Benutzund des Gehwegs zum ausweichen, Verboten ???
Am letzten Samstag haben mich 2 Dorfsheriffs angehalten.
zur Situation.
Da ich ein freund helfen wollte, brachte ich Ihn zu seiner Garage, dahin führt leider nur ein schmale Straße, wo nur ein PKW lang passt. Da auf der linke Seite aber schräg zu Fahrbahn Parplätze sind und ein Suzuki Swift vor mir schon Problem mit der Breite hatte. Dachte ich mit mir nichts großartiges und bevor mit der rechten Autohälfte auf den Gehweg um mein und andere Autos nicht zu beschädigen.
Nun zu den Sheriffs, da wohl gerade 1 von 2 nach hause wollte, sah er mich auch mit meiner s-klasse auf dem Gehweg fahren, er hielt mich sofort an, und fragte micht was das soll, ich würde ja so den Gehweg beschädigen und ob ich überhaupt Ahnung hätte mein Fahrzeug zubewegen. wenn hier nicht durchpasse darf ich auch hier nicht lang fahren.
Man wird wohl jetzt neudings bestraft wenn man vorrauschaunt fährt und unfälle vermeidet
Die Frage aber nun. Ist das ausweichen auf den Gehweg verboten ?
Ich bin ja nur mit Schrittgeschwindigkeit da lang. Und den Gehweg kaputt machen naja ? Pro Rad liegen doch höchsten 400 Kg auf dem Gehweg auf
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TomSelleckx
Ich fuhr ja nur auf dem Gehweg 10-15m,
und das waren nunmal rechtlich 10-15m zuviel!
Zitat:
weil andere Autos schlecht geparkt waren
wenn andere autos die straße so zugeparkt haben, das du nicht durchkommst - kommst du halteben nicht durch - und musst einen umweg fahren.....so einfach ist die rechtslage schlicht und ergreifend!
Zitat:
Normalerweise sollte es doch so sein, das man erst den Schaden abwehren sollte
und hier liegt dein denkfehler....
den schaden an den anderen geparkten fahrzeugen, wehrst du dadurch ab, das du erst garnicht in die straße einfährst und nicht dadurch, das du über den gehweg fährst!
vorrausschauende fahrweise, im sinne von "ich passe hier nicht durch - also fahre ich erst garnicht in die straße rein" hast du hier also nicht an den tag gelegt...
und ob du nun mit schritt- oder höchstgeschwindigkeit über den gehweg fährst ist dahingehend egal, da du i.d.r. von außen nicht erkennen kannst, für welche belastung der gehweg bzw. dessen unterbau ausgelegt ist...
insofern war es rechtlich (auch wenn dir und einigen anderen hier das nicht passt) zu 100% in ordnung das der polizist dich auf dein fehlverhalten - für das es im übrigen auch ein verwarngeld geben kann - hingewiesen hat...
33 Antworten
Genau so sieht es aus !
Hinzufüg:
Nicht nur Feuerwehr, sondern auch andere Einsatzfahrzeuge mit Sonder bzw. Wegerecht 😉
Theoretisch ist das freilich verboten. In der Praxis hingegen ist das den aller meisten egal. Wenn wir uns immer aufregen würden wenn ein LKW - und die machen dabei den Fußweg dabei wirklich kaputt, hat sogar schon ne Laterne dran glauben müssen - hier im Viertel über den Fußweg rumpelt... *shrug*
Nur die Nachbarin gegenüber hat sich da kleinlich, die bläut ihrem Besuch (mehrmals die Woche) immer ein, sich ja nicht auf den Fußweg zu stellen - aber direkt gegenüber unserer Einfahrt auf der Straße stehen, am besten noch im Winter so dass wir überhaupt nicht mehr rein und raus kommen, das geht natürlich. So viel übrigens auch zum Thema "Fußweg kaputt machen", auf'm Weg in die Einfahrt muss man auch drüber fahren.
War halt Pech, dass du an nen einsamen Polizisten mit Redebedarf geraten bist. Aber so lange es sonst nix war, einfach mal den Kopf schütteln und nicht weiter drüber nachdenken.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
fahrzeuge der feuerwehr, sind sofern der einsatz die überschreitung der stvo (hier das befahren des gehweges) erfodert von diesem verbot befreit 😁
Ich weiß, ich fahre zeitweise selbst ein BOS-Fahrzeug, das ist also kein hohes Privileg 😁. Trotzdem wird das Fahrzeug ja nicht mit Erfüllung des § 35 StVO von den Gesetzen der Physik befreit.
Aber lass gut sein, das ist die typische "iss so"-Argumentation.
Donnerwetter, hat der Glück, dass er nicht standrechtlich erschossen wurde.
Nein, mein Fußweg ist asphaltiert. Falls das kommt.
Wenn der Pkw nicht mehr durchpasst, weil Autos dort parken, wird ja jeder hinter dem ersten parkenden Wagen zu einem Knöllchen genötigt, weil man ja nicht mehr rauskommt. Wenn ein dahinter parkender Wagen dann rausfahren möchte. Die passen ja dann auch nicht raus und müssen auf den Gehweg einseitig ausweichen.
Aber die haben wahrscheinlich auch dafür eine Sondergenehmigung ("iss so"😉, oder? 🙄
Pippi Langstrumpf lässt grüßen.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
auf'm Weg in die Einfahrt muss man auch drüber fahren.
der ist auch dort entsprechend ausgelegt.
Genau wie ein Gehweg bei dem ausnahmsweise das Parken erlaubt ist.
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Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
der ist auch dort entsprechend ausgelegt.Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
auf'm Weg in die Einfahrt muss man auch drüber fahren.
Da kennst du unseren Fußweg nicht. ^^
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Trotzdem wird das Fahrzeug ja nicht mit Erfüllung des § 35 StVO von den Gesetzen der Physik befreit.
das zählt aber zu den - in einer solchen situation - unvermeidbaren handlungen, während das befahren der straße weil man keinen umweg fahren möchte sehrwohl zu den vermeidbaren ereignissen zählt...
Zitat:
Aber lass gut sein, das ist die typische "iss so"-Argumentation.
was erwartest du denn konkret von mir? 😕
die rechtliche situation habe ich bereits dargelegt und an dieser, das a. der bürgersteig KEINE fahrbahn ist und man b. NICHT in eine straße einfahren darf deren fahrbahn
(egal aus welchen gründen)nicht für mein fahrzeug ausreicht....ändern weder du noch ich etwas!
und wenn du dich mit dem "iss so" was in diesem fall nunmal so iss, nicht zufrieden geben kannst oder nicht verstehst - das der polizist hier, rein rechtlich 100% korrekt gehandelt hat - steht es dir frei dich bei den entsprechenden stellen näher zu informieren, falls du mir nicht glaubst... 🙄
Ich denke nicht, dass wir hier alle auf einen gemeinsamen Nenner kommen werden.... es gibt da die rechtliche Sicht, bei der der Polizist korrekt handelte und eben die praktische Sicht, in der dieses "Vergehen" eigentlich gar kein echtes Vergehen ist, da kaum jemand dadurch gefährdet o.Ä wird...
Zusammenfassend würd ich aber sagen, dass das in deinem Fall nicht schlimm war und der Polizist dir immerhin keine Strafe gegeben hat, was man ihm echt gutschreiben kann! Aber dazu ist zu sagen, dass sowas nicht zur Gewohnheit werden sollte damit man nix kaputt macht 🙂
mfg, sam
Je nach dem wie der Gehweg beschaffen ist finde ich das Vorgehen des Polizisten völlig okay. Hier in Krefeld werden im Winter sogar manche Gehwege nicht mehr mit der Kehrmaschine befahren und zu Fuß gefegt, weil der Unterbau bei den Temperaturen dies nicht aushalten könnte.
Trotzdem fahren immer wieder irgendwelche Deppen zum kurzzeitigem parken oder ein/ausladen auf den Gehweg und nach dem Winter stehen viele Platten an diesen Stellen schief.
Bei dem knappen Haushalt hier ist so etwas eine unnötige zusätzliche Belastung dies wieder in Ordnung zu bringen, oft passiert es erst nach langer Zeit. Werden dann die Schlaglöcher in der Straße nicht sofort geschlossen, wird dann aber natürlich da drüber geschimpft, dass wenig Geld dafür da ist.
Ist ja gut zu wissen. Ich werde nie mehr einem Polizeiauto im Einsatz Platz machen, indem ich auf den Bürgersteig fahre. Ist ja schließlich verboten.
Da ich aber nur ein kleiner Drecksack bin und kein großer, werde ich weiterhin Rettungskräfte an allen möglichen und unmöglichen Stellen das Vorbeifahren ermöglichen.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Ist ja gut zu wissen. Ich werde nie mehr einem Polizeiauto im Einsatz Platz machen.
Wirst du wohl müssen. Behinderung von Einsatzkräften. Verboten ist es lediglich zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens. Ja,ja, immer diese feinen, kleinen Unterschiede...😮😮😮
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Wirst du wohl müssen. Behinderung von Einsatzkräften. Verboten ist es lediglich zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens. Ja,ja, immer diese feinen, kleinen Unterschiede...😮😮😮Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Ist ja gut zu wissen. Ich werde nie mehr einem Polizeiauto im Einsatz Platz machen.
Also doch keinen Platz machen. Fahre ich auf den Bürgersteig, kommen die Bürger in Uniform schneller Vorwärts. Also doch verboten.😁
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Also doch keinen Platz machen. Fahre ich auf den Bürgersteig, kommen die Bürger in Uniform schneller Vorwärts. Also doch verboten.😁Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Wirst du wohl müssen. Behinderung von Einsatzkräften. Verboten ist es lediglich zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens. Ja,ja, immer diese feinen, kleinen Unterschiede...😮😮😮
Das wird der Richter dir dann in einem kostenpflichtigen Beratungsgespräch schon näher bringen 😁😎
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und wenn du dich mit dem "iss so" was in diesem fall nunmal so iss, nicht zufrieden geben kannst oder nicht verstehst - das der polizist hier, rein rechtlich 100% korrekt gehandelt hat - steht es dir frei dich bei den entsprechenden stellen näher zu informieren, falls du mir nicht glaubst... 🙄
Wenn ich jeden Tag rein rechtlich 100 % korrekt handeln würde, hätte ich heute morgen wohl einen Totalschaden gehabt.
Wenn der Beamte ein Ticket deswegen schreiben muss, ja dann muss er es halt. Oder darauf hinweisen.
Hat er auch eindeutig gemacht. Ich bin mir nur nicht sicher, ob man gleich wie der Herr Kaiser daherkommen soll. Also ich hätte ihm da wohl gesagt, dass ich meinen Fehler bemerkt habe, aber er deswegen trotzdem in einem anderen Ton mit mir sprechen kann. Ich kann nichts dafür, dass er ausgebrannt ist und abends zuviel RTL2 guckt.
Verbietet ihm ja keiner, einen besseren Job anzunehmen und sich auch eine S-Klasse zu kaufen. Ich pflaum die Leute auch nicht bei der Arbeit an, auch wenn sie stinkefaul und strunzdumm oder beides sind.
Was solls. Ich bin ja auch nicht in die Straße gefahren und wüsste, was meine Reaktion bei einem solchen Tonfall wäre.
Entweder ich zahle das Bußgeld oder er weist in einem normalen Tonfall darauf hin. Aber den beleidigenden Oberlehrer brauche ich nicht. Oder bei manchen Leuten, was ich eher glaube, geht es nicht ohne, die müssen halt irgendetwas kompensieren.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Ich bin mir nur nicht sicher, ob man gleich wie der Herr Kaiser daherkommen soll.
warst du dabei?! 😕
wir kennen hier nur die aussage des te, aber dir müsste doch auch bekannt sein, das es immer zwei seiten gibt, die nicht zwangsläufig ein und dieselbe version teilen müssen!
gerade dir als angehöriger einer hilfsorganisation dürfte doch bekannt sein, wie man von so manchem autofahrer - der natürlich alles besser weiß - beim absperren einer straße angepflaumt wird....
Zitat:
Aber den beleidigenden Oberlehrer brauche ich nicht.
und wer sagt uns, das dies nicht der te war, der dem polizisten ein gespräch, das mit
"ja ABER....."anfängt aufdrücken wollte....?
Ich hab ja gesagt, ich wüsste die Antwort, wenn der Beamte so käme (höflich, aber bestimmt). Aber ich war halt auch nicht dabei. Stimmt schon. So viel Zeit habe ich auch nicht dafür, um das zu ergründen.
Friede 😉
cheerio