ein solches Nichtbeachten der Fahrzeughöhe zweifellos darstellt. Ob hier ein Regress (bis 5000€) erfolgen kann, sollte man den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Nach der Änderung des Versicherungsvertragsesetzes ist das Alles-oder nichts-Prinzip in der VK abgeschafft, dass heißt, das man entsprechend der Schwere des eigenen Verschuldens anteilig Leistungen von der VK bekommt.
Um in einem solchen Fall, es gibt auch weniger krasse, nicht im regen zu stehen, sollte man einen Versicherer bzw. Tarif wählen, der in den Versicherungsbedingungen auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Gruß Rainer