Brief und Schein verloren
Hallo,
ich habe mir einen neuen (gebraucht) Wagen von einem Händler gekauft. Wissentlich, das ich ihn reparieren muss, bevor ich ihn zur HU bringen und danach zulassen kann. Nun habe ich in der Zwischenzeit das Mäppchen verlegt, wo der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief drin ist. Das Fahrzeug war ja noch nie auf mich zugelassen. Was mache ich denn nun?
Vielen Dank
21 Antworten
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 25. November 2023 um 13:30:23 Uhr:
Ob Papiere bestanden haben, ob die verloren wurden ist hier unerheblich.
Ist es eben nicht.
Es geht einzig darum, ob sie verloren wurden oder eben nicht.
Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 5
Die Geschichten über den Verlust sind teilweise hahnebüchen. Und aus dem Grund wird mit dem Verlust von Dokumenten nicht so lachs umgegangen,wie Du es hier darstellst.
Zum Glück für die Eigentümer von Kraftfahrzeugen!
Pauliese, hatte versehentlich ein "k" mit rein gehauen. Sollte "ein" KV heißen,
Ja klar Windel...., dafür gibt es doch das Verfahren. Was labern wir hier noch rum???
Ich habe mit keinem Wort gesagt das das mal eben ist.
Ich habe genau geschrieben wie das bei mir war. Wenn du meinst es wäre anderes dann bitte.
Ich weiß es weil ich es mal machen musste. Ist aber länger her.
Ich ruf Montag beim Amt an und frag nach ob sich am Verfahren was geändert hat. Werden es dann ja sehen,.
Und bis dahin meint und macht was ihr wollt. Was ein Fass🙁
Der TE kann ja seinen Zulassungsbezirk mal nennen und wo der Hobel das letzte mal zugelassen war, wenn er sich noch an den Wohnort des letzten Halters erinnern kann, dann kann man die Verfahrensweise dort darlegen.
Meine letzte Aufbietung ist nicht ganz so lange her!
Das hört sich für mich eher danach an das der Kauf erst vor kurzem gewesen sein müsste. Oder hat der TE den Wagen über Jahre nach Kauf ohne jemals das FZG auf sich zuzulassen in der Ecke stehen lassen?
Aber ja, der TE soll sich in seinem Bezirk wenden die sich mit Zulassungen beschäftigen und das Verfahren dort erfragen.
Wer weiß, vielleicht malen die Mühlen ja überall anders als bei uns in Hamm.
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Hi,
mit der Eidestattlichen Erklärung gibt man ja an das man selbst im Besitz der Papiere war und sie auch selbst verloren/verbummelt hat.
Das sollte dann aber auch wirklich der Wahrheit entsprechen, kommt raus das man die Papiere nie hatte und das Fahrzeug ohne Papiere gekauft hat ha hat man eine nicht unerhebliche Geldstrafe zu erwarten, kann sogar im Knast landen dafür.
@Pauliese : Nach dem Tod des 90jährigen sollte der hilfsbereite Nachbar (mit Zweitschlüssel) die ZB I und II suchen und den Oldtimer direkt auf sich zulassen.
@PrinceMCP : Fahrzeugbrief wird maximal auf DIN A5 gefaltet, also kann das "Mäppchen" so klein nicht sein. Eventuell hilft suchen (auch im "neuen" Alten) da schneller weiter.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 25. November 2023 um 19:40:34 Uhr:
kann sogar im Knast landen dafür.
Wie bei vielen ist die Justiz da sehr zart.
Paar Tagessätze , unterer 4 Stelliger Betrag. PInatz