Beifaher - Fahrgemeinschaft Unfall
Hallo,
ich möchte jetzt öfters mit Freunden per Fahrgemeinschaft fahren, doch da ich keinen Ärger bekommen möchte falls mal was passiert frage ich mich, bin ich richtig versichert falls was passiert? Das Auto und die KFZ Versicherungen laufen auf den Namen meines Vaters, ich bin aber regelkonform als Zweitfahrer eingetragen worden, merkt man auch am Beitrag :-/ ^^, nun wir haben eine KFZ Haftpflicht, Teilkasko und (darauf bestand mein Vater^^ einn Insassesunfallversicherung). Übernimmt die Haftplicht nicht eigentlich die Schäden die entstehen bei einem Unfall den ich verursache, darunter fällt doch auch der Beifahrer oder? Oder darf sich der Schaden nicht in meinem Auto befinden?
und wie verhällt es sich falls mein Beifahrer eine Unfallversicherung besitzt?
Danke
14 Antworten
Wenn ich mich richtig erinnere meinte mein Fahrschullehrer in einer Theoriestunde, dass die Haftpflicht komplett ausreicht und Insassenversicherungen Abzocke wären...
@TE: Das siehst Du im Prinzip ganz richtig: Früher waren Insassenunfall-Policen sinnvoller als heute.
Die Insassen sind seit einigen Jahren über die Haftpflichtversicherung(en) abgesichert: verursacht ein Dritter den Unfall, tritt dessen Haftpflicht ein, verursachst Du den Unfall, tritt Eure Haftpflicht ein.
Die Insassenunfall ist daher eigentlich nicht mehr erforderlich, zumal sie als sogenannte Summenversicherung maximal die vereinbarten Entschädigungsbeträge leistet, während die Haftpflicht alle Haftpflichtansprüche bis mindestens zur Höhe der der gesetzlichen Deckungssumme erfüllt, oftmals noch weit darüber hinaus, wenn eine andere Höchstdeckung abgeschlossen ist.
Viel interessanter ist da eine sog. Fahrerschutz-Versicherung, die Dich als Fahrer absichert, wenn Du bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt wirst und dabei Deine Ansprüche so reguliert, als hätte ein Dritter den Unfall voll verschuldet.
Kostet nicht viel, kann aber im Falle eines Falles die finanzielle Existenz retten.
Hafi
Vielen Dank für die Antworten. Gut dann kann ich also beruhigt jemanden mitnehmen :-) Ja an so eine Fahrerversicherung habe ich/wir auch schon gedacht, da ist jetzt eine Option in der Insassen mitdrin, die aber nicht gerade berauschend ist. Aber jetzt wird da erstmal nichts geändert, da wir im November eh wechseln wollen, eigentlich schon letzten, nur da haben wirs verpasst ... peinlich^^.
Auto abmelden und mit neuer Versicherung wieder anmelden 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von BelijKarp
Auto abmelden und mit neuer Versicherung wieder anmelden 😉
geht nicht , da die versicherung nur ruht.
was heißt die Versicherung ruht nur?
Kollege hats auch gemacht, Auto abgemeldet und nach 5 Tagen mit neuer Versicherung angemeldet...
ohne halterwechsel oder ordentlicher kuendigung, kaum.
oder die doppelversicherung ist NOCH nicht aufgefallen?!
es ist es auch nicht moeglich durch ab-/anmelden die versicherung zwischenzeitlich zu wechseln.
die betragsdifferenz kann ja schonmal groesser sein als die verwaltungsgebuehren.
Spätestens wenn der "neue" Versicherer beim "alten" Versicherer den SFR abfragt, fliegt die Sache auf und Dein cleverer Kollege wird Post bekommen.
LOL?!
Bei dem war es so dass der nem anderen Kollegen im Winter hinten rein ist, weil beide ne Vollbremsung machen mussten, egal, jedenfalls würde er auf 140% hochgestuft, hat allerdings mit seinem Versicherungsmenschen gesprochen und der hat das alles geregelt. Der Kollege musste einfach nur das Auto abmelden und paar Tage später wieder anmelden...
nuja, das klingt aber nach kuendigung nach schadenfall.
dazu wäre dann allerdings doch kein abmelden notwendig gewesen.
der schadenfall bleibt ja.
oder hatte da wieder einer nen SF in der schublade nach z.b. todesfall ?! ^^
Erstens tue ich mir immer schwer, Geschichten von irgendwelchen "Kollegen" zu glauben, die dann auch noch im I-Net weitererzählt werden. Die können stimmen.
Es könnte aber auch ganz anders gewesen sein und das hat der Kollege Dir dann vielleicht gar nicht mehr erzählt.
Und zweites geht es hier darum, wie etwas grundsätzlich geregelt ist und nicht, ob es vielleicht in irgendeinem Fall, wo irgendwas schief gegangen ist, mal geklappt hat.
Und grundsätzlich ist es nunmal so, wie Harry es geschildert hat.
Wenn ein Leser Deinen tollen Rat befolgt und damit auf die Fre*se fällt, hat er die Probleme und leider nicht Du.
Gut da wirste wohl. recht haben, ich kann tatsächlich nur das weiter erzählen was er mir auch erzählt hat...
Ich weiß halt nur er ist nem anderen Kollegen hinten drauf, lies das durch die Versicherung regeln, diese wollte ihn dann wieder auf 140% hoch stufen, darauf hin ist mein Kollege zu seinem Versicherungsmenschen gegangen, der hatte gemeint mein Kollege soll das Auto abmelden und nach paar Tagen wieder anmelden, das hat er getan und fährt jetzt mit 70% munter weiter.
Wenn ich wüsste was der Versicherungsmensch getan hat, könntet ihr ja sagen obs stimmt oder net, aber so...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Viel interessanter ist da eine sog. Fahrerschutz-Versicherung, die Dich als Fahrer absichert, wenn Du bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt wirst und dabei Deine Ansprüche so reguliert, als hätte ein Dritter den Unfall voll verschuldet.
Kostet nicht viel, kann aber im Falle eines Falles die finanzielle Existenz retten.
.....wobei auch hier eher eine private Unfallversicherung empfehlenswert wäre, da diese nicht nur in dem versicherten Fahrzeug leistet, sondern 24h auf der ganzen Welt und vom Leistungsumfang frei wählbar ist....
Andere Frage: wie verhält es sich, wenn bei einem Unfall niemand greifbar ist, der Schuld hat, beispielsweise bei Unfallflucht oder auch bei Wildschäden? Zahlt hier die KFZ-Haftpflicht aufgrund der Betriebsgefahr oder bleiben die Verunfallten im Regen stehen?
Bei einem Wildunfall den ich vor Jahrzehnten hatte, zahlte die Teilkasko. Den Selbstbehalt hat der ADAC übernommen.
War allerdings nur Blechschaden. Keine Ahnung wie das bei Personenschaden gewesen wäre.