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benötigte Umrüstung

Themenstarteram 26. Februar 2014 um 9:35

Hallo,

ich würde gern mal anfragen welche minimal Anforderungen an ein Fahrzeug (bzw. die Fahrzeugumrüstung) gestellt werden für einen Fahrer mit gelähmtem linken Arm (Schulter und Beugung im Ellenbogen mit Funktion).

Bitte keine Ideen oder Meinungen, sondern Tatsachen ;)

Danke Euch!

13 Antworten
am 26. Februar 2014 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von vw42

Hallo,

ich würde gern mal anfragen welche minimal Anforderungen an ein Fahrzeug (bzw. die Fahrzeugumrüstung) gestellt werden für einen Fahrer mit gelähmtem linken Arm (Schulter und Beugung im Ellenbogen mit Funktion).

Bitte keine Ideen oder Meinungen, sondern Tatsachen ;)

Danke Euch!

Hallo vw42,

als "Mindestanforderungen" für Umbauten gelten m.W. die im Führerschein stehenden Beschränkungen und Zusatzangaben (im neuen EU-Führerschein Pkt. 12).

Diese werden nach ärztlicher Begutachtung durch Dekra/TÜV festgelegt und sind zu erfüllen, sonst fährt man "ohne Führerschein".

Bin selbst Rolli-Fahrer und habe einige "Auflagen" zu erfüllen um ein KFZ führen zu können.

MfG brennan

Themenstarteram 26. Februar 2014 um 10:38

Hallo brennan,

genau um diese Beschränkungen und Zusatzangaben geht es.

Mit welchen Beschränkungen und Zusatzangaben ist zu rechnen?!

am 26. Februar 2014 um 11:50

Zitat:

Original geschrieben von vw42

Hallo brennan,

genau um diese Beschränkungen und Zusatzangaben geht es.

Mit welchen Beschränkungen und Zusatzangaben ist zu rechnen?!

Hallo vw42,

aus Deiner Beschreibung heraus schliesse ich mal, dass keine Fingerfunktion mehr vorhanden ist?!

Wie brennan bereits geschrieben hat werden die Auflagen, nach Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens, durch einen Sachverständigen von TÜV/Dekra bei einer Begutachtung bzw. Fahrprobe festgelegt.

Ich würde davon ausgehen, dass Du wahrscheinlich die Auflagen:

- 35 (Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.)

- 40 (Angepasste Lenkung)

- 78 (Nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1))

bekommen wirst.

Im einzelnen würde das für die Schlüsselnummer 78 ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe bedeuten, für die Schlüsselnummer 35 eine Möglichkeit Blinker, Wischer und Lichtfunktionen ohne Loslassen des Lenkrades zu bedienen und für die Schlüsselnummer 40 eine Lenkhilfe am Lenkrad.

Da es heute Lenkhilfen gibt, mit den denen man die Funktionen von Blinker, Wischer und Licht etc. bedienen kann bietet sich für Dich wahrscheinlich so ein System an.

Das Ganze könnte dann so eine Lösung sein: Multifunktionslenkhilfe

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

Gruß nervi.

Themenstarteram 26. Februar 2014 um 11:59

Hallo nervi,

danke für diese umfassende Antwort.

Zur Schlüsselnummer 35 noch die Frage, in den aktuellen Fahrzeugen sind ja quasi sämtliche Funktionen automatisiert. Soll heißen sowohl Licht als auch Wischer müssen manuell quasi nicht mehr bedient werden. Jetzt bleibt der Blinker, "nur" (nicht auf die Notwendigkeit der Blinkfunktion bezogen) dafür tut solch eine Multifunktionslenkhilfe aber ordentlich weh.

Zwischen Lenkhilfe und Multifunktionslenkhilfe liegt ja vermutlich ein Preisfaktor von 20.

am 26. Februar 2014 um 12:21

Hallo vw42,

Du hast natürlich recht, dass Lichtsensor, Regensensor und ggf. auch Fernlichtautomatik einem heute viele Funktionen abnehmen bzw. erleichtern. Es bleiben allerdings trotzdem Funktionen die hierdurch nicht abgedeckt werden. Neben dem Blinker sind da z.B. noch Scheibenwaschfunktion, Hupe, Fernlicht und Warnblinker zu berücksichtigen.

Man kann natürlich versuchen nur mit Drehknopf und einem Zusatzhebel, mit dem die Blinker- und Fernlichtfunktion nach rechts verlegt wird zu arbeiten. Probleme könnten hierbei evtl. beim Befahren eines Kreisverkehrs entstehen, wenn Du zum Verlassen den Blinker setzen musst. Wenn aber bei Dir Schulter- und Ellenbogenfunktion vorhanden sind könnte es Dir möglich sein den originalen Blinker dabei zu bedienen.

Was den Preisfaktor betrifft, hast Du bestimmt recht - Du solltest aber berücksichtigen dass es neben dem "wie bediene ich was" ganz entscheidend auch um die Einhaltung der Führerscheinauflagen geht.

Bei den Kosten für die Umrüstung, mal ganz davon abgesehen welche Lösung man schlussendlich wählt könnte Dir aber unter Umständen (wenn Du zum Bespiel berufstätig bist) ein Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit oder Deine Rentenversicherung) unter die Arme greifen.

Gruß nervi.

Moin vw42,

als oberarmamputierter links verwende ich den P&L MFD 2, denn nur dieser bietet die Gelegenheit KfZ-spezifisch Tasten zu programmieren. So habe ich mir auf die Wippe oben links die Tempomatfunktion, die ich sehr oft nutze, setzen lassen.

Die Blinkerfkt. Ist zwingend vorgegeben, siehe Bsp. Kreisverkehr. 

Auch ist eine Getriebeautomatik und Servolenkunterstützung ab 1200 kg KfZ-Leergewicht vorgegeben.

Sehr hilfreich ist auch eine Klimaautomatik in deinem PKW. 

 

Die Scheibenwischer- und Fernlichtbetätigung fand ich suboptimal über den MFD ( Taste jeweils länger als fünf Sekunden halten).

Zum Glück verfügt mein Volvo xc60 über entsprechende Assistenzsysteme. 

 

Der komplette Umbau hat übrigens rund 4500,- € gekostet.

Durchgeführt hat es die Fa. Kleinebäcker in Versmold/NRW.

Preis/Leistung spitzenmässig, dafür das ich nach einer praktischen Fahrprüfung vor dem TÜV meine mobile Unabhängigkeit wiedererlangt habe.

 

Gruss

Wolf

 

Themenstarteram 17. März 2014 um 16:09

Hallo und danke für die vielen Antworten.

Ich sehe schon dass ich wohl kaum um einen solchen Knauf herum komme, aber die Kosten sind ja nun wirklich nicht unerheblich.

Für den Preis (Knauf + Einbau) kaufen sich viele ihre Fahrzeuge... Vgl. Schokoelch alias Wolf mit rund 4.500,- € für seinen Umbau.

Wobei ich sagen muss, dass ich Funktionen wie Blinker, Scheibenwaschfunktion, Fernlicht und Tempomat durchaus mit ausgestreckten Fingern ohne loslassen des Lenkrades erreiche. Dazu kommt, wann benötige ich z.B. Scheibenwaschfunktion, Fernlicht oder Warnblinker? Doch nicht im Kreisverkehr (und geblinkt wird doch heutzutage eh nicht mehr...).

Jeder Schaltwagenfahrer mit Handy am Ohr fährt da eigentlich mit einem schlimmeren "Zustand", nämlich Einhändig, ohne Knauf, ohne Automatikgetriebe und ohne Aufmerksamkeit.

Aber das ausschlaggebende Argument kam ja schon: es geht um die Einhaltung der Führerscheinauflagen. Und das ist das wichtigste in Deutschland.

Gefördert wird übrigens nichts, weil ich bin weder arbeitslos, noch kann nicht einwandfrei (zumindest für die Kostenträger) darlegen dass ich diesen Umbau schon rein aus beruflichen Gründen unbedingt benötige.

Danke auf jeden Fall für Eure Hinweise!

Themenstarteram 18. März 2014 um 8:37

Vielen Dank, aber auch dies ist ein enormer Betrag den man sich erst einmal zusammen sparen muss.

Und sind wir mal ehrlich, für Menschen mit Behinderung ist der Arbeitsmarkt nicht der Beste.

Themenstarteram 18. März 2014 um 18:03

Was ärgere ich mich eigentlich über Umbaukosten, je schwerer die Behinderung, desto schlimmer die Repressalien unseres Staates: Recht auf Sparen und gleiches Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen

Ich weiß, es ist Off Topic, aber bin gerade drüber gestolpert. Also bitte keine große Diskussion drüber starten ;)

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