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Autoverkauf ins Ausland / Abholung mit Autotransporter

Hallo zusammen,

ich möchte meinen alten BMW 120 aus 2011 verkaufen.

Ich habe viele Anfragen aus Osteuropa dazu erhalten. Mit einem Käufer (gewerbl. Händler) bin ich nun mit dem Preis (6.800 €) einig geworden. Bisher hat er den Wagen nicht live besichtigt. Aktueller Plan ist, dass er gegen Ende nächster Woche einen Autotransporter schickt, der neben meinem auch noch andere Wagen "aufsammelt". Den Kaufpreis erhalte ich dann bei Übergabe. Auf eine Anzahlung habe ich verzichtet, er hatte es mir aber angeboten. Hier hatte ich die Befürchtung in eine Falle zu tappen (gibt ja öfters Betrugs-Szenarien in dieser Richtung).

Jetzt stelle ich mir die Frage, wie ich das mit der Abmeldung am Besten mache. Da ich ja nicht zu 100% sicher bin, ob es wirklich klappt, möchte ich den Wagen nicht vorher abmelden. Ihn aber angemeldet zu übergeben, halte ich auch für risikoreich, da ich nicht weiß, ob er ihn korrekt abmeldet bzw. ob das so einfach aus dem Ausland geht. Als Händler wird er ihn ja nicht direkt umelden/zulassen, da er ihn ja selbst verkaufen möchte und dann der spätere Käufer ihn ja erst zulassen wird.

Die Funktion ihn online abzumelden besteht nicht, da EZ 2011.
Die Kennzeichen könnte ich vor Übergabe abmachen, die benötigt er ja zur Überführung nicht, da Autotransporter.

Eine Abmeldung ohne Fahrzeugpapiere nur mit den Kennzeichen und Nachweise über Verkauf (Kaufvertrag) ist aber wohl nicht möglich oder?

Wie würdet ihr hier am besten vorgehen?

16 Antworten

Zitat:

@AlexRSt schrieb am 12. Juli 2024 um 15:09:55 Uhr:


Die Abmeldung (Stillegung) wird in der FZV im §14 geregelt und kann für in D zugelassene Fahrzeuge nur in D stattfinden. Benötigt werden
  • Personalausweis / Reisepass & Meldebestätigung
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II
  • beide Nummernschilder
  • Geld (bis zu 15 Euro)

Nope,
Der 14er behandelt die ZB2
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__14.html

Die Außerbetriebsetzung wird in § 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung und § 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung behandelt und die ZB2 und der PA waren noch nie erforderlich.
Wer die Kennzeichen und die ZB1 vorlegt, gilt als vom Halter für die Außerbetriebsetzung als Bevollmächtigt.
Und die bis zu 15 Euro reichen nur, wenn man das mit i_kfz macht(ab 2.70)
Am Schalter kostet das 16.50 wenn der LK den Code freilegt oder 16.80 wenn das Siegel angebracht wird

Sorry. Falsche Rubrik. Bitte ignorieren

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