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Auto nach Gutachten verkaufen bevor Versicherung Fall abschließt (Vollkaskoschaden)?

Themenstarteram 9. Mai 2024 um 10:45

Guten Tag,

leider hatte ich einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall. Die Versicherung hat mich zu einer Werkstatt geschickt, um einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur anfertigen zu lassen.

Da die Reparaturkosten aus dem Kostenvoranschlag der Versicherung zu hoch waren, wurde ein externer Gutachter vorbeigeschickt, der sich das Auto angeguckt & Fotos gemacht hat.

Nun habe ich vor kurzem das Gutachten inkl. Kaufangeboten aus einer Restwertbörse für mein beschädigtes Auto erhalten, zudem sind der Wiederbeschaffungswert, Restwert, Neupreis etc. detailliert im Gutachten aufgelistet.

Leider liegt der Fall noch bei der Versicherung, die bewerten es noch und es kann wohl noch ein wenig dauern meinte mein Versicherungsberater.

Ist es denn schon möglich, dass höchste Kaufangebot aus dem Gutachten anzunehmen und mein Auto zu verkaufen, obwohl der Schadensfall noch von der Versicherung bearbeitet wird?

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27 Antworten

Moin,

die Beiträge unseres Forentrolls und die nachfolgende Diskussion wurde entfernt.

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Mit der Übersendung des Kaskogutachtens, das nach besonderen Vorgaben der Kasko erstellt wurde, sind die zu beachtenden Weisungen der Kasko bereits erteilt. Will der VN konkret abrechnen, so hat er sich an den Reparaturweg des Kaskogutachtens zu halten (auch bei Totalschäden). Liegt ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor und will der VN tatsächlich nicht reparieren, steht im Kaskogutachten welcher Restwert bei der Regulierung berücksichtigt wird. Der TE will auf dieser Totalschadenbasis abrechnen. Dann kann er mit Vorlage des Kaskogutachtens an den dort benannten Höchstbieter verkaufen, seine Ersatzbeschaffung tätigen und dann mit der Kasko bis zum Wiederbeschaffungswert (brutto) abrechnen.

Es gibt aber auch Versicherer, die untersagen dem Sachverständigen die Übermittlung des Gutachten an den Versicherungsnehmer.*

Dann sollte man tatsächlich auf das "Go" der Versicherung warten.

Ich habe schon erlebt, das Versicherer der Restwertermitlung des eigenen beauftragten Sachverständigen nicht trauen und das Fahrzeug noch einmal in (diverse) Börsen stellen und den superduper Restwert zu erzielen.

* ist nicht rechtens, aber wer will schon auf Herausgabe klagen?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. Mai 2024 um 15:16:21 Uhr:

Mit der Übersendung des Kaskogutachtens, das nach besonderen Vorgaben der Kasko erstellt wurde, sind die zu beachtenden Weisungen der Kasko bereits erteilt.

Bei einer Übersendung durch die Versicherung.

Zitat:

@niklas196 schrieb am 9. Mai 2024 um 13:29:26 Uhr:

Ich habe das Gutachten direkt vom Gutachter per E-Mail erhalten, zusätzlich hat auch die Versicherung das Gutachten von ihm bekommen. Die Kaufangebote sind bis zum 20.05. gültig.

Und nicht durch den Sachverständigen.

Nein! Die Übersendung durch den Kasko-Gutachter genügt, weil der im Auftrag der Kasko handelt. Davon abgesehen ist dem VN nicht zuzumuten wochenlang zu Fuß gehen zu müssen, nur weil sich der Sachbearbeiter der Kasko vertragswidrig zu Lasten des VN die zusätzliche Zeit für die Einholung internationaler Restwertgebote im Sondermarkt herausnimmt, bei denen am Ende das irgendwie bearbeitete Unfallfahzeug meist als unfallfrei an eine nichtsahnende Seele weitervertickert wird. Wenn sowas in deiner Abteilung abverlangt wird, dann wäre ein Hinweis auf diese rechtswidrige Praxis an die BaFin der richtige Weg zum Seelenfrieden.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Mai 2024 um 22:50:36 Uhr:

Nein! Die Übersendung durch den Kasko-Gutachter genügt, weil der im Auftrag der Kasko handelt.

Viel Meinung für so wenig Ahnung.

Überhaupt schon mal ein Kasko-Gutachten gesehen?

Was meinst du, warum beim Restwert im Gutachten idR dabei steht, dass vor der Verwertung die Weisung des Kaskoversicherers einzuholen ist?

Damit der Stuss ein Ende hat

Zitat:

@Mindscape schrieb am 12. Mai 2024 um 13:22:59 Uhr:

 

Viel Meinung für so wenig Ahnung.

Überhaupt schon mal ein Kasko-Gutachten gesehen?

Als Verkehrsrechtsanwalt hat er bestimmt mehr davon gesehen als du im Leben Gänseblümchen gesehen hast.

Sorry, nur das hier keine Missverständnisse aufkommen.

Der Versicherer hat hier -auch wenn es ein Kaskoschaden ist- überhaubt nix "zu weisen"

Restwerte sind und bleiben Eigentum des Versicherungsnehmer und der -nur der- entscheidet wem er sein Eigentum verkauft. das wäre ja auch noch schöner.

Bestenfalls kann der Versicherer einwenden, dass der Restwert, welchen er hat ermitteln lassen, hier bei der Abrechnung berücksichtigung finden wird.

Und wenn er dem selbst beauftragten Sachverständigen dazu befugt, dass Gutachten an den VN weiterzugeben, kann der VN sehr wohl nach dem Restwert laut Gutachten verkaufen (an wen er will).

Bestenfalls kann der Versicherer sich dann mit seinen Vertragspartner (SV) im Innenverhältnis ins Benehmen setzen, wenn er hier meint der hat etwas fasch gemacht.

Anders verhält es sich, wenn der SV im Gutachten darauf hinweist, dass er mt dem Versicherer vorab in Kontakt treten muss.

Abe auch das ändert überhaupt nichts daran, dass der Eigentümer allein darüber entscheidet, ob und an wen er verkauft.

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