Brief gegen Anzahlung beim Autokauf von Privatperson?

Hallo zusammen,

ist es für beide Seiten ein akzeptables Vorgehen, wenn man nach der Besichtigung gegen Anzahlung den Fahrzeugbrief und die Schilder bekommt, damit das Fzg ummeldet und ein paar Tage später gegen Zahlung des Restpreises das Fzg und die Schlüssel übernimmt?

Wie würde das im Kaufvertrag aussehen? In den Musterverträgen kann man zwar meistens die Anzahlung vermerken, aber man muss immer mit angeben was alles übergeben wurde (Fzg, Brief, Schlüssel, ...).
Wie macht man das richtig? Kann man direkt alles ankreuzen was am Ende übergeben wird und in den Zahlungsbedingungen festhalten, dass beispielsweise Schlüssel und Fahrzeug erst bei Bezahlung des Restbetrages übergeben werden?

Danke für Eure Hilfe!

VG
Tobi

Beste Antwort im Thema

Ich würde keine Papiere rausgeben, wenn nicht die ganze Kohle da ist. Das Risiko, dass ich mein Geld nicht bekomme, wäre mir zu groß. Und wenn die Papiere weg sind, kann man den Wagen nicht einmal mehr anderweitig verkaufen.

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Bisher habe ich praktisch alle meine Autos angemeldet verkauft, außer sie gingen an einen Händler und es war bis Heute kein Problem.
Ich würde auch selbst einen Gebrauchtwagen nur zugelassen kaufen, zum 1. weil ich eine Probefahrt machen will und dann natürlich will ich das Teil ja auch nach Hause schaffen.

Normal kann es auch kein Problem geben, Übergabeformular wie beschrieben, unbedingt mit Ausweisnummer des Käufers, was soll da sein?
Meldet er das Fahrzeug nicht schnellstmöglich ab, oder um geht eine Meldung zur zuständigen Polizeibehörde. Versicherung und Zulassungsstelle wurden ja sofort nach der Übergabe informiert.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 4. März 2019 um 17:09:32 Uhr:



Zitat:

@siggylein schrieb am 4. März 2019 um 16:41:21 Uhr:


............ Und das Auto auch vorher abmelden nicht vergessen.

Warum? Wie sollte ein Privatmann ein abgemeldetes Auto nach Hause bringen? Überführungskennzeichen gibt es offiziell nicht mehr, bzw weiß der Käufer ja vorher gar nicht ob er das zu besichtigende Auto dann auch wirklich kauft und wohnt vielleicht 500 km weiter weg.

Es gibt aber Kurzzeitkennzeichen. Damit habe ich schon mehrfach gebrauchte, angemeldete Autos abgeholt.
https://www.adac.de/.../

Zitat:

@alsdorfer schrieb am 6. März 2019 um 21:23:12 Uhr:



Zitat:

@Taxler222 schrieb am 4. März 2019 um 17:09:32 Uhr:


Warum? Wie sollte ein Privatmann ein abgemeldetes Auto nach Hause bringen? Überführungskennzeichen gibt es offiziell nicht mehr, bzw weiß der Käufer ja vorher gar nicht ob er das zu besichtigende Auto dann auch wirklich kauft und wohnt vielleicht 500 km weiter weg.

Es gibt aber Kurzzeitkennzeichen. Damit habe ich schon mehrfach gebrauchte, angemeldete Autos abgeholt.
https://www.adac.de/.../

Dafür muss die Zulassungsstelle auf sein. Autos werden in der Regel abends nach der Arbeit besichtigt oder am Wochenende.

Also Leute ehrlich, wenn ich mir ein Auto in Dingenskirchen ansehen und vielleicht kaufen will, warum sollte ich da ein Kurzzeitkennzeichen holen?

Wie schon angemerkt wurde muss da erstmal eine Zulassungsstelle offen haben, dann kommt die Wartezeit dazu und kostenlos ist es ja auch nicht. Dann kauf ich das Auto vielleicht doch nicht und der ganze Krampf war umsonst.

Was habt ihr für ein Problem damit ein zugelassenes Auto zu verkaufen?

Ich fahr jetzt bald 50 Jahre Autos habe schon etliche gekauft und auch verkauft und fast Alle mit Zulassung, es gab bis Heute nicht ein Problem damit, was sollte denn auch sein?

Es ist für den Käufer bequemer und es ist für mich als Verkäufer bequemer, weil sich der Käufer um den ganzen Ummeldekram kümmert.

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