Auto-Kauf Fax Vertrag
Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage, die für einige von euch Sicherlich leicht zu beantworten ist....
Und zwar habe ich gestern Abend von einer Dame einen Wagen gekauft...
Habe mit der Person lange lange telefonioert... Und letztendlich der Person mehr Geld angeboten als für das was Sie im Internet angeboten hat, weil SIe ir mitteilte das das Interesse groß wäre jedoch auch schon Leute unterwegs wären, welche sich jedoch den Wagen nur Anschauen möchten.
Die haben also diese Laute noch keine wirkliche Kauftabsicht geäußert.
Habe dann der Dame ein Fax mit etwa folgendem Text geschickt:
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Liebe Frau ******
vielen Dank für das nette Gespräch von eben....
hiermit bestätige ich den Kauf des Wagen XY zu dem folgenden Preis
Preis: *****
Bitte um Bestätigung des Faxes und und absprache eines Termins....
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Die Dame hat mir später ein Fax zurück geschickt.... Mit Firmenstempel und Unterschrift.....
Nach ca. halber Stunde habe ich wieder ein Fax erhalten, indem mir die Dame mitteilt, dass Sie den Wagen soeben verkauft hat.
Am Telefon hat Sie mir dann mitgeleilt das Sie noch mehr Geld bekommen hat.
Was kann ich nun dagegen tun ?
Laut Ihrer Aussage hat Sie den Wagen noch nicht abgegeben. Will es aber am Sonntag, aslo 29.09 tun...
Meiner Meinung nach habe ich doch einen gültigen Kaufvertrag...
Vielen Dank für eure Hilfe.....
Beste Antwort im Thema
Wenn ich das hier so lese, wird mir klar, warum die Gerichte überlastet sind. Es scheint nur noch schlechte Verlierer zu geben.
Selber andere Ausstechen, indem man mehr bietet als gefordert und dann Klagen weil jemand anders dasselbe gemacht hat.
Obendrein ist der Böse Bub vielleicht sogar vorstellig geworden sodass der Verkäufer die Ernsthaftigkeit seiner Kaufabsicht und das Geld in Augenschein nehmen konnte.
Hätte der Wagen sich bei der Abholung als Schrottkiste erwiesen, dann wäre man ganz schnell von der Kaufabsicht zurückgetreten und hätte das besagte Fax ganz schnell als unverbindlich und niemals als Vorvertrag deklariert.
Klar kann ich verstehen, wenn man scheiße drauf ist, weil man ein vermeintliches Schnäppchen nicht bekommen hat. Aber wie gesagt, man muss auch mal verlieren können. Ist auch ne Charakterfrage, wie man dann damit umgeht.
Gruß
Andreas
26 Antworten
Hier geht es weder um die Moral des Schnäppchen-Machens oder des (nicht)
Verlieren-Könnens sondern schlichtweg um geltendes (Vertrags) Recht.
Zitat:
Selber andere Ausstechen, indem man mehr bietet als gefordert und dann
Klagen weil jemand anders dasselbe gemacht hat.
Das ist bezogen auf den hier geschilderten Sachverhalt - mit Verlaub - Blödsinn.
Der Ursprungsposter hat zu einem Zeitpunkt ein höheres Angebot als vom Verkäufer
eigentlich gefordert gemacht, als noch kein Vertrag zwischen dem Verkäufer und
irgendeiner Person bestand. Der, der ihn jetzt "ausgestochen" hat, hat sein höheres
Angebot jedoch erst zu einem Zeitpunkt abgegeben, als schon längst ein Kaufvertrag
zwischen dem Verkäufer und dem Ursprungsposter abgeschlossen worden war.
Und das ist keinesfalls dasselbe!!!
"... Und das ist keinesfalls dasselbe!!! "
Sorry - aber das alles ist - ebenfalls mit Verlaub gesagt - Korinthenkackerei !
Bei aller Enttäuschung die bei Dir lieber KillMe3 (doller Name 🙄 ) nun vorhanden ist, hier hast Du Dir aber wohl selbst ein Bein gestellt!
In Deinem Fax ist nirgendwo von der Annahme des Kaufangebotes durch den Verkäufer die Rede! Im Gegenteil! Du bittest nebulös "um Bestätigung des Faxes"... Die Dame hat eben die Kenntnissnahme Deines Faxes bestätigt 😉
Zitat:
Original geschrieben von KillMe3
.....
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Liebe Frau ******vielen Dank für das nette Gespräch von eben....
hiermit bestätige ich den Kauf des Wagen XY zu dem folgenden PreisPreis: *****
Bitte um Bestätigung des Faxes und und absprache eines Termins....
__________________________________________________________Die Dame hat mir später ein Fax zurück geschickt.... Mit Firmenstempel und Unterschrift.....
...
Besser wäre gewesen "Verkäufer Fr. ***** nimmt das Kaufangebot an (Name, Unterschrift, Firmenstempel)"
Ein Kauf kommt nämlich nur duch Angebot (Kaufangebot des Käufers) und Annahme des Kaufangebotes (durch den Verkäufer) zustande!
Im Übrigen sollten wir hier aufpassen - Rechtsberatung ist im Forum nicht gerne gesehen....
Fax Vertrag ist genauso gut wie eine Datensicherung auf Kaugummipapier.
Hömma, wo lebt ihr ? Und wegen so einem schon längst gegessenen Quatsch noch die Rechtschutzversicherung und damit die Allgemeinheit belasten?? Klar, man ist sauer und will "Rache" . Aber mal im Ernst:
Hättest du von Anfang an 2000.-€ geboten, wäre das Problem nicht aufgetaucht, oder? 🙄😁
Übrigens ist soeben in China ein Sack Reis umgefallen..
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Zitat:
Original geschrieben von Woledo
Hier geht es weder um die Moral des Schnäppchen-Machens oder des (nicht)
Verlieren-Könnens sondern schlichtweg um geltendes (Vertrags) Recht.
Zitat:
Original geschrieben von Woledo
Das ist bezogen auf den hier geschilderten Sachverhalt - mit Verlaub - Blödsinn.Zitat:
Selber andere Ausstechen, indem man mehr bietet als gefordert und dann
Klagen weil jemand anders dasselbe gemacht hat.
Der Ursprungsposter hat zu einem Zeitpunkt ein höheres Angebot als vom Verkäufer
eigentlich gefordert gemacht, als noch kein Vertrag zwischen dem Verkäufer und
irgendeiner Person bestand. Der, der ihn jetzt "ausgestochen" hat, hat sein höheres
Angebot jedoch erst zu einem Zeitpunkt abgegeben, als schon längst ein Kaufvertrag
zwischen dem Verkäufer und dem Ursprungsposter abgeschlossen worden war.Und das ist keinesfalls dasselbe!!!
So sehe ich das eigentlich auch....
Zitat:
Original geschrieben von Klangmogul
"... Und das ist keinesfalls dasselbe!!! "Sorry - aber das alles ist - ebenfalls mit Verlaub gesagt - Korinthenkackerei !
Korinthenkackerei... aber anscheinend mein Recht....
ist das eigentlich ein gerücht das man innerhalb von 2 wochen von jedem vertrag zurücktreten kann?
Zitat:
ist das eigentlich ein gerücht das man innerhalb von 2 wochen von jedem vertrag zurücktreten kann?
JA!
Zitat:
Original geschrieben von KillMe3
Korinthenkackerei... aber anscheinend mein Recht....Zitat:
Original geschrieben von Klangmogul
"... Und das ist keinesfalls dasselbe!!! "Sorry - aber das alles ist - ebenfalls mit Verlaub gesagt - Korinthenkackerei !
Aber nur solange du nur das liest was du gerne lesen möchtest. Da aber noch KEIN Kaufvertrag zustande kam muss auch kein Kaufvertrag eingehalten werden. Das kann dir wohl auch ein Rechtsanwalt sagen (gegen Gebühr).
Zitat:
Original geschrieben von ChristianW210
Da aber noch KEIN Kaufvertrag zustande kam muss auch kein Kaufvertrag eingehalten werden.
Das ist grundlegend falsch. Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend schriftlich zu verfassen. Es gilt das gesprochene Wort. Und da hat die Verkäuferin den Verkauf zugesagt. Hier ist man natürlich in der Beweispflicht. Das Fax, Einzelverbindungsnachweise der Gespräche, die plausible Geschichte, eventuelle Zeugen während des Telefonats runden das ganze schön ab.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von Drachenfan
Das ist grundlegend falsch. Ein Kaufvertrag ist nicht zwingend schriftlich zu verfassen. Es gilt das gesprochene Wort. Und da hat die Verkäuferin den Verkauf zugesagt. Hier ist man natürlich in der Beweispflicht. Das Fax, Einzelverbindungsnachweise der Gespräche, die plausible Geschichte, eventuelle Zeugen während des Telefonats runden das ganze schön ab.Zitat:
Original geschrieben von ChristianW210
Da aber noch KEIN Kaufvertrag zustande kam muss auch kein Kaufvertrag eingehalten werden.Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung.
Ich war bei dem Gespräch nicht dabei, du etwa? Der TE hat noch nicht mal Einzelheiten zu dem Gespräch geschrieben. Also gehe ich nur von dem bisher geschriebenen, anscheinend auch belegbaren Fax aus. Alles andre sind Indizien die nur ein Gericht zu deuten vermag, wir sicherlich nicht.
Hallo
also:
1. ich hätte die sache auch vergessen und auf sich beruhen lassen (man wird beidem stress nur älter).
2. ich denke, dass am telefon sehr wohl ein kaufvertrag zustande kam. nur wirst du das nie beweisen können (mangels objektiven zeugen).
die frage ist außerdem, ob das fax einen kaufvertrag oder deutliche kaufabsicht klarmacht (das kann nur jemand beurteilen der es gesehen hat) und ob va (noch viel wichtiger) das fax der gegenseite eine verkaufabsicht darstellt (faxeingangsbestätigung ist keine verkaufbestätigung - aber auch dies kann man nur durch sehen beurteilen).
ich denke du bist im recht, nur bekommen wirst du es wahrscheinlich nie.
ein richter würde dir recht geben wenn du durch den vertragsbruch einen nachteil erlitten hättest.
das hast du aber nicht (außer du kannst nachweißen, dass du zwischen den beiden faxen einen transportvertrag oder ähnliches abgeschlossen hast den du jetzt nicht erfüllen kannst).
wie heißt es so schön: recht haben und bekommen sind zweierlei paar schuhe.
grüße und kopf hoch - ich bin gerade durch etwas ähnliches durch und mir hat ein guter und befreundeter anwalt eindeutig abgeraten da man eines nie vergessen darf: selbst wenn du recht bekommst vor gericht - die umsetzung (sprich das auto oder schadensersatzzahlungen) ist wieder auf einem anderen blatt geschrieben und wer nichts hat, dem kann man nichts nehmen!