AUtoverkauf Gewährleistung
Hallo Leute,
ich habe mich eben erst angemeldet und hoffe vielleicht ein paar hilfreiche tips zu bekommen. Folgender Sachverhalt:
Ich fahre einen espace 1.9dci. Das Fahrzeug ist top in schuss. das fahrzeug ist zuerst auf meine firma geleast gewesen, dann nach 3 jahren von mir gekauft worden. das fahrzeug wurde wegen besserer konditionen bei der anschließenden finanzierung auf die firma zugelassen. da ich aber das auto nicht mehr als firmenwagen benötigte, wurde es auch nie in den büchern geführt.kann mir jemand sagen wie es nun beim verkauf mit der gewährleistung aussieht? wie gesagt das auto ist nicht in den büchern und wird auch nicht abgeschrieben.
lg
torti-tm
19 Antworten
Hallo, also wie schon geschrieben: Der Wagen ist auf mein Gewerbe angemeldet. Aber wir hatten das Auto nicht in die Bücher genommen. Im Brief steht aber die Firma. Also gehört es auch der Firma, obwohl es nicht im Anlagevermögen steht. Oder ??!!
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Sofern der Wagen sich im Privatbesitz des TE befindet, kann er den Wagen selbstverständlich auch privat verkaufen!Zitat:
Wenn du und nicht deine Firma im Brief / Zulassungsbescheinigung eingetragen bist, kannst du doch das Auto ganz normal als Privatperson unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen, oder liege ich falsch ?
O.K. lese grade oben, das dies nicht geht.Seinen Angaben nach wäre nur abzuklären wer offizieller Eigentümer des Fahrzeugs ist!
Autos, die Eigentumsbestandteil einer Firma sind, dürfen eben nur mit der gesetzlichen Gewährleistung verkauft werden. Seinen Privatwagen der auch privat läuft MUSS man sogar privat verkaufen.
Ansonsten erzählt mir mal bitte auf welche Weise und wieso der Wagen aus seinem Privateigentum plötzlich in seine Firmenbilanz und somit in den Firmenbesitz wandern sollte??Firmen die Kfz aus ihren Fuhrparks verkaufen, müssen eben die gesetzl. Gewährleistung geben - egal welches Gewerbe, Handwerk oder sonstiges die Firma nachgeht.
Zitat:
Original geschrieben von torti-tm
Hallo, also wie schon geschrieben: Der Wagen ist auf mein Gewerbe angemeldet. Aber wir hatten das Auto nicht in die Bücher genommen. Im Brief steht aber die Firma. Also gehört es auch der Firma, obwohl es nicht im Anlagevermögen steht. Oder ??!!
Ähm, nein… Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer etc. müssen nicht identisch sein. Hier scheinst du Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs zu sein, Halter ist hingegen das Unternehmen.
Das ist völlig wurscht wem wie was wer den Wagen gefahren hat und ob der in Büchern, Plakaten oder auf der Kirmes abgelichtet, eingetragen oder geschrubt wurde !
Entscheident ist, wer den Wagen verkauft !
Wenn du bei einem Händler ein Auto kaufst, so hat es nichts mit dem Vorbesitzer zu tun.
Verkauf den Wagen doch deinem Kumpel ( nicht Gewerbe )und der verkauft den weiter.
Wenns hart auf hart kommt, dann könnte das Scheingeschäft allerdings auffliegen.
Das Geld muss zwischen dir und deinem Kumpel allerdings tatsächlich geflossen sein ( Kontobeleg! ), dann könntest noch ne Chance haben 😉
Hi,
Sooo ich habe mit einer Anwältin gesprochen. Ich Muss davon ausgehen, dass es im Falle eines Defektes Ärger gibt. Sie rat mir das Auto daher nicht an privat zu verkaufen, da sobald etwas nicht ok ist der Käufer mit dem ANwalt kommen kann. Auch so Sachen wie einem Freund oder Frau verkaufen zieht dann nicht mehr. Es ist zu unsicher also. Vielen Dank aber für all eure Mails. Vielleicht kann von diesem Thread ja auch mal wieder ein anderer profitieren.
LG
torti.tn