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Bundesweite KfW-Förderung privater Ladestationen mit 900 EUR - Tipps & Diskussionen

Themenstarteram 6. Oktober 2020 um 17:50

Moin,

ab 24.11.2020 kann eine pauschale Förderung von 900 EUR bei der KfW beantragt werden.

Bedingungen:

  • Die Wallbox darf noch nicht gekauft/montiert sein
  • Maximal 11 kW Ladeleistung
  • Intelligente Steuerung (Lastmanagement oder netzdienliche Steuerung)
  • Installation an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
  • Es müssen mindestens 900 EUR an Kosten anfallen
  • Die Förderung gilt pro Wallbox, es können auch mehrere Wallboxen gleichzeitig installiert werden, dann gibt es mehrmals 900 EUR
  • Die Wallbox wird mit 100% Ökostrom versorgt, entweder von eigener PV-Anlage oder mit einem Ökostromtarif

Im November wird eine Liste der geförderten Ladestationen veröffentlicht auf der Seite der KfW. Stelle ich mir ähnlich vor, wie bei den förderfähigen Elektroautos und PHEV.

So gehts:

1. Angebot vom Handwerker für die Wallbox und deren Installation einholen

2. Zuschuss beantragen im KfW-Zuschussportal basierend auf dem Angebot des Handwerkers

3. Antragsbestätigung abwarten

4. Identität nachweisen und Ladestation installieren

5. Nachweise (Rechnungen) einreichen und Zuschuss auf's eigene Konto erhalten

Quelle

Finde ich eine tolle Sache! Ich werde es nutzen, sobald es verfügbar ist!

VG

Martin

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Melmo33 schrieb am 7. Oktober 2020 um 05:44:00 Uhr:

Sehe ich auch so, alle die bis jetzt den ganzen Spaß aus eigener Tasche finanziert haben, schauen in die Röhre.

Die teuren Boxen sind auf ein Mal wertlos, tolle Investition.

Deine bereits gekaufte Box lädt doch dein Auto weiterhin, oder?

So ist das Leben... hätte hätte.

Hätte ich meinen Golf nen Monat später zugelassen, hätte ich 3000€ zusätzlich bekommen....

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Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. August 2021 um 22:36:36 Uhr:

 

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. August 2021 um 22:36:36 Uhr:

Zitat:

@halifax schrieb am 13. August 2021 um 22:23:08 Uhr:

Ein seriöser Elektriker wird dir ohne Anmeldung bzw. Genehmigung (bei mir wg. 2 Wallboxen) sowieso nichts anschließen.

Häh? Die Reihenfolge ist doch: Erst anschließen durch Elektriker, dann anmelden beim Netzbetreiber, dann Inbetriebnahme.

Die Reihenfolge wär aber ungeschickt - was machst du dann mit deiner bereits vom Elektriker angeschlossenen Wallbox, wenn der Netzbetreiber bei der Anmeldung sagt nee is nicht?

 

Die Anmeldung hab ich als erstes gemacht, bevor ich mich um Wallbox und Elektriker gekümmert hab.

 

Geht ganz easy bei uns in Baden Württemberg per Onlineformular:

 

Meldepflichtige Ladeeinrichtungen

Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis einschließlich 12 kW sind meldepflichtig und müssen der Netze BW zur Information mitgeteilt werden.Diese Ladeeinrichtungen können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden.

 

https://www.netze-bw.de/netzanschluss/ladeeinrichtung-anmelden

 

Dann kam postwendend die Bestätigung per Mail:

 

"vielen Dank, dass Sie Ihre private Ladeeinrichtung in …bei uns angemeldet haben und so einen Beitrag zur mobilen Zukunft leisten.

 

Aber damit nicht genug: Durch Ihre Anmeldung helfen Sie uns außerdem eine zuverlässige Stromversorgung sicherzustellen – denn je besser wir den Bedarf in unserem Netzgebiet kennen, desto genauer können wir das Stromnetz von morgen planen. Bitte geben Sie uns daher auch Bescheid, wenn Sie die angemeldete Ladeleistung verändern wollen oder Ihre Ladeeinrichtung außer Betrieb nehmen – danke! "

 

Das hab ich dem Elektriker zur Info geschickt und das war ok so für ihn.

 

Meine Heidelberger wurde heute übrigens vom Elektriker angeschlossen (angemeldet und bestellt im Februar). Leider hat der wohl vergessen die Einstellung der Ladestroms von 6A auf 16A hochzudrehen, deshalb lädt mein 330e jetzt erstmal nur mit 6A statt 10A vorher an der Steckdose…

 

Bei einer meldepflichtigen Wallbox bis 11kW kann dir der Netzbetreiber nichts verweigern.

 

Zumindest müsste er sich ziemlich was an den Haaren herbeiziehen, den das Gesetz sieht keinen Grund vor.

 

Es wird nur von dir verlangt, dass du die Wallbox dem Netzbetreiber zur Kenntnis bringst, damit dieser über den Zuwachs an Wallboxen in seinem Netzbereich informiert wird.

 

Erst oberhalb 11kW räumt das Gesetz dem Netzbetreiber mit der Genehmigungspflicht ein Mitspracherecht ein.

 

Klar, manche Netzbetreiber versuchen das Spielchen mit Baukostenzuschuss etc., aber da würde ich mich erstmal querstellen/den Netzbetreiber glatt ignorieren oder zumindest genau prüfen, ob das notwendig ist.

 

Leider wittern einige Netzbetreiber ein zusätzliches Geschäft, obwohl es eigentlich keine Grundlage dafür gibt.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. Aug. 2021 um 23:9:27 Uhr:

Dieser kausale Zusammenhang besteht nicht. Ein Elektriker kann auch sauber arbeiten und die Box nicht beim Netzbetreiber anmelden, da in einige Regionen Deutschlands dies der Kunde macht bzw. machen kann.

Ich wollte damit diesen Zusammenhang betonen:

Die Errichtung und Inbetrieb­nahme (Anschluss) der Lade­station darf nur ein Fach­unternehmen durch­führen, das in einem Installateur­verzeichnis eines Netz­betreibers eingetragen ist (siehe § 13 Nieder­spannungs­anschluss­verordnung). D. h. nur wer als einge­tragenes Installations­unter­nehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen.

https://www.kfw.de/.../...onen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/

 

Jedes Unternehmen wird sich vergewissern, dass der Kunde die Box angemeldet hat (einmal beim Netzbetreiber nachschauen) oder die Anmeldung selbst vornehmen.

 

Nicht jeder, nur weil er gelernter Elektriker ist, darf die Wallbox anschließen, wenn anschließend KfW Förderung in Anspruch genommen werden soll.

Mein Weg war wie folgt:

1. KfW-Antrag gestellt

2. Elektriker gesucht und gefragt, ob ich Wallbox selbst kaufen kann

3. Wallbox bestellt und auf Lieferung gewartet (6 Wochen)

4. Elektriker kam zum Aufmaß, wir haben die Leitungsführung besprochen und er hat das Material geliefert

5. Elektriker hat Wallbox angemeldet (Bayernwerk: hier muss der Elektriker online anmelden und Wallbox-Typ mit angeben - Elektriker hat auch entschieden zuerst anzumelden)

6. In Eigenregie Wallbox montiert und Kabel verlegt

7. Elektriker hat angeschlossen und ich habe auf Rechnung gewartet

8. Alle Rechnungen und Nachweise bei der KfW hochgeladen

9. Nach ca. 3 Wochen Genehmigung und am Monatsende Geld von der KfW

 

Das Ganze war der Zeitraum von Anfang Dezember bis Ende Juli. Die längsten Zeitspannen war der Elektriker, den ich immer wieder nerven musste meine kleine Baustelle zu bearbeiten.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 14. August 2021 um 08:22:43 Uhr:

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. Aug. 2021 um 23:9:27 Uhr:

Dieser kausale Zusammenhang besteht nicht. Ein Elektriker kann auch sauber arbeiten und die Box nicht beim Netzbetreiber anmelden, da in einige Regionen Deutschlands dies der Kunde macht bzw. machen kann.

Ich wollte damit diesen Zusammenhang betonen:

Die Errichtung und Inbetrieb­nahme (Anschluss) der Lade­station darf nur ein Fach­unternehmen durch­führen, das in einem Installateur­verzeichnis eines Netz­betreibers eingetragen ist (siehe § 13 Nieder­spannungs­anschluss­verordnung). D. h. nur wer als einge­tragenes Installations­unter­nehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen.

https://www.kfw.de/.../...onen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/

Das ist völlig unbestritten hier.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 14. August 2021 um 08:22:43 Uhr:

Jedes Unternehmen wird sich vergewissern, dass der Kunde die Box angemeldet hat (einmal beim Netzbetreiber nachschauen) oder die Anmeldung selbst vornehmen.

Eben. Das ist doch genau das, was ich schrieb. Entweder Du als Kunde meldest die Box an oder der Elektriker. Das ist regional verschieden geregelt. Es muss nicht überall der Elektriker machen.

Zitat:

@Hanuse schrieb am 14. August 2021 um 01:00:35 Uhr:

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 13. August 2021 um 22:36:36 Uhr:

 

Häh? Die Reihenfolge ist doch: Erst anschließen durch Elektriker, dann anmelden beim Netzbetreiber, dann Inbetriebnahme.

Die Reihenfolge wär aber ungeschickt - was machst du dann mit deiner bereits vom Elektriker angeschlossenen Wallbox, wenn der Netzbetreiber bei der Anmeldung sagt nee is nicht?

Diesen Fall gibt es nicht, da der Netzbetreiber das nicht sagen kann bei 11kW.

Bitte nicht anmelden mit genehmigen verwechseln.

Nochmals: 11kW müssen angemeldet werden, aber sind nicht genehmigungspflichtig.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 14. August 2021 um 08:22:43 Uhr:

https://www.kfw.de/.../...onen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/

Dein Link ist kaputt. Bitte editieren -> https://www.motor-talk.de/.../Faq.html?...

Die MT-Link-Erkennung mag keine runden Klammern. Bitte Link-Button (Kettenglieder) benutzen um einen Link zu erstellen).

notting

Zitat:

@holgor2000 [url=https://www.motor-talk.de/.../...ationen-mit-900-eur-t6957082.html?...]schrieb am

Diesen Fall gibt es nicht, da der Netzbetreiber das nicht sagen kann bei 11kW.

Bitte nicht anmelden mit genehmigen verwechseln.

Was ist eigentlich mit einem Einfamilienhaus mit 3 Wallboxen a 11Kw ist das dann auch nur anmeldepflichtig ?

 

Alles über 11kw in Summe muss genehmigt werden.

Zitat:

@Shyguy82 schrieb am 14. August 2021 um 11:10:09 Uhr:

Was ist eigentlich mit einem Einfamilienhaus mit 3 Wallboxen a 11Kw ist das dann auch nur anmeldepflichtig ?

Wenn du pro Stromzähler max. 11kW für E-Autos vorsiehst, ist das auch nur anmeldepflichtig. Kenne manche "EFH", die defakto als ZFH ausgelegt sind. Daher könnte es theoretisch 3 Stromzähler geben: Für die beiden Wohnungen und Allgemeinstrom.

Allerdings sollte man das auch mit den NH-Sicherungen im HAK "besprechen". Nicht das die die Zusammenarbeit unter solchen Umständen verweigern.

Außerdem brauchst du dann 3x 5adrige Kabel. Möglicherweise fährst du besser, wenn du dir einen Stromzähler (ggf. zusätzl., wenn noch Platz ist) mit mehr Leistung für E-Autos genehmigen lässt. Dann könnte man ggf. wenn die Förderbedingungen für dich nicht mehr gelten die Begrenzung rausmachen und z. B. einen Zoe daheim mit 22kW laden, solange kein weiteres Fahrzeug an dem Stromzähler lädt.

notting

PS: Bitte nicht plenken.

@notting

 

Es kommt nicht auf den Zähler an, sondern auf den Hausanschluss.

 

Über 11kw Ladeleistung hinterm Hausanschluss ist genehmigungspflichtig.

 

Siehe "sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet" in 19 NAV zusammen mit der Definition der "elektrischen Anlage" in 13 NAV: "der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage)".

 

Das ist ja beispielsweise das Problem bei MFH, denn die haben einen Anschluss aber viele Zähler, bekommen aber trotzdem genehmigungsfrei nur 1x 11kw.

Zitat:

@Xentres schrieb am 14. August 2021 um 13:24:24 Uhr:

Siehe "sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet" in 19 NAV zusammen mit der Definition der "elektrischen Anlage" in 13 NAV: "der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage)".

Das ist ja beispielsweise das Problem bei MFH, denn die haben einen Anschluss aber viele Zähler, bekommen aber trotzdem genehmigungsfrei nur 1x 11kw.

Dann zeigt mir mal die Definition von "Bemessungsleistung".

https://www.bdew.de/media/documents/20210115_Stn_SteuVerG.pdf

(es geht hier um ein Gesetz für steuerbare Verbraucher, also auch Wallboxen & Co.)

Zitat:

Darüber hinaus stellt der Entwurf an verschiedenen Stellen unter anderem in § 3 Nr. 30a EnWG-E auf den Begriff „Bemessungsleistung“ ab, definiert diesen Begriff allerdings nicht näher. Das EEG, an dem sich der vorliegende Entwurf offenbar orientiert, enthält eine entsprechende Legaldefinition (jährlich schwankender Leistungswert: pro Kalenderjahr erzeugte kWh dividiert durch Zeitstunden). Daher sollte entweder eine Legaldefinition ergänzt oder auf eine andere Begrifflichkeit abgestellt werden, z. B. elektrische Anschluss- oder Nennleistung der jeweiligen Verbrauchseinrichtung.

Desweiteren handhaben das einige Stromnetzbetreiber wohl anders, auch wenn es in den von dir genannten Quellen so steht wie du es schreibst:

https://...stadtwerke-harsewinkel.de/.../FAQ_Elektromobilitaet_SWH.pdf

Zitat:

Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung der Wallbox 12 Kilovoltampere,

ist zudem die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig

-> Singular von "Wallbox", nicht Plural.

Mein Elektriker hatte sowas wie du schreibst nicht erwähnt bzw. ich hatte das immer pro Stromzähler verstanden.

notting

Dann könntest du ja bei einem MFH mit beispielsweise 10 Parteien und 10 Stromzählern 10x 11kw Wallboxen anmelden, ohne Genehmigung.

 

Das will ich sehen, wie du die Genehmigungsfreiheit dann gegenüber dem Netzbetreiber argumentierst.

 

Mir ist nur die Betrachtung des Hausanschlusses bekannt, ab der zweiten 11 kW Wallbox wurde es dann in jeder "Anlage", von der ich gelesen habe, genehmigungspflichtig (oft WEG-Tiefgaragen).

 

Das mit dem Begriff der Bemessungsleistung ist ein altes Problem, weil das EEG - dort halt im Zusammenhang mit einer Erzeugungseinrichtung - eine andere Definition dafür bringt, als man diese für einen Verbraucher (hier Wallbox) bräuchte.

 

Das ist aber ein reines Begriffsproblem, kein technisches. Der Techniker wird bei 19 NAV immer die Nennleistung der angeschlossenen Wallbox als "Bemessungsleistung" ansehen.

Zitat:

@Xentres schrieb am 14. August 2021 um 16:00:27 Uhr:

Dann könntest du ja bei einem MFH mit beispielsweise 10 Parteien und 10 Stromzählern 10x 11kw Wallboxen anmelden, ohne Genehmigung.

Solage nicht alle gleichzeig laden sondern nur ein paar, sollte das kein Problem sein ;-)

Und wie gesagt, der Begriff ist seltsamerweise nicht definiert.

BTW: Ich zitiere aus einem meiner letzten Postigns hier:

Zitat:

Allerdings sollte man das auch mit den NH-Sicherungen im HAK "besprechen". Nicht das die die Zusammenarbeit unter solchen Umständen verweigern.

Wenn's soweit ist, wird natürlich unabh. davon ob um anmelde-/genehmigungspflichtige Dinge geht oder nicht ein höherer BKZ fällig werden.

notting

Zitat:

@notting schrieb am 14. August 2021 um 13:56:09 Uhr:

Zitat:

Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung der Wallbox 12 Kilovoltampere,

ist zudem die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers notwendig

-> Singular von "Wallbox", nicht Plural.

Mein Elektriker hatte sowas wie du schreibst nicht erwähnt bzw. ich hatte das immer pro Stromzähler verstanden.

notting

Das ist falsch und das Gesetz ist an dieser Stelle glasklar:

" ...Deren Inbetriebnahme bedarf darüber hinaus der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet..."

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html

Die "elektrische Anlage" wird als "hinter der Hausanschlusssicherung" definiert. Also auf gut Deutsch: Der Hausanschluss.

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