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Berufsgenossenschaft beitragspflichtig?

Themenstarteram 17. August 2019 um 17:20

Hallo Leute,

 

Mein Cousin möchte ein Nebengewerbe gründen um legal gegen Entgelt Reparaturen an KFZ durchführen zu können.

Meine Frage ist nun, ist er obwohl er keine Mitarbeiter einstellt BG beitragspflichtig?

Muss er dann die gleichen Vorschriften einhalten wie auch große Werkstätten mit mehreren Mitarbeitern wie zb UVV Geräteprüfung etc.

Wie ist das wenn ich ihm bei Gelegenheit auf 450€ Basis angestellt bin, ändert sich dann was?

Hoffe ihr könnt mir helfen

 

 

MfG

Beste Antwort im Thema

Die nebenberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer ist weniger kompliziert und aufwändig, als man glaubt.

Vor der notwendigen Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt kann man sich dort beraten lassen und erhält alle Auskünfte zu unerlässlichen Anmeldungen und Beiträgen zu tangierten Institutionen. Es sind viel weniger, als man annimmt. Zusammen mit den sonstigen Kosten ensteht aber nicht unerheblicher Betrag, der den erwarteten Verdienst doch um einiges schmälert, besonders wenn man beispielsweise noch Räumlichkeiten anmieten muss. Also erstmal genau durchrechnen, ob sich das überhaupt lohnt.

Auch die steuerliche Behandlung ist recht unkompliziert. Lediglich das achtseitige Anmeldeformular macht kurz Mühe, der Rest ist harmlos: Du musst nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Zu beachten sind unbedingt die Umsatzgrenzen von 50.000 bzw. die "Verdienst"grenze von 17.500 € jährlich. Auch die Buchführung ist sehr einfach, eigentlich nur eine reine Einahme/Ausgabe-Aufstellung. Mit Mehwertsteuer oder Vorsteuerabzügen hast Du nichts zu tun, einen Steuerberater braucht man eigentlich nicht.

Nachtrag: Für einen allein arbeitenden Kleinunternehmer ist die Anmeldung bei der BG freiwillig, bei der Beschäftigung ab einem Mitarbeiter Pflicht. Die Höhe der Beitrage ergibt sich aus der Gefahrentabelle.

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Themenstarteram 18. August 2019 um 12:13

Zitat:

@Harig58 schrieb am 18. August 2019 um 13:11:22 Uhr:

Die nebenberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer ist weniger kompliziert und aufwändig, als man glaubt.

Vor der notwendigen Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt kann man sich dort beraten lassen und erhält alle Auskünfte zu unerlässlichen Anmeldungen und Beiträgen zu tangierten Institutionen. Es sind viel weniger, als man annimmt. Zusammen mit den sonstigen Kosten ensteht aber nicht unerheblicher Betrag, der den erwarteten Verdienst doch um einiges schmälert, besonders wenn man beispielsweise noch Räumlichkeiten anmieten muss. Also erstmal genau durchrechnen, ob sich das überhaupt lohnt.

Auch die steuerliche Behandlung ist recht unkompliziert. Lediglich das achtseitige Anmeldeformular macht kurz Mühe, der Rest ist harmlos: Du musst nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Zu beachten sind unbedingt die Umsatzgrenzen von 50.000 bzw. die "Verdienst"grenze von 17.500 € jährlich. Auch die Buchführung ist sehr einfach, eigentlich nur eine reine Einahme/Ausgabe-Aufstellung. Mit Mehwertsteuer oder Vorsteuerabzügen hast Du nichts zu tun, einen Steuerberater braucht man eigentlich nicht.

Nachtrag: Für einen allein arbeitenden Kleinunternehmer ist die Anmeldung bei der BG freiwillig, bei der Beschäftigung ab einem Mitarbeiter Pflicht. Die Höhe der Beitrage ergibt sich aus der Gefahrentabelle.

Hey danke für deine ausführliche Antwort.

Seine Idee war es allerdings dass er sich nebengewerblich aber nicht als Kleinunternehmer selbstständig machen möchte, um eben auch hohe Kosten für Werkstattausstattung etc. absetzen zu können.

Ich meine auch mal gehört zu haben dass der Gewinn aus dem Nebengewerbe das Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis nicht übersteigen darf, ist das richtig?

Die Werkstatteinrichtungen kannst Du in ähnlicher Form auch als Kleinunternehmer absetzen.

Ansonsten bin ich mir gerade nicht so sicher, ob der Weg der Selbsständigkeit bei den scheinbar vorherrschenden Gedanken wie Absetzen von Werkstattausstattung der richtige ist. Wenn ich mich sebstständig machen will, auch sei es nur nebenberuflich, ist ein Businessplan ohnehin unerlässlich. Genau da gehören solche Dinge hinein und werden dann auch im Gesamtkontext betrachtet und beantwortet.

Themenstarteram 18. August 2019 um 14:41

Ok alles klar, trotzdem erstmal danke für die Hilfe.

am 19. August 2019 um 12:34

Manche so Antworten sind echt Unsinn,darauf will ich aber gar nicht weiter eingehen.

Was mich aber wundert,wenn dein "Bekannter kurz vorm Meister ist sollte er diese Fragen aber selber fachkundig beantworten können,Voraussetzung ist natürlich ,dass mann das gelehrte auch gelernt hat.

Dieser Themenkreis wird doch ausführlich behandelt .

B 19

Echt kluger Beitrag. Respekt.

Bopp19 hat aber Recht. Das ist alles in der Schulung zum Meister Gegenstand der Ausbildung,

Man muss kein Meister sein um eine Werkstatt zu eröffnen. Denn brauch man nur um sich Fachwerkstatt schimpfen zu dürfen und um Azubis auszubilden.

Karosserie- und Fahrzeugbauer, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker, Kälteanlagenbauer, Informationstechniker, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker sind, neben anderen, Handwerksberufe mit Meisterpflicht.

Ok es hat sich wohl mittlerweile etwas geändert, mein Kenntnisstand war veraltet.

Leichte Reparaturen sollen aber ausgenommen sein zB Beulendoktoren, Reifenmontage, Smartrepair. Ohne das Teile demontiert werden dabei. Schon erstaunlich wie sich ein Gewerbe wieder eingekapselt hat..

Zitat:

Ok es hat sich wohl mittlerweile etwas geändert...

so ist es, diese Bestimmungen wurden erst 1953 in der Handwerksordnung veröffentlicht. Anfang dieses Jahrhunderts wurde dann für einige Gewerke die Meisterpflicht aufgehoben.

Mein guter, komm mir nicht blöd!

Es war mal durchaus möglich eine Werkstatt zu betreiben auch ohne Meister. Man durfte nur nicht ausbilden oder sich gar Meisterwerkstatt nennen.

Wo kommt er denn dann blöd? Überleg doch Mal wann das aktuelle Jahrhundert begonnen hat.....

Ich denke wir verstehen uns! Diese Regelungen von denen ich sprach waren sicher nicht aus den 50er Jahren.

Wenn es heute nicht mehr so ist, sei's drum, Mitte der 90er/2000er war es mal, interessiert dann heute auch nicht mehr weiter.

Es gibt halt immer wieder Beitragsschreiber, die glauben zu wissen und stellen andere, die es wirklich und aus eigener Erfahrung wissen, als blöd hin. Aber das scheint in der Anonymität eines Forums mittlerweise völlig normal zu sein. Schade.

Zitat:

@307CC-User schrieb am 3. September 2019 um 12:50:46 Uhr:

Mein guter, komm mir nicht blöd!

Es war mal durchaus möglich eine Werkstatt zu betreiben auch ohne Meister. Man durfte nur nicht ausbilden oder sich gar Meisterwerkstatt nennen.

Das waren Sonderfälle, für die in seltenen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Z.B. für Werkstätten großer Unternehmen, die überwiegend den Unternehmensfuhrpark gewartet haben - und die Fahrzeuge der Mitarbeiter. Die mir bekannten Sondergenehmigungen wurden aber vor langer Zeit widerrufen. In einem Fall hat der Betreiber Aufschub erwirkt und erfolgreich den Meister in der Abendschule gemacht. Der Andere hat aufgegeben und sich von der Konkurrenz anstellen lassen.

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