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Autoschaden liegt länger zurück. Anspruch auf Schadensersatz noch möglich?

Themenstarteram 14. Juni 2012 um 15:42

Hallo,

meine damalige Freundin ist vor geraumer Zeit (müsste ca August-September 2011 gewesen sein) in meinen Golf gefahren.

Beide Autos standen nebeneinander. Sie musste losfahren und hat gleich voll eingeschert und drückte somit mit ihrem Heck gegen meinen Kotflügel und schob das Auto ein paar cm vom Fleck.

Schaden: Kotflügel leicht eingedrückt. Heckstoßstange stimmen die Spaltmaße nicht mehr und knarzt wenn man bissl dagegen drückt.

Da ich an dieser Autoseite sowieso noch alte Schäden hatte (Schweller unten leicht eingedrückt, Frontstoßstange kleiner Riss aber alles nicht weltbewegend) wartete ich mit der Schadensregulierung.

Der alte Schaden (den ich damals verursacht habe wurde bereits von MEINER Versicherung ausbezahlt).

Nun möchte ich aber den Schaden den sie an meinem Auto verursacht hat natürlich auch regulieren. Am liebsten wäre mir eine Auszahlung des Schadens (Kotflügel, Heckstoßstange) auf Basis eines Gutachtens.

Wie ist bei diesem Fall die richtige Vorgehensweise?

Ich stell es ihr frei ob sie Bar zahlen will oder wir es über die Versicherung laufen lassen.

Wie ist da eig die rechtliche Sicht? Gibt es da Fristen die eingehalten werden müssen?

Damals wurde alles privat geregelt also ohne Polizei die irgendwas aufgenommen hat.

Sie hat mir zwar versichert das sie für den Schaden aufkommen wird aber wenn mal ne Beziehung vorbei ist ändert sich da schnell die Einstellung. Welche Möglichkeiten hab ich?

Ps: Bin KFZ Rechtschutzversichert.

 

 

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 14. Juni 2012 um 16:23

Nur weil es nun deine Ex ist muss man nicht fies nachtreten ihr hättet den Schaden gleich regulieren sollen und nicht 9 Monate später.

 

Der Versicherungsnehmer ist gemäß § 153 VVG verpflichtet, dem Versicherer jeden Versicherungsfall innerhalb einer Woche anzuzeigen.

 

 

 

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...und wenn Ihre Versicherung in's Spiel kommt (die auch unberechtigte Ansprüche abwehrt) sieht's für dich noch schlimmer aus...

Themenstarteram 15. Juni 2012 um 16:59

Bezahlt die Versicherung auch wenn der Schaden schon 6 Monate her ist?

Oder gibt es diese Option nicht mehr da wir damit zu lange gewartet haben?

 

Themenstarteram 17. Juni 2012 um 16:58

*push*

am 17. Juni 2012 um 17:33

vlt. liest du nochmal antwort 2+3

ob sie alles bezahlen wird, kann dir hier niemand beantworten bzw. die bedenken stehen auch im thread

PS

oder meinst du, ob deine freundin den schaden noch melden kann?

an die vertragliche meldefrist hat sie sich offensichtlich ja nicht gehalten.

gegenueber dem geschaedigten, ist die VS aber wohl grundsaetzlich leistungspflichtig.

 

Themenstarteram 17. Juni 2012 um 19:17

Ja genau. Ich will wissen ob sie den Schaden noch melden kann und ihr dann keine Kosten entstehen.

Da ich mir den Betrag eig auszahlen lassen will wäre das für alle Beteiligten das beste.

Dann würde doch von der Versicherung ein Gutachter kommen und für sie würden keine Kosten entstehen (Opa zahlt ja eh die Versicherung).

am 17. Juni 2012 um 19:31

ob ein gutachter kommt, weiss hier niemand. du muesstest ihn auch nicht zulassen (koennte hier aber sinn machen?).

nicht nur ich, sehe das problem moeglicherweise eher darin, dass du den schaden durch sie nachweisen musst.

je länger der schaden her ist, umso schwerer wird es evtl. nachzuweisen, dass sie ihn begangen hat.

moeglicherweise sogar, wenn sie den schaden nachtraeglich noch meldet.

im sinne der versicherung, des versicherten und der versicherungsgemeinschaft wird die VS vmtl. nicht regulieren, wenn sie nicht MUSS.

an einem gespräch mit der VS wird wohl kein weg vorbeifuehren.

welche moeglichen konsequenzen es da fuer deine ex geben kann, weiss ich auch nicht.

 

Interesant ist ja auch der Vorschaden, welcher schon durch eine Versicherung beglichen worden ist.. daraus kann sich ergeben, das kein zusätzlicher Schaden entstanden ist... da mit der Reparatur des Erstschadens auch der Zweitschaden repariert worden wäre... Sprich: Man einen Schaden der durch zwei Ereignisse entstenden ist nicht doppelt abrechnen. Hättest du deinen Wagen reparieren lassen, wärst du relativ save, allerdings hast du einen nicht unerheblichen Vorschaden, welchen du nicht repariert hast... kaputt = kaputt

Themenstarteram 18. Juni 2012 um 15:15

Der Vorschaden hat mit dem neuen Schaden nichts am Hut. Außer das er an der gleichen Autoseite ist.

Schaden 1: Frontstoßstange+Schweller

Schaden 2: Kotflügel + Heckstoßstange

Kann es auch sein dass für die Versicherung ein Kostenvoranschlag ausreicht um eine fiktive Reparatur zu beantragen und den Wert ausbezahlt zu bekommen (nach Abzug der Mwst.) ?

am 19. Juni 2012 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von aaiirr

Der Vorschaden hat mit dem neuen Schaden nichts am Hut. Außer das er an der gleichen Autoseite ist.

Schaden 1: Frontstoßstange+Schweller

Schaden 2: Kotflügel + Heckstoßstange

Kann es auch sein dass für die Versicherung ein Kostenvoranschlag ausreicht um eine fiktive Reparatur zu beantragen und den Wert ausbezahlt zu bekommen (nach Abzug der Mwst.) ?

Wir können von hier aus doch nicht hellsehen ob es dem Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung nach dieser langen Zeit ausreicht um das ohne weitere Prüfkriterien zu regulieren.

Dazu muss deine Ex den Schaden aber erst mal Ihrer Versicherung melden, was ihr ja wegen dem Opa damals nicht machen wolltet ......:rolleyes:

Themenstarteram 19. Juni 2012 um 17:26

Kein Grund gleich die Augen zu rollen.

Bin in einem "Versicherungsforum" um genau solche Infos hoffentlich erhalten zu können.

Wenn dies nicht so ist - auch kein Problem. War nur eine Frage.

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