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Blacklist?
Das ist vielleicht die falsche Bezeichnung, aber was besseres fällt mir einfach nicht ein :p
Es geht darum, die Versicherungen führen Listen, in denen ja festgeschrieben wird, welche Schäden an einem Fahrzeug bereits reguliert wurden. Anscheinend werde diese Schäden wohl dauerhaft festgehalten und auch von den Versicherungen untereinander ausgetauscht.
Stimmt das oder hat mich da jemand auf den Arm genommen?
Beste Antwort im Thema
Einfach mal eine Anfrage schicken und du bist schlauer.
Zitat:
05.01.2010
Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft dient im Interesse der Versicherungskunden der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug
und –missbrauch sowie der begleitenden Risikoprüfung. HIS wurde Anfang 1993 entwickelt - in enger Abstimmung mit Datenschutzbehörden. Von den heute 9 Millionen Einträgen beziehen sich ca. 5 Millionen auf Kraftfahrzeuge und 4 Millionen auf Personen.
Um das HIS zukünftig noch verbraucherfreundlicher und transparenter zu gestalten, wird derzeit an einer Online-Version gearbeitet.
Informieren Sie sich
Interessierte können sich jederzeit erkundigen, ob ein Eintrag über sie vorliegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat zu diesem Zweck eine zentrale Stelle eingerichtet. Betroffene richten ihre Anfrage - inklusive einer Kopie des Personalausweises mit Vor- und Rückseite - postalisch an den GDV:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Hinweis- und Informationssystem -
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin.
Anschließend erhalten die Anfragenden die Information, ob und wenn ja, von welchem Versicherer sie an das HIS gemeldet worden sind. Der Betroffene kann sich dann für weitere Informationen direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen wenden.
Bitte beachten Sie: E-Mail- und Fax-Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.
Quelle: http://www.gdv.de/Themen/Verbraucherschutz/inhaltsseite25704.html
16 Antworten
sowas in der art gibt es tatsächlich. der sinn der sache ist wohl, dass schäden auf gutachtenbasis nicht mehrfach abgerechnet werden...
die daten werden aber, soweit es mir bekannt ist, dann gelöscht, wenn die reparatur nachgewiesen ist.
Genau darum geht es ja, wem weise ich die Reperatur nach?
Ich habe keine Lust irgendwann mal Ärger mit der Versicherung zu haben, nur weil ich die Rechnung vom Dellendoktor nicht mehr finde....
Ist doch klar, dem VR, der den Schaden bezahlt, sonst bekommst du doch auch die Märchensteuer nicht erstattet.
Das ist schon klar.
Es geht mir darum, dass ich ein Auto gekauft habe, dass mehrere Dellen auf dem Dach hat, angeblich von Kastanien.
Das wurde nicht repariert und ich weiß nicht, ob der Vorbesitzer das der Versicherung als Hagelschaden gemeldet hat und sich einfach das Geld ausbezahlen ließ.
Außerdem kenne ich den Vorversicherer nicht.
Falls ich jetzt einen Hagelschaden abkriege und den meiner Versicherung melde, möchte ich dann nicht in die Lage kommen, dann die Rechnung einreichen zu müssen.
Daher möchte ich jetzt mein Auto als Repariert melden, falls ein Schaden damals gemeldet worden ist.
Einfach mal eine Anfrage schicken und du bist schlauer.
Zitat:
05.01.2010
Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft dient im Interesse der Versicherungskunden der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug
und –missbrauch sowie der begleitenden Risikoprüfung. HIS wurde Anfang 1993 entwickelt - in enger Abstimmung mit Datenschutzbehörden. Von den heute 9 Millionen Einträgen beziehen sich ca. 5 Millionen auf Kraftfahrzeuge und 4 Millionen auf Personen.
Um das HIS zukünftig noch verbraucherfreundlicher und transparenter zu gestalten, wird derzeit an einer Online-Version gearbeitet.
Informieren Sie sich
Interessierte können sich jederzeit erkundigen, ob ein Eintrag über sie vorliegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat zu diesem Zweck eine zentrale Stelle eingerichtet. Betroffene richten ihre Anfrage - inklusive einer Kopie des Personalausweises mit Vor- und Rückseite - postalisch an den GDV:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Hinweis- und Informationssystem -
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin.
Anschließend erhalten die Anfragenden die Information, ob und wenn ja, von welchem Versicherer sie an das HIS gemeldet worden sind. Der Betroffene kann sich dann für weitere Informationen direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen wenden.
Bitte beachten Sie: E-Mail- und Fax-Anfragen können leider nicht bearbeitet werden.
Quelle: http://www.gdv.de/Themen/Verbraucherschutz/inhaltsseite25704.html
Genau auf die Info hab ich gewartet - vielen Dank Mindscape:)
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Das ist schon klar.
Es geht mir darum, dass ich ein Auto gekauft habe, dass mehrere Dellen auf dem Dach hat, angeblich von Kastanien.
Das wurde nicht repariert ...
Daher möchte ich jetzt mein Auto als Repariert melden, falls ein Schaden damals gemeldet worden ist.
Wenn es nicht repariert wurde, kannst du es doch nicht als repariert melden!
Bei einem neuen Hagelschaden musst du doch eh den Kastanienschaden anzeigen, sonst bekommst du ein größeres Problem!
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, hat er reparieren lassen und will das jetzt melden.
Er befürchtet wohl, wenn er später wieder einen Schaden hat, die Rechnung nicht mehr zu finden.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, hat er reparieren lassen und will das jetzt melden.
Er befürchtet wohl, wenn er später wieder einen Schaden hat, die Rechnung nicht mehr zu finden.
Hab ich mich so missverständlich ausgedrückt :confused:
Aber Rolf hat es genau richtig erfasst :)
Ich habe heute eine Antwort von der GDV erhalten.
Gegen mich würde keine Auskünfte vorliegen.
Weiter hieß es:
"Zudem möchten wir Ihnen mitteilen, dass der GDV weder ein Register oder eine Datei, in der Versicherer, Versicherungsnehmer, Anspruchsteller oder Schädel gespeichert sind, führt" Soweit Fahrzeuge an das HIS gemeldet sind, findet eine Beauskunftung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht statt."
Was soll das jetzt heißen, dass ich als privatperson keine Einsicht über die Daten meines Fahrzeuges? Ich dachte, solche Datenbanken müssen jetzt Auskünfte erteilen?!
Anrufen und nachfragen.
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
...
Was soll das jetzt heißen, dass ich als privatperson keine Einsicht über die Daten meines Fahrzeuges?
RICHTIG!
Zitat:
Ich dachte, solche Datenbanken müssen jetzt Auskünfte erteilen?!
Es müssen dir Behörden und sonstige öffentl. Einrichtungen Auskunft erteilen. Das ist hier jedoch nicht der Fall, somit bekommst du keine Auskunft.
Zitat:
Original geschrieben von Fiestaknechter
Gegen mich würde keine Auskünfte vorliegen.
Okay, dieser Punkt wäre damit geklärt.
Aber wie sieht es mit Positiv-Merkmalen aus?
Welchen Sinn sollten Positvangaben in einen Blacklist haben?