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Auto kaufen - Ohne TÜV seit 03/14 aber angemeldet

Themenstarteram 24. August 2016 um 7:40

Hallo in die Runde,

meine Arbeitgeber möchte demnächst ein Auto verkaufen für das ich mich interessiere.

Jetzt zum Sachverhalt:

Der Wagen ist ordnungsgemäß angemeldet und technisch auch in Ordnung. Aus internen Gründen wurde das Fahrzeug allerdings seit knapp 02/2014 nicht mehr im öffentlichen Verkehr eingesetzt sondern ausschliesslich auf dem eigene Firmengelände. Aus diesem Grund wurde der Tüv seit 03/2014 nicht mehr erneuert.

Warum ist mir schleierhaft aber der Wagen wurde nie abgemeldet.

Sollte ich den Wagen nun kaufen würde ich den Wagen abgemeldet übergeben bekommen.

Jetzt die grosse Frage:

Kann ich den TÜV einfach nachholen oder muss ich eine Vollabnahme machen? Weil der TÜV ja für das SVA ja schon mehr als 2 Jahre abgelaufen ist und ich mit Papieren eines abgemeldeten Fahrzeugs da hin gehe.

AM besten wäre ich lasse den TÜV machen, dann eine Änderung des Fahrzeugtyps (alles schon abgesprochen) und dann eine erneute Anmeldung.

Vielen Dank für die Antworten im voraus.

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11 Antworten

Zumindest würde ich ihn erst Tüv bevor man ihn kauft, fraglich ist nur wie du ihn zum TÜV bringen willst

Hi,

so eine "Vollabnahme" gibt es seit Jahren nicht mehr.

Du bezahlst nur die normale HU Gebühr plus 20% "Überziehungsaufschlag".

So, nu aber zum kleinen Problem.

Ohne TÜV gibts kein "Kurzzeit"-Kennzeichen und somit kannste nicht auf eigener

Achse zum TÜV fahren, sondern, das Fahrzeug muss auf einem Hänger / Abschlepper

zum TÜV / Werkstatt (wo evtl. der TÜV gemacht wird) transportiert werden.

Mit dem Arbeitgeber vereinbaren, das Teil nicht abmelden und "verspätet" zum TÜV fahrent. Anschließend entsprechend ummelden und gut ist. Wenn man wirklich wegen dem überzogenen TÜV bei der Fahrt dorthin erwischt wird, zahlt man halt die paar Euro und hat ansonsten keinen Aufwand. Ganz abgesehen davon sind Polizisten keine Unmenschen und wenn man wirklich auf der Fahrt zum TÜV kontrolliert werden sollte, denen das sagt, dann reißen die einem nicht den Kopf ab. Hatte selbst mal ein Ticket an der Scheibe, weil ich den TÜV schlicht und ergreifend vergessen hatte (waren nur ca. 6 Monate) - dort angerufgen, das mitgeteilt und denen eine Kopie des neuen TÜV-Berichts geschickt. Auto hatte keinerlei Mängel) und gut wars. Kein Verwarnungsgeld, kein Bußgeld - alles war OK.

am 24. August 2016 um 9:05

Wenn er abgemeldet vorgeführt wird, dann kostet es keinen Aufschlag.

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 24. August 2016 um 10:13:49 Uhr:

Hi,

so eine "Vollabnahme" gibt es seit Jahren nicht mehr.

Du bezahlst nur die normale HU Gebühr plus 20% "Überziehungsaufschlag".

So, nu aber zum kleinen Problem.

Ohne TÜV gibts kein "Kurzzeit"-Kennzeichen und somit kannste nicht auf eigener

Achse zum TÜV fahren, sondern, das Fahrzeug muss auf einem Hänger / Abschlepper

zum TÜV / Werkstatt (wo evtl. der TÜV gemacht wird) transportiert werden.

Wenn du erwischt wirst, kostet es 60€ und gibt einen Punkt. Plus Gebühr, also Ca 100€. Auf nette Polizisten würde ich mich nicht verlassen. Die meisten, die ich kennengelernt habe, waren nett. Aber Kulanz bei 2,5 Jahren...da würde ich nicht drauf bauen.

Wenn die nächste Werkstatt nicht am Ende der Straße ist, ggf. Für kleines Geld einen Hänger mieten.

Oder kleinanzeigen bemühen, da sind eigentlich immer genug Angebote "KFZ-Transport". Hatte ich letztens für 15 km ~30 EUR gezahlt inkl. Rechnung, scheint ja nicht auf einen bestimmten Tag anzukommen.

... Da würde ich auch nicht drauf hoffen das der Beamte die 2,5 Jahre abgelaufende HU übersieht.

 

Du schreibst etwas von Fahrzeugart ändern?, geht es überhaupt um einen PKW?

Weil wenn es Richtung Transporter oder LKW geht wird Die Polizei recht giftig;) wenn die HU solange überzogen ist, der Transport wird dann natürlich auch mehr kosten..

am 24. August 2016 um 15:20

Die kurzzeitkennzeichen können für Fahrten zum TÜV benutzt werden

Nein nicht mehr seit 01.04 oder so.man bekommt nur noch Kennzeichen mit Papiere und TÜV

am 24. August 2016 um 21:07

Seit 1. April 2015 ist's vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV: An diesem Stichtag ist die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft getreten, nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein solches Fünf-Tage-Nummernschild bekommen sollen. Ausnahme: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch weiterhin ohne TÜV erlaubt. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 24. August 2016 um 23:07:21 Uhr:

.... Ausnahme: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch weiterhin ohne TÜV erlaubt. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist

Und genau da beißt sich der Hund in den Schwanz:D Bei mir keine Change. Ohne noch gültige HU gibt es kein Kurzzeitkennzeichen in der Zulassungsstelle.

Sicherlich könnte man sich wegen diesem Satz mit der Behörde streiten, aber .... ne in der Zeit hat man schon andere Lösungen gefunden..:rolleyes:

Zitat:

@conqueror333 schrieb am 24. August 2016 um 23:07:21 Uhr:

Seit 1. April 2015 ist's vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV: An diesem Stichtag ist die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft getreten, nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein solches Fünf-Tage-Nummernschild bekommen sollen. Ausnahme: Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt oder Untersuchungsstelle sind auch weiterhin ohne TÜV erlaubt. Allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist

...ebend "Verkehrssicher"...und dazu kommt, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Also, am einfachsten / sichersten, Auf nen Hänger damit und dann zum TÜV.

Wobei ich hier eher zu einer Werkstatt fahren würde, die auch "TÜV" macht.

Denn, bei einem Fahrzeug, was wohl länger als 2-Jahre keine Werkstatt gesehen hat,

nu ja, ob das sofort eine Plakette bekommt ?

btw. warum willst Du eigentlich dieses eine Fahrzeug kaufen, gibt es keine Angebote

im Netz od. ist es sooooooooooooo supergünstig, dass sich der ganze Aufwand

doch rechnet ?

Grüße

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