Blechschaden E46 320D, Totalschaden? Weiteres Vorgehen?
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum. Gestern ist mir eine Dame seitlich beim Verlassen eines Kreisverkehrs quasi aufs hintere linke Rad gefahren, Kotflügel beschädigt, Felge beschädigt. Siehe Bilder. Schuldfrage Ihrerseits wurde vor Ort schriftlich eingestanden.
Da es mein erster Unfall ist, bin recht unerfahren, was das ganze Vorgehen angeht. Nun habe ich mir gedacht, ich melde dies Ihrer Versicherung (Allianz). Nach Eingabe aller möglichen Daten und Hochladen der Schadensbilder, ist auf der Website der Allianz ein bereits ermitteltes Ergebnis zu sehen (s. Screenshot). Dies geschieht automatisiert.
Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich jetzt weiter vorgehen soll? Lohnt sich es unten auf der Website den Expertenkontakt auszuwählen. Dann schickt die Allianz einen eigenen Sachverständigen, den man ja, soweit ich weiß nicht akzeptieren muss. Aber lohnt sich aufgrund des Schadenbilds überhaupt ein Gutachten? Oder ist das Auto zu alt, also hat kaum noch einen Wert, so dass sich die Reparatur lohnt? Ich weiß, schwer abzuschätzen, aber vielleicht grob: Könnt ihr die Reparaturkosten ungefähr abschätzen?
An sich ist mit dem Auto bis gestern alles soweit im Schuss gewesen, kein Reparaturstau oder ähnlich. Ich mag den E46 und er ist an sich gepflegt. Der ideelle Wert ist für mich wahrscheinlich deutlich höher, aber was mach ich jetzt am sinnvollsten? Da bin ich überfragt.
Auto: E46 320D, BJ 10/2004, Km 260000
30 Antworten
Zitat:
@ambientebeleuchtung schrieb am 26. Oktober 2024 um 18:56:08 Uhr:
Man soll den Schaden ja "unverzüglich" melden. Wenn ich erst einen Anwalt suche und dann 1-2 Wochen warte, kann das nicht auch schon von der gegnerischen Versicherung als Verletzung von irgendwas gewertet werden?
Du kannst einen schaden bis zu 3 Jahre nach eintreten des Unfalls melden, wenn man geschädigter ist
Seiner eigenen Versicherung muss man den Schaden eigentlich binnen 7 Tage melden wenn man Verursacher ist bzw nicht klar ist ob man es ist
Die Mitarbeiter der Schadenabteilung werden einen Geschädigten, welcher keine Ahnung hat, recht schnell davon überzeugen, dass das Fahrzeug vom eigenen Gutachter begutachtet wird. Die Begutachtung wird sicher nicht zu dessen Vorteil ausgehen. Demnach wurden die richtigen Tipps hier von kompetenten Leuten schon gegeben.
Was auch logisch ist, ich bezahle meine Versicherung ja auch, damit sie mit den Leuten, denen ich reingefahren bin, das gleiche tun.
Das tut eigentlich nahezu jeder, der bei einer Versicherung auf den Preis schaut
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 26. Oktober 2024 um 18:57:46 Uhr:
Zitat:
@ambientebeleuchtung schrieb am 26. Oktober 2024 um 18:56:08 Uhr:
Man soll den Schaden ja "unverzüglich" melden. Wenn ich erst einen Anwalt suche und dann 1-2 Wochen warte, kann das nicht auch schon von der gegnerischen Versicherung als Verletzung von irgendwas gewertet werden?Du kannst einen schaden bis zu 3 Jahre nach eintreten des Unfalls melden, wenn man geschädigter ist
Gelöscht, hat ja doch keinen Sinn.
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Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Dann werde ich das kommende in Angriff nehmen und einen eigenen Gutachter beauftragen + zusätzlich bei einem Anwalt mit Fachgebiet Verkehrsrecht vorstellig werden, da mir letzteres irgendwie schon mehr Sicherheit gibt das Richtige zu tun.
Eine Frage habe ich dazu: Wenn ich jetzt angenommen zur Dekra fahre (dort lasse ich seit Jahren die HU machen) und ein eigenes Gutachten beauftrage, dann machen die das ja nicht umsonst. Muss ich da dann in Vorkasse gehen? Oder wie funktioniert das? Denn wenn ich jetzt nicht mit der gegnerischen Versicherung spreche, habe ich doch keine Vorgangsnummer oder ähnliches, was ich da beim Gutachter angeben könnte, damit er es gegenüber der geg. Versicherung abrechnen könnte. Sorry, für die vielleicht blöde Frage, aber das leuchtet mir noch nicht ein.
Ähnlich verhält es sich ja dann bestimmt auch mit dem Anwalt.
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. Oktober 2024 um 19:43:48 Uhr:
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 26. Oktober 2024 um 18:57:46 Uhr:
Du kannst einen schaden bis zu 3 Jahre nach eintreten des Unfalls melden, wenn man geschädigter ist
Gelöscht, hat ja doch keinen Sinn.
Wenn Dir Foren keinen Spaß machen, warum bist Du dann hier?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Oktober 2024 um 18:59:31 Uhr:
Die Mitarbeiter der Schadenabteilung werden einen Geschädigten, welcher keine Ahnung hat, recht schnell davon überzeugen, dass das Fahrzeug vom eigenen Gutachter begutachtet wird. Die Begutachtung wird sicher nicht zu dessen Vorteil ausgehen. Demnach wurden die richtigen Tipps hier von kompetenten Leuten schon gegeben.
Warum stellst du die Leute dumm da das sie sich überreden lassen ? Jeder kann natürlich den Schaden selber bei der anderen Versicherung melden ohne wenn und aber .
Ich stelle niemanden dumm da, ich weiß, wovon ich schreibe und warne entsprechend.
Zitat:
@flip46 schrieb am 26. Oktober 2024 um 15:16:21 Uhr:
Hallo,
..............
An sich ist mit dem Auto bis gestern alles soweit im Schuss gewesen, kein Reparaturstau oder ähnlich. Ich mag den E46 und er ist an sich gepflegt. Der ideelle Wert ist für mich wahrscheinlich deutlich höher, aber was mach ich jetzt am sinnvollsten? Da bin ich überfragt......
Das ist der letzte Absatz aus dem Eröffnungspost des TE.
Du kannst ja selber deine Schäden melden, du kennst dich ja auch bestens mit Versicherungen aus. Ich würde einen Schaden auch selber melden aber trotzdem das Ganze sofort danach einem Gutachter und RA nach eigener Wahl übergeben.
Jemandem, der zum ersten Mal in einer solchen Situation ist, kann nur davon abraten in der heutigen Zeit in welchen Versicherungen größere Streichorchester spielen, als die Berliner Symphoniker sind.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Oktober 2024 um 18:59:31 Uhr:
Die Mitarbeiter der Schadenabteilung werden einen Geschädigten, welcher keine Ahnung hat, recht schnell davon überzeugen, dass das Fahrzeug vom eigenen Gutachter begutachtet wird.
Nicht nur das. Die werden dem unerfahrenen Geschädigten ihr komplettes Schadendmanagemt an die Backe tackern, mit Reparatur in der Partnerwerkstatt, möglichst ohne Gutachten und allem was sonst noch von Vorteil für die Versicherungen ist. Herr des Verfahrens ist da ganz fix der Schädiger ...
@flip-46
Ich würde dir nicht raten zur Dekra zu fahren. Suche die einen unabhängigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Der Rechtsanwalt sollte auf Verkehrsrecht spezialisiert sein. Die Thematik ist inzwischen so komplex, dass der Wald - und Wiesenanwalt, welcher nur gelegentlich in dem Berfeich unterwegs ist nicht der richtige ist. Deine Rechtsschutzversicherung oder der ADAC kann wird einen empfehlen können, sicher auch der Gutachter aus seiner Erfahrung heraus.
Umgekehrt kann das das natürlich auch klappen.
Die Wahl des richtigen Gutachters und Anwaltes sind für den Ausgang entscheidend.
Schade um den schönen E46, der hätte sicher nochmal 100.000 geschafft.
Edit, dazu noch:
Zitat:
@flip46 schrieb am 26. Oktober 2024 um 20:07:21 Uhr:
Muss ich da dann in Vorkasse gehen? Oder wie funktioniert das?
In Vorkasse wirst du nicht gehen müssen, aber eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Die Forderung des Sachverständigen gegen dich wird Teil der Schadenssumme sein, die der RA bei der Versicherung geltend macht und ggf. einklagt, genauso sein eigenes Honorar. Bei klarer Haftungsverteilung 100:0 ist das alles weitgehend unkritisch.
Das mit der Dekra wollte ich auch gestern noch schreiben, aber es gibt ja hier User, die es besser wissen, deshalb habe ich gewartet, dass jemand anderes das schreibt.
@TE du musst i.d.R. nicht in Vorkasse gehen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 27. Oktober 2024 um 09:40:57 Uhr:
... aber es gibt ja hier User, die es besser wissen ..
Das ist sowas wie eine nicht auszurottende Seuche. Wenn man mit dem, der alles besser weiß fertig ist kommt einer der es noch besser weiß. 🙂
Um was ging es hier nochmal?
genau, der Schaden ist längt gemeldet und erfasst, sonst hätte sich die Arroganz ja wohl nicht beim TE gemeldet oder?
Insofern kann man das ganze Gechreibsel zu Verjährung, Sinn und und Usinn eines Telefon und so weiter wohl einfach mal ausblenden hier....
Natürlich kann man dem -der Schadenersatz leisten muss- auch die Feststellungen zu
dessen Höhe überlassen.
Muss man aber nicht.
Auch und gerade bei alten Autos sollte man sich bei Unerfahrenheit auf dem Gebiet der Schadensregulierung proffesioneller Hilfe bedienen.
Dazu kann man selber einen Sachverständigen beauftragen, auch das Honorar eines
Rechtsanwaltes muss vom Versicherer bei geklärter Schuldfrage von der Versicherung übernommen werden.
Man sollte das aber gleich von Anfang an in die richitgen Bahnen lenken und nicht, erst
dann, wenn man merkt, dass man hier "über den Nuckel" gezogen wird.
Das ist im übrigen weder strafbar oder moralisch verwerflich. Auch dieses ganze Gefasel von "schädigt die Versicherungsgemeinschaft" ist in diesem Zusammenhang einfach nur Stammtisch und überflüssig wie ein Kropf.
Merke: der Versicherer ist ganz sicher nicht dein Freund, er ist ein Wirtschaftsunternehmen, das Geld verdienen und sparen muss, wo es nur geht. Er ist auch ganz sicher nicht verplichtet freiwillig den Schadenersatz zu leisten, der einem tatsächlich zusteht. Nein dass muss er nicht und das ist auch nicht strafbar. Der Versicherer muss nur das betahlen, was gefordert wird und nicht was dir eigentlich rechtlich auch zusteht.
Und nun kann jeder mal in sich gehen und darüber nachdenken, ob das im KH-Schaden wirklich eine gute Idee ist, sich -noch dazu freiwillig- in die Hände der Versicherung zu begeben und von dieser die Höhe des Schadenersatzes festlegen zu lassen.
Aber muss jeder für sich selber entscheiden, ist natülich keine Verpflichtung so zu handeln.
Man darf sich aber im Nachgang nicht wundern oder beschweren, wenn sich dann hinterher keiner findet, der für den Ausgleich respektive die Einforderung des restlichen und tatsächlichen Schadenersatz zur Verfügung steht.
Das ist dann nämlich den Dienstleister, zur deren Kategorie der Sachverständige und auch der Anwalt zweifelfrei zählen unwirtschaftlich.
Update?
Zitat:
@Gerdi4400 schrieb am 1. April 2025 um 06:48:32 Uhr:
Update?
Letzter Besuch am Tag der Eröffnung dieses Fadens
Hallo,
ein Update sollte man schon geben, wenn man hier Hilfe und Empfehlungen bekommt. Daher vorab sorry.
Ich habe seinerzeit ein unabhängiges Gutachten machen lassen und der Gutachter hatte ein Anwalt empfohlen. Über den Gutachter wurde das meiste an Unterlagen dem Anwalt übergeben. Der hat sich dann mMn super um alles gekümmert. Am Ende wollte die gegnerische Versicherung (mit dem großen A) noch den Nutzungsausfall nicht auszahlen. Hier war es dann zum Beispiel auf jeden Fall die richtige Entscheidung einen Anwalt gehabt zu haben, denn ich alleine hätte keine Ahnung gehabt, was ich dann wie hätte machen und dagegen vorgehen können. Wurde dann sehr zufriedenstellend geklärt.
Auto wurde anschließend repariert, bekam ne frische HU und fährt wieder.