Beschilderung beantragen
Hallo,
an wen muss ich mich wenden, wenn ich eine gefährliche Straßenkonstellation melden möchte bzw eine Beschilderung anregen möchte? Und zwar geht es um eine scharfe lange gezogene Kurve. Normalerweise sind diese ja mit Parkverbot versehen, eben weil schlecht einsehbar und Kurvenbereiche dazu tendieren, bei Hindernissen den Verkehr in die Gegenfahrbahn zu leiten, was bei uneinsichtlichen Kurven schnell gefährlich werden könnte.
Hier hat man es irgendwie versäumt. Obwohl in direkter Umgebung einige weniger scharfe Kurven, die noch dazu besser einsichtlich sind mit Parkverbot beschildert sind.
Wendet man sich damit an die Gemeinde, die Ordnungsbehörde oder ist dafür die Straßenverkehrsbehörde vom Landkreis zuständig?
Eigentlich wär mir das egal, aber habe jetzt schon paar mal erlebt wie es an der Stelle fast zu Unfällen gekommen ist, teilweise auch mit Kindern auf Fahrrändern die im Kurvengebiet geparkten Autos ausweichen müssen
26 Antworten
Zitat:
@ArizonaTea schrieb am 9. August 2022 um 19:32:35 Uhr:
Mal einfach in den Raum gefragt. Würdet ihr das als Halten/Parken in einer scharfen Kurve bzw an einer unübersichtlichen Straßenstelle nach §12 (1) StVO bezeichnen oder nicht?
Ja, würde ich.
Bei uns im Dorf gibt es eine ähnliche Stelle.
Nur ist die Kurve nicht so scharf und 50 erlaubt. Aber auch da kann man quasi nichts sehen wenn da einer steht. Auch da kann man durch Bewuchs bei den Häusern nicht vorbeischauen. Du siehst erst was, wenn du mehr oder weniger neben dem geparkten bist.
Ich habe mich schon mit anderen darüber unterhalten, da wurde schonmal bei der Ortsverwaltung vorgesprochen und ein Parkverbost angeregt. Das ist schon einige Zeit her - getan hat sich nichts.
Gruß Jörg.
Eine Beschilderung muss auch begründet sein, bevor die Straßenverkehrsrechtliche Anordnung raus geht.
Einfach mal ein Schild aufstellen, ist nicht.
Und wenn dort aus anderen Gründen nach StVO ein Parkverbot herscht..wird kein Schild aufgestellt, weil das eine "doppelte Beschilderung" wäre.
Sichtbehinderung durch Bwuchs könnte in der Gemeindeordnung geregelt sein. Bei uns muss innerhalb von 2m zum Fahrbahnrand alles auf 1,50m gestutzt sein. Kontrolliert jedoch niemand und 1,50m ist für ein Coupé immernoch zu hoch.
Die Begründung hab ich ja gleich mitgeschickt (:
Mal schauen was passiert. Das mit der Dashcam ist eigentlich eine gute Idee. Der orangene Van auf dem Satellitenbild steht da nämlich jeden Tag. Und ich komme jeden Tag dran vorbei. Schon paar brenzlige Situationen mitbekommen. Ich kenne die gefährliche Stelle ja, viele andere aber nicht. In der Kurve siehst du durch die Büsche und dadurch dass es den Hang hinuntergeht nämlich garnichts, bis plötzlich das Auto auftaucht. Abruptes Abbremsen, ohne zu schauen auf die Gegenfahrbahn ausweichen usw schon alles miterleben müssen.
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Eine andere Kurve keine Minute entfernt ist entsprechend beschildert, obwohl deutlich weniger Gefahrenpotential vorliegt
Auf dem unteren Bild sehe ich kein Problem bei Tempo 30.... vorausgesetzt, die Leute halten sich daran.
Dann wäre es auf dem oberen ja noch weniger ein Problem, da sind entsprechende Halteverbote aber angebracht
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 10. August 2022 um 12:52:48 Uhr:
Auf dem unteren Bild sehe ich kein Problem bei Tempo 30.... vorausgesetzt, die Leute halten sich daran.
Das Tempo spielt keine große Rolle, zumal es fast egal ist was da erlaubt ist. 30 fährt da eh keiner, und mit 50 erlaubt kannste die da fast nicht fahren. Natürlich gibt es Leute die 50 fahren, weil es eben erlaubt ist - ob man was sieht oder nicht.
Ich denke, der Punkt bei den Behörden ist, solange die Stelle nicht "auffällig" ist, also solange da nix passiert, passiert auch bei der Behörde nichts. Wenn sich natürlich mehr Leute dort beschweren, könnte sich da auch was rühren. Aber diese Mühlen mahlen sehr langsam..
Gruß Jörg.
Wenn das zuvor geschriebene nicht wirklich hilft, dann vielleicht folgendes:
bei uns in der Gemeinde / Landkreis ist einmal im Jahr eine "Verkehrsschau". Lange vorher werden die Ortsräte bzw. Ortsbürgermeister darüber informiert mit der Frage, ob es etwas im jeweiligen Dunstkreis gibt, was vielleicht zu ändern ist.
Das kann dann entsprechend mitgeteilt werden und je nach dem wie wichtig das dem Sachbearbeiter vorkommt, wird das bei der "Verkehrsschau" abgearbeitet - mit Ortstermin.
Ist aber bei uns eher ländliche Gegend im Dunstkreis von Göttingen, wo die Dienstwege teilweise erfreulich kurz sind...
Im Fall des TE könnte eine Lösung allerdings lange dauern bzw gar nicht passieren, weil eh schon 30er Zone und da gelten dann wieder andere Besonderheiten.
Hängt immer von den Entscheidungsträgern vor Ort ab. Aber hier in Hannover hast du in vielen 30er Zonen beidseitiges parken egal wie eng und unübersichtlich es ist. Da dürfte man durch manche geschlängelte Verkehrsführung wenn man das sichtfahrgebot eng sieht und die falschen/großen Fahrzeuge parken vielleicht mit 10 durchrollen weil man 1,5 dahrzeuglängen Sicht hat . Kann vor Ort anders ausgelegt werden aber 30er Zone wird halt Vorsicht erwartet.
Etwas besseres als wechselseitig parkende Fahrzeuge und „unübersichtliche“ Situationen kann einer Tempo-30-Zone eigentlich nicht passieren. Hat man hingegen „freie Fahrt“ wird das Tempolimit umgehend missachtet.
Die Kombination aus wechselseitigem Parken und ignorieren des TL ist dann aber wiederum das schlechteste, was passieren kann.
Aber auch so ist das wechselseitige Parken in einem 30er Bereich unfallfördernd. Die Autofahrer müssen sich deutlich mehr auf den Verkehr auf der Strasse konzentrieren.. und übersehen unter Umständen einen Fußgänger hinter einem parkenden Fahrzeug.
Zum TL-Einhalten ideal, die notwendige Konzentration überfordert jedoch den einen oder anderen Fahrer.