Autohaus behauptet es gäbe keinen Haftungsausschluss??

Hallo Zusammen ich bin gerade echt auf 1000 Volt.

Ich verkaufe grade meinen Pkw privat an einen Mercedes Händler (großes bekanntes Autohaus).

Ich habe einen Ankaufschein erhalten und unterschrieben. Hier ist aber weder eine AGB noch ein Widerruf und insbesondere die Klausel der Sachmängelhaftung und dessen ausschluss (so wie er von privat an privat üblich ist) nicht enthalten.

Ich habe noch einmal angerufen und gefragt, wie es damit aussieht. Der Verkäufer meint das gibt es nicht bei privat an Händler.

Ich halte das nach 444 BGB als Schwachsinn und habe in einer Email auf die Ergänzung gepocht.

Wie seht ihr das?

6 Antworten

Sehe das auch so.

Stimmt, § 444 BGB hier anzunehmen ist tatsächlich Schwachsinn (Text: Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers [das Autohaus] wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer [der TE] nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.) Das ist also eine Schutzvorschrift für den Käufer.

Selbst schuld. So lange die Sachmangelgewährleistung nicht explizit ausgeschlossen ist, haftet der Verkäufer (egal ob privat oder Gewerbe) nach den normalen gesetzlichen Regelungen. Einen Anspruch darauf dass das Autohaus einem solchen Ausschluss jetzt nachträglich noch zustimmt hast du nicht.

In der Praxis habe ich allerdings noch nie gehört dass ein (seriöses) Autohaus darauf zurück kommt. Die vertickern die Kiste weiter an einen Aufkäufer und gut ist. Da kommt nichts nach..

Ich habe auf den Einschluss des ausschlusses bestanden und der Händler kam dem nach.

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