BF 2 Transportbegleitung
´Hat irgendwer eine Vorstellung, was in der Branche die übliche Art der Abrechnung ist ?
z.b.:
- pro Kilometer
- pro Stunde und Kilometer
- nur pro Stunde
- oder wie auch immer ?
Wie werden An- und Abfahrt berechnet?
- nach Aufwand oder
- werden Pauschalpreise in Rechnung gestellt ?
Täte mich mal interessieren...
mfg 0815
Beste Antwort im Thema
als selbstständiger musst du dich auch selbst und ständig um Aufträge kümmern, also werben, inserieren und telefonieren
28 Antworten
BF 2 = beliebiges Fahrzeug mit (abnehmbarer oder abdeckbarer) gelber Rundumleuchte
BF 3 = Fahrzeug mit Wechselverkehszeichenanlage und vorgeschriebener Ausrüstung, Fahrer muss im Besitz eines gültigen Berechtigungsausweises sein
Convoy Buddy, hast du das damals als angestellter gemacht oder als selbständiger?
und kennst du auch die preise die man pro begleitet Km bekommt?
weil wenn ich mir das nach dein Woche die du da beschrieben hast aus rechne und auf den Monat hoch rechne,
auch wenn es mal etwas weniger ist, lohnt es sich aber doch.
grüsse, und danke für das Beispiel.
Teils selbständig, teils angestellt.
Preise sind immer Verhandlungssache.
Die aktuellen Preise kenne ich auch nicht, da ich seit 99 aus der Branche raus bin.
Bei einer Spedition hatte ich variable Preise vereinbart.
Für "schnelle Rolle" etwas günstiger als für "dicke Dinger".
Fahr erst mal irgendwo angestellt oder als Aushilfe.
Den BF3-Schein kannst Du auch ohne Gewerbe und Job machen.
danke für den Link.
gut das stimmt schon, aber als angestellter verdienste nicht. das is das problem. :-(
Und als Unternehmer auch nicht!Zitat:
Original geschrieben von Micha86do
danke für den Link.gut das stimmt schon, aber als angestellter verdienste nicht. das is das problem. :-(
Nimm mal deine Abzuge, und verdoppele diese. Das sind die tatsachlichen Kosten. Dann benotigst du eine Krankenhaus Tagegeldversicherung, zusatzliche Lebensversicherung, Betriebshaftpflicht, Rucklagen fur das Fahrzeug Wartung, Reperaturen und Neuanschaffung.
Je nach Jahreszeit benotigst du ein Hotel. Als Unternehmer muss man auch etwas mehr auf das Erscheinungsbild achten. Neben Sauberkeit kommt auch die gebugelte Wasche in die Reisetasche.
Als Fahrer ist es etwas einfacher sich "abzuseilen" bei dem Umbau der Kesselbrucke im gegensatz zum Unternehemer. Vom Unternehmer wird
erwartetdas dieser die Arbeit sieht.
Wenn du 100 Euro mehr im Monat benotigst, nachst du eine Anzahl -5 bis 10- von Uberstunden.
Um 100 Euro mehr in der Tasche zu haben als Unternehmer musst du, je nach Gewerbe, 1000 Euro mehr Umsatzen.
Urlaubsgeld, Krankengeld, Weihnachtsgeld, alles UNBEKANNTE worte in der Selbstandigkeit.
Eine Woche Urlaub heisst eine Woche Verdienstausfall.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von Micha86do
danke für den Link.gut das stimmt schon, aber als angestellter verdienste nicht. das is das problem. :-(
Als (kleiner) Unternehmer auch nicht.
Auch wenn ich nicht aus gesundheitlichen Gründen die Sache hätte beenden müssen, wäre ich inzwischen sicher freiwillig abgesprungen.
Noch einmal damit anfangen würde ich keinesfalls.
Wie erwähnt: Urlaub oder Krankheit => Umsatz- und Verdienstausfall
Im Grossen und Ganzen ist der Markt bis auf eine Handvoll Speditionen einigermassen fest in den Händen von einigen "grossen" Begleitfirmen, die dann auch einen Teil ihrer Aufträge an entsprechend schlechter bezahlte Subunternehmer abgeben. Die Vorteile für den "Grossen" in diesen Fällen sind wohl hinreichend bekannt.
Diese bieten meistens als (natürlich auch Geld einbringenden) Zusatzservice noch Genehmigungsservice, Streckenausarbeitung und -prüfung, Baustellenberäumung, Schilderaufstellung, teilweise auch Leitplankendemontage und -montage etc. an.
Dazu gehört "etwas" Geld in der Hinterhand (oder eine gute Bank), Erfahrung, gute Verbindungen und qualifziertes Personal (oder Subunternehmer).
Die Zeiten, wo ein Taxenunternehmer statt des "Briketts" mal eben eine gelbe Rundumleuchte aufs Dach gepappt hat, um Transporte zu begleiten, sind weitestgehend vorbei. Und ein Begleiter, der mit einem >10 Jahre alten Kombi oder Bully ankommt und ausser Gelblicht nichts an Bord hat, fährt nicht (mehr) oft.
gut, das Fahrzeug also ein BF3, kann man mieten (neuwagen mit WVZ-anlage)
dann hab ich mit der KFZ-versicherung, KFZ-steuern, reperatur, inspektion,reifen, verschleisteile u.s.w keine kosten. und wenn das ding mal kaputt ist bekommste innerhalb von 24 stunden ein neuen.
man muss den auf 2 jahre mieten, also hast du alle 2 jahre ein neues auto. (soviel zum erscheinungsbild und werbung) ?!?!?!?!?
Du hast von Leuten, die das Geschäft und die Kostensituation kennen, jede Menge Infos und Hinweise bekommen. Ist Dir vielleicht schon aufgefallen, dass Dich niemand ermutigt hat?
Du musst selbst verantworten, was Du machst oder nicht machst.
Du solltest aber wenigstens - auch und gerade bei Mietfahrzeug - soviel Geld in der Hinterhand haben, dass Du für 3 - 6 Monate Lebensunterhalt, Deine Versicherungen und Miete, Krafstoffkosten und noch ein paar Talerchen für "sonstige Ausgaben" überbrücken kannst. Hoffentlich musst Du nicht auch noch Frau und Kind(er) davon ernähren ...
Egal, was Du als Zahlungsziel auf Deine Rechnungen schreibst. Die Zahlungsmoral der Speditionen ist nicht die beste, und innerhalb 30 Tagen zahlen nur ganz wenige.
Trotz aller Bedenken wünsche ich Dir Glück und Erfolg.
Du wirst beides bitter nötig haben, gerade als absoluter Anfänger in diesem Bereich.
soviel zum erscheinungsbild und werbung
Und du rennst rumm wie Nachbars Lumpy????
Du musst nicht das Neuste Auto haben, Eingesessene Firmen achten auf den Pflegezustand und deren Zuverlassigkeit.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von Micha86do
gut, das Fahrzeug also ein BF3, kann man mieten (neuwagen mit WVZ-anlage)dann hab ich mit der KFZ-versicherung, KFZ-steuern, reperatur, inspektion,reifen, verschleisteile u.s.w keine kosten. und wenn das ding mal kaputt ist bekommste innerhalb von 24 stunden ein neuen.
man muss den auf 2 jahre mieten, also hast du alle 2 jahre ein neues auto. (soviel zum erscheinungsbild und werbung) ?!?!?!?!?
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
BF 2 = beliebiges Fahrzeug mit (abnehmbarer oder abdeckbarer) gelber RundumleuchteBF 3 = Fahrzeug mit Wechselverkehszeichenanlage und vorgeschriebener Ausrüstung, Fahrer muss im Besitz eines gültigen Berechtigungsausweises sein
Dagegen möchte ich mal aus der Wikipedia zitieren:
Zitat:
Original aus der Wikipedia
Das erste Testfahrzeug zur Begleitung von Schwertransporten war ein VW Golf mit per Seil herumdrehbarem Schild, welches einem Warndreieck ähnlich war. Dabei musste neben dem Fahrer noch eine zweite Person an Bord sein, um dieses Schild zu „bewegen“. Dieser Golf gehörte dem oben genannten Mitarbeiter der Straßenverwaltung RLP. Dieses Fahrzeug wurde bekannt unter dem Begriff „BF1“ (= „Begleitfahrzeug der 1. Generation“).Daraufhin gab es Versuche mit der Firma RIGA in Mainz mit kleinen Bussen („Bremer“, DB208/210) von Mercedes-Benz, bei denen eine Holzkonstruktion am Heck befestigt war, an der, auch wieder mit Seilzug, Schilder hervorgezogen und zurückgeschoben werden konnten. Da die gezeigten Verkehrsschilder nur tagsüber gut zu erkennen waren, nicht aber bei Nacht und Nebel, wurde nach einer Möglichkeit gesucht, diese Schilder immer erkennbar zu machen. Dieses Fahrzeug wurde bekannt unter dem Begriff „BF2“ (= „Begleitfahrzeug der 2. Generation“).
So entstand die Idee, Verkehrszeichen, die durch Licht dargestellt werden, auf ein Fahrzeug zu bauen. Erfahrungen mit solchen durch Licht dargestellten Verkehrszeichen gab es mit der sogenannten Glasfaser-Optik. Resultat war das Begleitfahrzeug mit einer sogenannten Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ). Dieses Fahrzeug wurde bekannt unter dem Begriff „BF3“ (= „Begleitfahrzeug der 3. Generation“).
Eine einfache Version eines Begleitfahrzeuges ist jedes beliebige Kraftfahrzeug. Oftmals wird der Einsatz eines Gelblichts angeordnet. Für das Begleitfahrzeug ist in der Regel (i. d. R.) keine Gelblichtgenehmigung notwendig (Versicherungsrechtlich ist der Einsatz eines nicht eingetragenen Gelblichtes jedoch zwiespaltig). Das Gelblicht muss hierfür nicht eingetragen sein, es gilt i.d.R. die Genehmigung des Schwertransportes. Ist das Gelblicht nicht eingetragen, so muss es vor oder nach dem Transport entweder abgebaut oder abgedeckt werden. Zum Führen eines solchen Begleitfahrzeuges reicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis. Ein großer Irrglaube ist immer noch, dass ein „normales“ Fahrzeug mit Gelblicht ein BF2 darstellt. Das einzige BF2, dass es gab, ist oben erklärt!
Gruß
milliway42
Diese Geschichte hat der liebe Herr Hermes bereits 1992 bei meiner ersten BF3-Schulung erzählt (und tut es wohl auch heute noch).
Offiziell gibt es gar kein BF3, sondern nur ein "privates Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage".
Das gemeinhin als BF2 bezeichnete Fahrzeug ist ein "privates Begleitfahrzeug mit Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht)".
Das sind die offiziellen Bezeichnungen in der RGST92, in der auch die Auflagen und das Genehmigungsverfahren festgeschrieben sind.
Die bereits zitierte Unterscheidung BF2 / BF3 ist aber der allgemeine Sprachgebrauch bei Speditionen, Begleitern und teilweise auch von Behörden.
Kein Disponent wird die langen offiziellen Bezeichnungen verwenden, wenn er einen Begleitauftrag vergibt. In den Rechnungen stehen dann auch die Kurzbezeichnungen.
Ausserdem gibt es aus der schönen Historie der Versuchsphase nur noch das BF3, da die vorherigen "Generationen" nur einzelne Versuchsmuster waren, die nie in Serie und im allgemeinen Genehmigungsverfahren vorhanden waren. Aufgrund der damals (vor Inkrafttreten der RGST92 sowie der im Zusammenhang damit erfolgten Änderung der StVO) durchgeführten Versuchsfahrten bestand auch noch kein Weisungscharakter der gezeigten Verkehrszeichen und es wurde zur (Rechts-)Sicherheit immer noch polizeiliche Begleitung durchgeführt.
Zu Deiner Information: Die ersten Berechtigungsausweise (zu denen auch mein erster gehörte) waren noch einfache DIN A5-Zettelchen. Die grauen Karten kamen erst später. Und das erste serienmässige BF3, das die Firma Hänsch/Kranefeld ausgerüstet hat, wurde durch mich bei der BASt in Bergisch Gladbach für die Baumusterabnahme im dortigen Lichtkanal vorgeführt. Dieses Fahrzeug gehörte der Firma Lothar Schnerwitzki in Braunschweig (inzwischen wohl nicht mehr "am Markt"😉.
Hallo
Um noch kurz die offene Frage bezüglich der Kosten zu beantworten:
BF2 Begleitung liegt je nach Begleiter zwischen 0,70 - 0,85 € pro begleiteten km. Bei kurzen Strecken werden pauschalen vereinbart. Leider haben die wenigsten Taxi-Unternehmer ein Magnetfuß-RKL um mal eben eine kurze Strecke zu begleiten.
BF3 Begleitung liegt je nach Begleiter zwischen 0,95 - 1,20 € pro begleiteten km.
Mischbegleitung liegt irgendwie dazwischen (ca. 0,85 - 0,95 € / je km).
Bezahlt werden Grundsätzlich nur die km die auch begleitet werden. Sollten mal lange Anfahrten anfallen, werden dies pauschal abgerechnte (natürlich nach vorheriger Absprache).
Danke, jetzt habe ich auch mal wieder die aktuellen Sätze! 😉
(Obwohl ich sie für mich nie wieder brauchen werde ...)
danke euch für die ausführliche erklärung!
mfg