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Auto geschenkt aus der Schweiz!?

Themenstarteram 26. September 2017 um 11:55

Hallo Forum..

bei meiner Frage handelt es sich um eine Kaufberatung im weiteren Sinne..

Und zwar bekomme ich ein Auto geschenkt aus der Schweiz.

Der Wagen würde vom Besitzer gebracht, schweizer Schilder entfernt und abgemeldet. Steht dann also schon bei uns in D abgemeldet auf dem Hof, mit schweizer Papieren, fertig sozusagen "bezahlt" usw..

wie wäre nun das weitere Vorgehen für ein Anmeldung in Deutschland?

Kaufvertrag über 0,- Euro machen?

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vermute ich mal, fallen trotzdem (auf den geschätzten Fahrzeugwert?) an..

Es handelt sich um einen Vovlo V70, kein Deutsches Fabrikat also..

Bin auf eure Antworten gespannt..

Schöne Grüße,

der Smy

Beste Antwort im Thema

So ist das . Allerdings wollen sie dort den Boliden sehen um ihn schätzen zu können .

So war das jedenfalls vor ca. 15 Jahren mit meiner Corvette . Ich würde vorher das alles telefonisch klären .

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Für die Einfuhr könnten noch die COC-Papiere hilfreich sein. Nach der Abmeldung soll Dir der Schweizer den abgestempelten Fahrzeugausweis zustellen. Für die Anmeldung muss der Volvo zudem eine HU/AU bestehen, die schweizer MFK-Prüfung wird in Dtl. nicht anerkannt. Feinstaubplakette kommt noch obendrauf.

Zitat: "Falls der Wagen bereits in Deutschland ist, rate ich dringend, die Nummernschilder ganz schnell wieder dran zu schrauben und zurück in die Schweiz zu fahren."

Wird ein Problem wenn der Besitzer das FZ inzwischen beim StV-Amt seines Wohnkantons abgemeldet hat. Es wird der Fahrzeugausweis annulliert, die Schilder eingezogen falls nicht gleichzeitig eine Mutation auf ein anderes Fahrzeug stattfindet und der Versicherungsschutz ab Datum der Schilderabgabe aufgehoben. Damit wäre ein Rücktransport vorerst mal unmöglich....

 

Themenstarteram 27. September 2017 um 8:34

So, hab gerade mit dem Hauptzollamt Singen telefoniert:

Nach dem Kollegen dort, mit Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen beim Zoll vorfahren, Zoll und Steuer richten sich dann nach einem Durchschnittswert, den die sehr erfahrenen Kollegen vor Ort bestimmen / sich ausdenken oder was auch immer.. :D :D :D

Nach Bezahlung dieser Abgaben gibt es eine Unbedenkichkeitsbescheinigung, mit der man dann zur Zulassungsstelle kann um den Wagen zuzulassen..

Fehlt vorher wohl nurnoch die HU.. :-(

Was sind denn COC Papiere? den alten schweizer Schein bekomm ich, ja..

@astra33 : Der Schweizer is schon groß und weiß sich, auch dank Frau und 4 Kindern und bis jetzt einem "nur" 5 sitzigen V70, auf verschiedene Weisen fortzubewegen.. :D :D

COC, siehe Wikipedia

Google ist Dein freund:

"COC steht für Certificate of Conformity. Das Dokument bezeugt, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und ist dazu gedacht, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern. Daher braucht man es vor allem im Import- und Exportbereich als Teil der Zollabfertigung"

Das wirst Du wohl bei Volvo anfordern müssen, die Papiere aus der Schweiz sind ja sicher nicht EU-Konform.

Bei dem ganzen Aufwand: mir scheint es wäre einfacher (und billiger), der Schweizer verkauft seinen Volvo in der Schweiz, und lässt Dir bei einem Besuch ganz diskret ein Geldgeschenk zukommen zum Erwerb eines neuen Autos hier in D (?)

Themenstarteram 27. September 2017 um 9:02

kommt mir langsam auch so vor.. geschenkt is das lange nicht mehr..

nur er will ein Auto loswerden.. nicht Geld.. :D :D :D

Also ist es doch nicht ganz so - daß man ab Grenzübertritt bezahlt oder sich sonst Strafbar macht wie es hier suggeriert wurde?

Vor Anmelden zum Zollamt - dann zur Zulassung und gut ist. Kann man an der Grenze machen oder am Zollamt Nähe des Wohnortes,...

Also kein großes Thema - so hab ichs auch mal gemacht! - Nochmal ohne Strafe davongekommen!:D:p

Zitat:

@smy40 schrieb am 27. September 2017 um 11:02:45 Uhr:

kommt mir langsam auch so vor.. geschenkt is das lange nicht mehr..

nur er will ein Auto loswerden.. nicht Geld.. :D :D :D

Welches Bj. und km Leistung hat der denn?

Auszug aus der Seite vom Zoll zum Thema, wann etwas eingeführt wurde:

Verbringen

Grundsatz

Waren gelten in dem Moment als in das Zollgebiet der Union "gebracht", sobald sie die Grenze des Zollgebietes passiert haben. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren auf dem Land-, See- beziehungsweise Schienenwege, im Luftverkehr oder in Rohrleitungen über die Grenze gelangen.

Dies betrifft nicht nur den gewerblichen Warenverkehr über die Grenze, sondern auch den Reise- und Postverkehr. Überschreitet zum Beispiel ein Urlauber bei einer Wanderung die Grenze des Zollgebiets der Union, sind alle Waren, die er mitführt (also auch seine Kleidung, der Rucksack und die Verpflegung) in das Zollgebiet verbracht.

Verbringer

Verbringer ist jede natürliche Person, die Waren in das Zollgebiet befördert, bei Beförderungsmitteln also grundsätzlich der Fahrzeugführer. Mitreisende verbringen die Waren, über die sie die Sachherrschaft ausüben.

Unerheblich ist, ob der Grenzübertritt mit oder ohne menschlichen Willen geschieht; Voraussetzung ist lediglich eine aktive Handlung beim Überqueren der Zollgrenze der EU.

Gelangen Waren ohne menschlichen Willen in das Zollgebiet der Union (z.B. wildlebende Tiere), gehen die Pflichten des hier nicht vorhandenen Verbringers (z.B. das Befördern zu einer Zollstelle) automatisch auf denjenigen über, der die Waren ggf. annimmt (Übernehmer - Art. 135 Abs. 3 UZK).

Welche Bedeutung hat das Verbringen?

Mit dem Verbringen der Waren beginnt eine allgemeine Überwachungsphase, während der auch konkrete Pflichten des Verbringers vorgesehen sind, zum Beispiel die Benutzung einer vorgeschriebenen Straße, auf der die Waren zu einer bestimmten Zollstelle zu befördern sind (sogenannter Zollstraßenzwang). Während dieser Phase kann die Zollverwaltung die verbrachten Waren bereits kontrollieren, um beispielsweise die Einhaltung des Zollstraßenzwanges zu gewährleisten.

Themenstarteram 27. September 2017 um 9:56

240tkm km BJ ´98

2.5l Benziner / Automatik

also mit 145 Euro Abgaben wär ich dabei wenn wir nen Kaufvertrag über 500 Euro machen.. was mir realistisch erscheint.. :)

Dann noch HU.. Schilder, anmelden.. komm ich doch schon noch günstig an ein gutes Auto, was meint ihr?

Für 1000,- gibts bei Mobile.de ähnliche..

edit: plus in der Schweiz kann man davon ausgehen, dass der nie richtig getreten wurde.. ;)

Er würde ihn auch noch weiter fahren.. er liebt die Karre.. aber is halt zu klein geworden..

Jep , Prima . Mehr noch , oftmals wurden die Karossen hinsichtlich Korrosionsschtz noch verbessert .

Und dann ist deren HU wesentlich strenger , auch die Abgaskontrollen . Denke du hast nen guten " Deal " machen können .

Zitat:

@smy40 schrieb am 27. September 2017 um 11:56:46 Uhr:

240tkm km BJ ´98

2.5l Benziner / Automatik

also mit 145 Euro Abgaben wär ich dabei wenn wir nen Kaufvertrag über 500 Euro machen.. was mir realistisch erscheint.. :)

Dann noch HU.. Schilder, anmelden.. komm ich doch schon noch günstig an ein gutes Auto, was meint ihr?

Für 1000,- gibts bei Mobile.de ähnliche..

edit: plus in der Schweiz kann man davon ausgehen, dass der nie richtig getreten wurde.. ;)

Er würde ihn auch noch weiter fahren.. er liebt die Karre.. aber is halt zu klein geworden..

Na dann - in diesem Fall ist das mit den Zoll-Abgaben ja kaum der Rede Wert.;)

In der Schweiz liegen die Preise im Bereich von 400-800 Fr.

Oftmals mit einem entsprechenden Text versehen:

"Mekanice Ordnung. Klima service Heft vor Hand bremzen sind Neue Motor sher gut, keine Bekannte mängel,,,"

Themenstarteram 27. September 2017 um 12:50

Wieso zur hölle wird die schweizer "HU" dann in D nicht anerkannt, wenn die sogar noch strenger ist als unsere?

Zitat:

@smy40 schrieb am 27. September 2017 um 14:50:21 Uhr:

Wieso zur hölle wird die schweizer "HU" dann in D nicht anerkannt, wenn die sogar noch strenger ist als unsere?

Weil halt jeder seine eigene Suppe kocht und jeder seinen eigenen Stolz hat!:D

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