Auto Versicherung über den Partner laufen lassen / Kündigung

Hallo liebe Leute...

und zwar habe ich folgendes Problem, mein Auto läuft über die Versicherung des Partners beim ADAC, damit ich es günstiger habe... ABER! Ich bin der HALTER DIESES Fahrzeugs!
Nun ist meine Frage ob es möglich ist da schnell wieder raus zu kommen wenn man sich trennen will bzw. getrennt hat?
Im April bin ich mit in seine Versicherung gekommen..

Wer muss das dann überhaupt regeln, der Partner der die Versicherung dort komplett am laufen hat ? (seine und meine) Oder habe auch ich als Halterin das Recht die Versicherung zu kündigen? Weil es ist ja mein Auto, es läuft ja nur die Versicherung über Ihn!
Wäre super, wenn Ihr mir da irgendwie helfen bzw. Tipps geben könntet.

Ich wäre euch sehr dankbar

23 Antworten

Gibt viele Gründe, warum ich Eigentümer und mein Lebensparnter Halter sein kann.

Z.B. weil der Anwalt meiner Ex-Frau nicht mitkriegen soll, dass ich mir ein Auto gekauft habe.
Oder irgend ein Amt.

Dann lasse ich meine in häuslicher gemeinschaft lebende Freundin Halter machen und es gibt dann in der Regel auch keinen Halter zuschlag.

Warum, spielt ja auch grundsätzlcih keine Rolle.

Ich wette aber, dass es nicht funktioniert, was du sagst.
Die Rechte bleiben beim alten Versicherer.

Zeig mir bitte, wo das steht.
Das Wagniss fällt ja nicht weg.

das versicherte Interesse fällt nicht weg.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. Juli 2015 um 16:01:24 Uhr:


das versicherte Interesse fällt nicht weg.

Natürlich fällt für den VN das versicherte Interesse weg. Ist wie wenn das Fahrzeug verkauft wird.

Bin Versicherungsbetriebswirt und arbeite in einer KFZ-Versicherung.

Ansonsten drehen wir uns im Kreis. Im vorigen Post habe ich Dir schon die Argumente geschrieben.

Der VN hat keinen Zugriff mehr auf das Fahrzeug und keine Kenntnis vom Verwendungszweck. Ob das Fahrzeug vermietet wird, wer damit fährt, km-Leistung, usw.! Er will auch seinen SFR nicht mehr einbringen, noch sich Obligenheitsverletzungen anrechnen lassen.

Der Halter hat keinen Kontakt mit der Versicherung. Er weis weder wie das Fahrzeug versichert ist, noch ob es noch versichert ist. Er bekommt keine Rechnung und hat keine Rechte am Vertrag. Selbst im Schadenfall (Kasko) würde der VN auf Gutachterbasis abrechnen können bzw. den Schaden gar nicht erst melden, da es ja seinen SFR belastet.

phaetoninteresse ist auch Mitarbeiter im Innendienst bei einer Kfz-Versicherung.

Er ist auch nicht der Meinung das es geht.

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jedem seine Meinung :-)

ich definiere mich nicht über meine abschlüsse. sofern gewünscht werfe ich aber gerne damit ummich :-)

Hallo, ich bin VN und Halterin für meinen eigenen Pkw. Dann habe ich den Wagen meines Freundes als zweitwagen mit in meine Versicherung aufgenommen. er ist aber als Halter und Zahler hinterlegt. nun nach 3monsten trennt man sich. kann ich als VN den zweitwagen bzw die Versicherung dafür kündigen?

Du bist doch der Versicherungsnehmer und Vertragspartner?
Hast du schon mal bei deiner Versicherung angefragt?

Zitat:

@wmilsae schrieb am 5. Juni 2018 um 02:37:08 Uhr:


Hallo, ich bin VN und Halterin für meinen eigenen Pkw. Dann habe ich den Wagen meines Freundes als zweitwagen mit in meine Versicherung aufgenommen. er ist aber als Halter und Zahler hinterlegt. nun nach 3monsten trennt man sich. kann ich als VN den zweitwagen bzw die Versicherung dafür kündigen?

Du bist VN also kannst Du den Vertrag zum Ablauf kündigen. Du hast den Vertrag nicht in Deine Versicherung aufgenommen. Es sind zwei von einander unabhängige Verträge.

Aber wenn er Zahler und Halter ist, gibt es solange er zahlt ja keine Probleme. Steuer läuft auf ihn und die Punkte bekommt auch er bzw. der Fahrer. Also zum Ablauf kündigen, oder er versichert sich anderweitig schon vorher.

Ich würde bei der Versicherung anrufen, dies erklären und den VN wechseln lassen auf deinen Expartner. Dazu braucht es dann einen von deinem Ex unterschriebenen Antrag.

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