Bestechung strafbar?

hallo,

habe mir folgende frage mal gestellt. wenn ein betrunkener bei mir einen unfall verursacht. er mich aber bittet der polizei nichts zu sagen und er mich z.b. mit 3000 euro besticht, mache ich mich straftbar, weil ich ihn nicht melde? ist mir nicht passiert aber nur mal so hyphothetisch gefragt.

12 Antworten

ohne rechtsberatung geben zu wollen und zu koennen:
Laienmeinung:
bestechlichkeit betrifft nur (vereinfacht) amtsträger und nicht dich als, vermutlich, normalen buerger.
vgl. §332 und §334 im StGB
Harry

Es ist ja keine Bestechung. Du wirst halt für den Unfall entschädigt. Ich persönlich würde es nicht machen!

ohne fundiertes Rechtswissen zu besitzen mal in den Raum gestellt:

Ab einem gewissen Promillewert stellt eine Trunkenheitsfahrt ja eine Straftat dar (glaube 1,1).
Wenn man nun das "Schweigegeld" nimmt, ist das dann nicht Mithilfe bei der Vertuschung einer Straftat und somit ebenfalls strafbar?

Wo kein Richter da kein Henker. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von DocMAX


hallo,

habe mir folgende frage mal gestellt. wenn ein betrunkener bei mir einen unfall verursacht. er mich aber bittet der polizei nichts zu sagen und er mich z.b. mit 3000 euro besticht, mache ich mich straftbar, weil ich ihn nicht melde? ist mir nicht passiert aber nur mal so hyphothetisch gefragt.

Das hört sich für mich nach Erpressung durch Dich an.

Ein Betrunkener wird viel tun um das Eintreffen der Polizei abzuwenden und so seinen Führerschein zu behalten, aber mit Ausnahme der Schuldfrage (und die ist bei 1,1 Promille klar) wird er Dir kein Geld anbieten. 😉

Weil angesprochen:

In D gibt es eine Reihe von Oberlehrern und Hilfspolizisten auf den Straßen, dennoch gibt es keine Pflicht (und ganz selten ein Recht) als solcher einzuschreiten.
Nur der Polizist außer Dienst muss auch bei Straftaten einschreiten!

Davon zu unterscheiden ist die Pflicht zur Zeugenaussage.
Soweit vom Opfer gewünscht.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser



Zitat:

Original geschrieben von DocMAX


hallo,

habe mir folgende frage mal gestellt. wenn ein betrunkener bei mir einen unfall verursacht. er mich aber bittet der polizei nichts zu sagen und er mich z.b. mit 3000 euro besticht, mache ich mich straftbar, weil ich ihn nicht melde? ist mir nicht passiert aber nur mal so hyphothetisch gefragt.

Das hört sich für mich nach Erpressung durch Dich an.

Ein Betrunkener wird viel tun um das Eintreffen der Polizei abzuwenden und so seinen Führerschein zu behalten, aber mit Ausnahme der Schuldfrage (und die ist bei 1,1 Promille klar) wird er Dir kein Geld anbieten. 😉

Weil angesprochen:

In D gibt es eine Reihe von Oberlehrern und Hilfspolizisten auf den Straßen, dennoch gibt es keine Pflicht (und ganz selten ein Recht) als solcher einzuschreiten.
Nur der Polizist außer Dienst muss auch bei Straftaten einschreiten!

Davon zu unterscheiden ist die Pflicht zur Zeugenaussage.
Soweit vom Opfer gewünscht.

Selbstjustiz, daher ein Einschreiten, war ja nicht gemeint.

Ich bin mir nicht so sicher, ob nicht auch der Normalbürger eine gewisse Pflicht zur Meldung von Straftaten hat.

Wenn ich eine Straftat, angenommen die Trunkenheitsfahrt wäre so eine da 1.1 Promille, sehe, muß ich die doch melden?

Oder irre ich mich?

Werde ich durch ein Verschweigen nicht automatisch zum Gehilfen, daher Mittäter?
Letztlich würde in diesem konstruierten Fall der betrunkene Unfallverursacher ja nach "Regulierung" weiterfahren und stellt somit eine öffentliche Gefahr für Leib und Leben dar. Kann ich mir echt nicht vorstellen, dass ich in so einem Fall völlig unschuldig handeln würde, indem ich der "Regulierung" mit einem Trunkenheitsfahrer ohne Polizei zustimme...

Wie gesagt: Nicht einschreiten oder aburteilen. Lediglich an die zuständige Exekutive (Polizei) melden.

Woher willst du wissen ob er mehr als 1,1 Promille hat? Ok, wenn sich der Fahrer nicht mehr auf den Beinen halten kann verstehe ich deinen Einwand. Aber sonst?

also die frage kann mir keiner klar beantworten...

Alkohol ist einer der wichtigsten Risikofaktoren im Straßenverkehr. Jährlich sterben weit mehr als 1 Million Menschen an den Folgen von Verkehrsunfällen pro Tag also ca. 4.000. Nach der Häufigkeit und Schwere der Unfälle stellt das Fahren unter Einfluss von Alkohol, anderen Drogen und Medikamenten einen der größten Risikofaktoren im Straßenverkehr dar . Die Folgen von Alkoholunfällen sind zudem überdurchschnittlich schwer. Auf 1000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden fallen im Mittelwert 16 Getötete, bei Alkoholunfällen dagegen 27 Getötete. Nach den Statistiken des Verbandes der Haftpflichtversicherer ist in Deutschland jeder vierte schwere Verkehrsunfall auf den Einfluss von Alkohol zurückzuführen. Auch zahlreiche Aufklärungsaktionen und verschärfte Kontrollen in Verbindung mit Strafverschärfung haben daran nichts geändert. Nur ein Bruchteil aller tatsächlichen Fahrten unter Alkoholeinfluss wird durch Verkehrskontrollen oder nach einem Unfall entdeckt und bestraft. (QUELLE WIKIPEDIA)
 
Einem vernünftig denkenden Verkehrsteilnehmer sollte nicht einmal der Gedanke kommen, einen unter alkoholeinfluss stehenden Fahrer "entkommen" zu lassen, da dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch weiterhin geneigt sein könnte, sein/ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluß zu führen.

Zitat:

Original geschrieben von heltino


Wenn man nun das "Schweigegeld" nimmt, ist das dann nicht Mithilfe bei der Vertuschung einer Straftat und somit ebenfalls strafbar?

Ja, eindeutig.

Außerdem ermöglicht der Mitwisser dem Täter zu diesem Zeitpunkt die Begehung weiterer Straftaten.

ich weis überhaupt nicht, wie man als verantwortlicher und vernünftig denkender Mensch überhaupt im Entferntesten auf die Idee kommen kann, für so eine Frage einen Tread zu eröffnen? 😠 So etwas ist Thema für die Tanke.. wenn überhaupt.
 
@DocMAX
was bitte geht in deinem Hirn vor sich??? Hast du mal im Entferntesten daran gedacht, was mit diesem Thema alles für Leid und Kummer verbunden ist ?
 
wahrscheinlich nicht......
 
Du solltest dich echt schämen........
 
@Mod`s kann man das nicht beenden hier? echt Unfassbar und zum würgen ..... 😠
 

Da wir hier im Versicherungsforum versicherungsrechtliche Fragen besprechen, gehört dieser Thread nicht hierhier.

Die Frage des TE wurde zudem ausreichend beantwortet.

Hier ist dann

***closed***

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