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Autoverkauf ins Ausland, Abholung durch Dritte

Themenstarteram 23. April 2022 um 4:37

Hallo liebe Community,

ich habe am letzten Wochenende mein Auto verkauft.

Es wurde ein ADAC Kaufvertrag ausgefüllt und das Geld war bereits einen Tag später auf meinem Konto.

Das Auto ist auch bereits abgemeldet.

Soweit also alles chic, jetzt kommen wir zu den Punkten die mir etwas Sorgen machen.

Der Käufer hat das Auto für seinen Bruder, welcher im Ausland lebt, erworben.

Kaufvertrag wurde nicht mit dem Bruder sondern dem Herrn vor Ort abgeschlossen.

Der Käufer möchte das Auto per Spediteur abholen lassen und zu seinem Bruder ins Ausland schicken. Per Mail habe ich dazu eine unterschriebene Vollmacht erhalten, in dieser werden die Namen der abholer sowie die Firma genannt und auch das alle Dokumente (Brief etc) an den Spediteur übergeben werden sollen.

Nun macht es mir etwas Sorgen, dass der käufer den Punkt im Kaufvertrag "PKW mit x Schlüsseln erhalten " sowie "Brief erhalten "nicht unterschreiben wird, da ja nicht er selbst das Auto abholt.

Ich habe im Internet jetzt schon so viel über angebliche betrugsszenarien bei Abholung durch dritte gelesen, wo der Käufer dann am Ende behauptet hat das Auto nicht bekommen zu haben.

Frage mich auch die ganze Zeit ob ich vielleicht zu skeptisch bin. Ich habe bei dem Käufer ein sehr gutes Gefühl, dennoch lässt mich diese Frage nicht ganz los.

Meint ihr dass ich durch die Vollmacht vollumfänglich abgesichert bin?

Seht ihr noch eine weitere Möglichkeit mich abzusichern?

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5 Antworten

War der Käufer bei Dir vor Ort und hat die Karre nicht besichtigt?

Wenn Doch,Dann hättest beim unterzeichnen des KV ihm die Schlüssel und Papiere ausgehändigt. Hätte er seinen Fahrer ja dann selbst mitgeben können.

Themenstarteram 23. April 2022 um 5:01

Der Käufer war vor Ort und wir haben eine Zahlung per Überweisung ausgemacht, welche einen Tag später auf dem Konto war. Ich gebe Papiere und Schlüssel ja nicht mit wenn noch kein Geld da ist.

Dann muss Du nur sicher gehen,dass der Käufer auch die Vollmacht geschrieben hat und der Bevollmächtigte auch der vom Käufer benannte ist.

Sind auf der Vollmacht Ausweisnummern enthalten,die Du beim abholen 'zur Identitätsprüfung checken kannst,sollte das glatt gehen.

Kannst Du den Abholer nicht eindeutig zuordnen, wäre ich skeptisch

Themenstarteram 23. April 2022 um 5:12

Danke für die Rückmeldung. Auf dem Kaufvertrag haben wir unsere jeweiligen E-Mail-Adressen angegeben und von der Mail kam auch die Vollmacht. In der Vollmacht sind bis jetzt nur die Namen der Abholer genannt. Vor Ort lasse ich mir natürlich einen Personalausweis zeigen und werde diesen auch entsprechend kopieren. Dass die Nummer des Personalausweises in der Abholung genannt wird kann ich ja vielleicht noch ergänzen lassen.

Klingt von meiner Warte aus gesehen, alles recht sauber und seriös. Da im KV nicht der Bruder (an den das Auto geliefert werden soll) als Käufer eingetragen ist, sondern der der das Auto gesehen hat , den KV unterzeichnet und Dir das Geld überwiesen hat, hat der spätere Empfänger (Bruder) Dir gegenüber auch kein Recht oder Ansprüche auf irgendwelche späteren Reklamationen. (Das nur nebenbei bemerkt)

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