Blinken ja oder nein?
Hallo,
zunächst hoffe ich, dass der Link funktioniert ... zum anderen stelle ich mir hier verschiedene Fragen, ob man in gewissen Situationen zu blinken hat oder nicht.
https://maps.google.de/maps?...
Die "L787 / Lämershagener Str." macht von "Gasthaus Deppe" aus gesehen eine Linkskurve. Um genau diese Stelle von beiden Fahrtrichtungen aus geht es. Zu wissen ist noch, es gibt KEINE Schilder, die eine "abknickende Vorfahrt" signalisieren. Meine Fragen.
1) Von Gasthaus Deppe aus linksrum der L787 folgend ... blinken in der Linkskurve oder nicht?
2) Von Gasthaus Deppe aus geradeaus in den Wandweg ... nicht blinken, weil ist ja geradeaus, keine Richtungsänderung.
3) Aus Gegenrichtung kommend, auf Gasthaus Deppe zufahrend ... in der Rechtskurve blinken oder nicht?
4) Aus Gegenrichtung kommend, linksrum in den Wandweg ... blinken, weil "linksrum"
2 und 4 sind eindeutig (entweder eindeutig Richtungsänderung nach links oder eindeutig geradeaus).
Im Prinzip bin ich mir nur bei 1 und 3 nicht sicher. Das ist jeweils die Hauptnutzung dieses Bereiches. Blinken tut da in der Praxis niemand (muss ja nix heißen).
Wenn man im Fall von 1 NICHT blinken müsste, wie unterscheidet man dann 1 und 2 ... also wenn man in beiden Fällen nicht blinken muss?
Wer kann helfen? Vielen Dank.
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe nur das wir, die hier in diesem Thread schreiben, uns niemals an dieser Stelle gleichzeitig treffen 😁
97 Antworten
Zitat:
@Tand0r schrieb am 23. Januar 2015 um 10:24:02 Uhr:
So etwas gibt es nicht, es ist schlicht nicht vorgesehen.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2015 um 10:13:56 Uhr:
Bei der vom TE gezeigten Straße handelt es sich um eine "normale" Vorfahrtstraße, bei der in einer Kurve eine Einmündung vorhanden ist.
Ohne die abknickende Vorfahrt Beschilderung geht die Vorfahrtstraße geradeaus.Hier hat einfach jemand versäumt die Schilder aufzustellen.
So etwas gibt es vielleicht in Deinem Umkreis nicht. Wenn ich Zeit und Lust hätte, könnte ich Dir auf meinen 70.000 Jahreskilometern noch mindestens 10 weitere ähnliche Beispiele fotografieren: Einmündungen auf Vorfahrtstraßen ohne die Beschilderung "abknickende Vorfahrt".
Zumal ja die Kurve aus dem Ursprungsbeitrag nicht einmal einen sonderlich großen Winkel hat, deutlich weniger als 90°, und der Verlauf der Straße durch Fahrbahnmarkierungen eindeutig erkennbar ist. Zeig doch mal bitte, wo in der StVO festgelegt ist, dass der Fall immer eine abknickende Vorfahrt ist. Soweit ich weiß, ist es nur dann eine solche, wenn es durch die entsprechenden Schilder gekennzeichnet ist.
Edit / Nachtrag:
Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, die Kreuzung mit StreetView aus allen Richtungen "abzufahren": Bei der Fahrt entlang des Straßenverlaufs aus Westen kommend erkennt man ein Schild "Vorfahrtstraße" (Zeichen 306) hinter der Kurve. Bei der Fahrt entlang der Lämershagener Straße aus Richtung Norden kein Schild (muss ja auch nicht, die Einmündung kommt ja von links). Aus dem Wandweg kommend hat man ein "Vorfaht gewähren"-Schild (Zeichen 205). Von daher eine ganz normale Vorfahrtstraße mit Kurve und einer Einmündung. Die abknickende Vorfahrt käme auch eher dann zum Einsatz (und dann ist sie auch notwendig), wenn zusätzlich zur Einmündung in Richtung Geradeaus noch eine von rechts kommen würde, denn nur dann könnte ein Rechtsblinken falsch interpretiert werden.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 23. Januar 2015 um 10:24:02 Uhr:
So etwas gibt es nicht, es ist schlicht nicht vorgesehen. Ohne die abknickende Vorfahrt Beschilderung geht die Vorfahrtstraße geradeaus. Hier hat einfach jemand versäumt die Schilder aufzustellen.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2015 um 10:13:56 Uhr:
Bei der vom TE gezeigten Straße handelt es sich um eine "normale" Vorfahrtstraße, bei der in einer Kurve eine Einmündung vorhanden ist.
Nein, die Vorfahrtstraße ist ganz klar ausgeschildert, du hast doch selbst weiter vorne einen
linkdazu gepostet! Im linken Bildrand ist das Zeichen 306 zu erkennen, damit und durch die Bodenmarkierungen ist der Verlauf der Vorfahrtstraße klar zu identifizieren. Eine Kurve im Kreuzungsverlauf allein sagt nichts über Vorfahrt- oder untergeordnete Straße aus.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2015 um 10:35:34 Uhr:
...
Die abknickende Vorfahrt käme auch eher dann zum Einsatz (und dann ist sie auch notwendig), wenn zusätzlich zur Einmündung in Richtung Geradeaus noch eine von rechts kommen würde, denn nur dann könnte ein Rechtsblinken falsch interpretiert werden.
Aber "nur" weil die weitere rechts-Einmündung hier fehlt, soll man auf einmal rechts blinken ... obwohl es genauso "geradeaus" geht, als wenn die andere Straße da wäre?
Das ist zugegebenermaßen schwer nachzuvollziehen ...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2015 um 10:35:34 Uhr:
So etwas gibt es vielleicht in Deinem Umkreis nicht. Wenn ich Zeit und Lust hätte, könnte ich Dir auf meinen 70.000 Jahreskilometern noch mindestens 10 weitere ähnliche Beispiele fotografieren: Einmündungen auf Vorfahrtstraßen ohne die Beschilderung "abknickende Vorfahrt".
Das es so eine Beschilderung gibt darüber besteht ja gar kein Zweifel, hier ist es ganz offensichtlich so.
Das ändert aber nichts daran das es sie nach StVO nicht geben darf.
Hier hat schlicht und einfach jemand Mist gebaut.
Der Verlauf der Vorfahrtsstraße darf nicht nur durch Straßenmarkierungen ersichtlich sein sondern muss eindeutig erkennbar sein (auch bei verschneiter Fahrbahn). Dafür brauch es Schilder.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Tand0r schrieb am 23. Januar 2015 um 12:14:24 Uhr:
… Der Verlauf der Vorfahrtsstraße darf nicht nur durch Straßenmarkierungen ersichtlich sein sondern muss eindeutig erkennbar sein (auch bei verschneiter Fahrbahn). Dafür brauch es Schilder.
Liest du auch die anderen posts? An der Straße
stehtein Schild 306, vorschriftsmäßig hinter der Kreuzung und in dem von dir selbst geposteten link bestens erkennbar.
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. Januar 2015 um 12:28:13 Uhr:
Liest du auch die anderen posts? An der Straße steht ein Schild 306, vorschriftsmäßig hinter der Kreuzung und in dem von dir selbst geposteten link bestens erkennbar.Zitat:
@Tand0r schrieb am 23. Januar 2015 um 12:14:24 Uhr:
… Der Verlauf der Vorfahrtsstraße darf nicht nur durch Straßenmarkierungen ersichtlich sein sondern muss eindeutig erkennbar sein (auch bei verschneiter Fahrbahn). Dafür brauch es Schilder.
Allerdings (wenn man der "Kurve" folgt) nur aus bzw. in einer Richtung. In der Gegenrichtung steht es nicht. Wenn man nun aus der Richtung "ohne" Schild kommt, wüsste man gar nichts von der Vorfahrtstraße, zumindest formal.
In der Gegenrichtung muss auch kein Schild stehen, da hier keine Straße von rechts kommt und somit keine Vorfahrtregelung notwendig ist. Die dann von links einmündende Straße hat ein Vorfahrt-achten-Schild und ist somit verregelt.
Ich verstehe manche Interpretation nicht. Grundsätzlich sollten Regeln unmissverständlich sein und nicht Auslegungen der Anwender erfordern. Auch die StVO folgt sicher diesem und die Regeln sind auch so zu interpretieren.
Eine sinnvolle Interpretation wäre: Geradeaus fahren bedeutet dem Straßenverlauf zu folgen, unabhängig der Kurvenführung. Verlasse ich den Straßenverlauf, dann deute ich dies mit den Richtungsanzeigern an. Wo diese Art der Richtungsanzeige nicht für sinnvoll erachtet wird, da werden offiziell abknickende Vorfahrtsstraßen ausgewiesen. Dann wird die Richtungsanzeige nicht nach dem Straßenverlauf gerichtet, sondern nach der tatsächlichen Richtungsänderung.
Andere Interpretationen sind doch schwammig, nicht zu verallgemeinern und damit schlecht als Regel umsetzbar. Was ist, wenn die Kurve hier nur 30° wäre? Müsste man dann in die Kurve blinken? Oder "geradeaus" und in die Kurve nicht blinken? Es gäbe hier zu viele strittige Fragen und das führte zum Chaos.
Ich denke, dass die erste Interpretation dem Gedanken der StVO entspricht und es so zu handhaben ist, selbst wenn manchem "Rechtsverdreher" die Formulierungen nicht eindeutig genug sind.
So wie du es beschreibst ist es ja auch richtig:-)
Kurz und knapp - Blinken tut nicht weh (wird ja sowieso vielfach viel zu wenig gemacht). Also im Zweifel einfach mal blinken. Würde mich persönlich nicht stören und ist der Verkehrsicherheit nicht abträglich.
Hallo Leute, ich muß das nochmal hervorkramen. Heute hatte ich bei der Fahrt durch ein märkisches Städtchen im Fläming eine etwas brenzlige Situation:
Luftbild
Foto (ganz hinten ist die Y-Kreuzung, zum Vergrößern Cursor aufs Bild und klicken)
Ich fuhr als Ortsunkundiger die Zinnaer Straße in Richtung der Einmündung (wie die Blickrichtung im Foto), das VZ 306 wies mich als Benutzer der Vorfahrtstraße aus. Da es kein Zusatzschild für abknickende Vorfahrt gab, blinkte ich auch nicht.
Die Frage war nur: Wohin biegt die Vorfahrtstraße ab??? Nach links oder rechts???Geradeaus, wie das Schild suggeriert, geht's beim besten Willen nicht, da steht ein Haus im Weg.
Also fuhr ich langsam (ca. 20) an die Stelle heran und mußte innerhalb Sekundenbruchteilen die Lage checken. Der Straßenbelag irritierte etwas, nach rechts in die Straße Am Nuthefließ durchgängig Asphalt, nach links Pflaster. Rechts wartete ein PKW, was ich schon als Indiz dafür sah, daß die Vorfahrtstraße nach links abbiegt und als ich dann noch die Rückseite des VZ 205 in der Straße von rechts sah, war für mich alles klar und ich rollte weiter mit der Ambition, gleich nach links einzuschwenken....
Plötzlich: Voll in die Eisen!!! Der von rechts (vermutlich ortskundig) kam auf einmal doch herausgeschossen und bog haarscharf vor mir nach links ab. Der Nächste hat wieder gewartet.
Meine Vermutung ist, daß die Einheimischen, die auf der Zinnaer Straße bleiben, links blinken. Weil ich das nicht tat, hat der andere es vielleicht so interpretiert, daß ich nach rechts fahren werde. Also es gibt schon bescheuerte Stellen...
Die Zinnaer Str. biegt nach links ab, daher vermute ich sie bleibt Hauptstraße, am Nuthefließ ist in Google Maps eindeutig eine andere Straße.
Klingt logisch das die Ortskundigen links blinken wenn sie auf der (vermutlichen?) Hauptstraße bleiben. In Potsdam gibts auch eine "absichtlich-falsch-Blinken" Stelle: klick.
Abknickende Vorfahrtsstraße nach links (Am Wildpark -> Forststr.). Der Werdersche Damm ist als geradeaus durchfahren beschildert (so: klick). Die meisten Ortskundigen blinken beim Abbiegen in den Werderschen Damm nach Rechts.
Selbst wenn ich im Falle von Luckenwalde "falsch blinken" gewollt hätte - als doofe Bulette wußte ich ja nicht einmal, wohin die Vorfahrtstraße führt. Übrigens, daß Straßennamen vorfahrtsregelnde Wirkung haben, ist weitverbreiteter Irrglaube. Wenn es so wäre, müssten Ortsunkundige an solchen Stellen erstmal anhalten, aussteigen und Namensschilder suchen...
In Deinem Beispiel aus Potsdam, kann Rechtsblinken wohl nicht schaden. Wichtiger ist jedoch, links zu blinken, wenn man auf der Vorfahrtstraße bleibt.
Eine ähnliche Stelle kenne ich auch, dort blinke ich rechts, wenn ich "geradeaus" fahre. Jedoch nur, wenn rechts an der Ausfahrt niemand zu sehen ist.