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beifahrer verursacht schaden durch tür öffnen.

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 14:57

Ich schildere hier kurz den fall.

Gestern Abend kam ich mit ein paar freunden von einem Ausflug zurück.

Hab mein wagen geparkt. Parklatz befindet sich auf einer Spielstrasse die Plätze sind gekennzeichnet durch verdunkelte Pflastersteine.

Nun ja, Motor aus ich sammle meine sahen zusammen während dessen macht die Person hinter mir die Tür auf, bäm ein ruck plötzlich ist ein Auto neben uns.

Ja wie ich mir gedacht habe hat das andere Auto ne delle und Lackschaden.

Jedoch muss man dazu sagen das das andere Auto auf keinen fall mit erstem gang und standgas gefahren ist wie es in einer Spielstraße vorgeschrieben ist. Das kann man auch an dem schaden erkennen der wenn sie mit der zulässigen Geschwindigkeit gefahren wäre, wäre der schaden auf keinen fall so groß.

Nun meine frage, muss meine Kfz Versicherung den schaden bezahlen oder die Private Haftpflicht des Beifahrers.

Oder kann ich auch irgendwie generell dagegen ankämpfen weil das andere Auto zu schnell war.

Hab mich zwar schon in anderen Beiträgen und Foren durchgelesen aber da sind alle geteilter meinung.

 

Ps. meine kfz versicherung würde ich ungern einschalten bzw. überhaupt fragen denn wenn ich denen sage "ja durch ein Auto wurde ein Schaden verursacht" die hauen mir doch direkt meine schadenfreiheits klasse um die ohren.

Beste Antwort im Thema

Und trotzdem kannst du deine Schutzbehauptung (mehr ist das nämlich nicht) "der ist zu schnell gefahren" ganz schnell wieder vergessen. 

 

Das kannst du nämlich überhaupt nicht feststellen und schon gar nicht nicht mit einem Blick in den Rückspiegel.

 

Und beweisen schon überhaupt nicht, oder bist du KFZ- Sachverständiger ?

 

Das könntest du auch nicht, wenn du auf dem Bürgersteig als Zeuge gestanden hättest. Ein Laie (und nichts anderes bist du ) kann die gefahrene Geschwindigkeit eines Fahrzeuges nicht einschätzen.

 

Sie zu, dass der Geschädigte hier an sein Geld kommt und versuche nicht mit irgendwelchen Winkelzügen die Regulierung zu verzögern.

 

Das ist das beste, was du machen kannst.

 

Die ganze Angelegenheit kann nämlich nur noch teuerer für dich werden.

 

Gruß

 

Delle

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Mir wurde mal von einem Beifahrer die Tür in mein Auto gerammt, allerdings standen da beide Fahrzeuge. Bei mir hat die PHV des Verursacher klaglos gezahlt.....

Probieren geht über studieren ;)

Grüße

Steini

@ Harry999:

Zumindest der Schaden am eigenen Fahrzeug sollte durch die Privathaftpflicht des Beifahrers gedeckt sein (Haftung für Sachschäden gegenüber Dritten).

Lg

Micha

am 7. Mai 2011 um 20:49

Der Fall hier ist ebenso klar, wie der von im von Saftnase verlinkten Thread:

Der Beifahrer war weder

-Führer des Fahrzeuges, noch

-Halter des Fahrzeuges, noch

-Eigentümer des Fahrzeuges, geschweige denn

-Besitzer des Fahrzeuges.

 

Somit greift die Benzinklausel in dessen Privathaftpflicht nicht ---> die Privathaftpflicht des Beifahrers hat die Schäden an beiden Fahrzeugen zu regulieren.

Diese wird sich auch mit der Frage der Haftungsproblematik auseinandersetzen.

Ansonsten ist auf den bereits verlinkten Thread zu verweisen.

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 22:07

Ja hab mir den verlinkten Theard durchgelesen ist ja fasst der selbe fall,

(frage mich ich den eigentlich übersehen habe)

und mich mal über die benzinklausel schlau gemacht, soweit passt auch alles. Nun gut heute nochmal mit meinem kollegen gesprochen, er ruft am montag seine Privathaftplich an und klärt das mal. Polizei die vor ort war hat uns auch dazu geraten erstmal die Private des Beifahrers anzurufen.

Schadem an meinem auto ist bis auf ein echt winzig kleinen kratzer an der Türkante keiner.

Vielen dank für die Hilfe

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