auto aus " Ö " gekauft, nun beschlagnahmt wegen fehl. vers.

Hallo, habe ein riesen problem an der backe. Ich hoffe jemand kann mir da helfen. Folgendes; ich habe ein auto aus Deutschland gekauft, was aber in Österreich zugelassen war. der vorbesitzer hatte den Fahrzeugbrief jedoch in Österreich zu liegen und hat mir versichert den nachzuschicken, jedoch tat er das nicht und das auto war halt weiter auf seinen namen angemeldet in Österreich.

Nun hat die Polizei in Berlin mein auto beschlagnahmt weil es ja nun in der fahndung war wegen fehlender haftpflicht versicherung!, und der Fahrzeugbrief liegt immernoch in Österreich!!! Fahrzeugschein und schlüssel haben die auch beschlagnahmt!!!! ich habe nur den Kaufvertrag hier!!

Ich will so gerne mein auto wieder haben, hätte die möglichkeit es auch irgendwo in der garage unterzustellen bis ich den Fahrzeugbrief habe zwecks ummeldung!!!

ich brauche dringend euer rat!!

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Zitat:

der vorbesitzer hatte den Fahrzeugbrief jedoch in Österreich zu liegen und hat mir versichert den nachzuschicken, jedoch tat er das nicht

Wie sagte schon Hilgegard von Bingen?

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

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hallo, danke für eure zahlreichen antworten. habe den sachverhalt soweit mit dem Fahrzeughalter geklärt. Brief habe ich nun 🙂 und weiß auch warum er beschlagnahmt wurde. zwecks abmeldung da das fahrzeug am 4.4.11 abgemeldet wurde in A und die kennzeichen in der fahndung sind.

habe nun Brief + Abmeldebescheinigung + bestätigung vom verkäufer das er das veräussert hat. und mal schauen ob ich meine karre wiederkriege

PS: die deutsche polizei hat keine ahnung, das es nicht versichert ist! es ist nur in der fahndung!! ohne bestimmten grund laut aussage des sachbearbeiters..

Werde ich die fahndung los, wenn ich die Ö - kennzeichen zurück nach Österreich versende?? pkw ist ja nun abgemeldet

Zitat:

Original geschrieben von trafic2010


Werde ich die fahndung los, wenn ich die Ö - kennzeichen zurück nach Österreich versende?? pkw ist ja nun abgemeldet

Diese Frage kann dir nur die

österreichische

Polizei beantworten.

ich frage mich trotzdem wie man ein fahrzeug ohne papiere und nummernschilder und NUR mit einem brief abmelden kann....auch in a land sollte das nicht wirklich möglich sein.

ich halte das persönlich für mehr als nur ne faule geschichte...es fehlen minderstens 2-3 fakten.

Vielleicht hat der Verkäufer angegeben, das ihm die Papiere / Taferln gestohlen worden sind. Wer weis, was da alles falsch gelaufen ist, oder war wer von euch dabei außer der TE ?

Viktor

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habe mit ihm geredet, er meinte er hat anzeige wegen kennzeichen unterdrückung gestellt?! höre sowas zum ersten mal hier in deutschland. fakt ist habe es schriftlich, wagen ist abgemeldet nun!

Habt ihr schriftlich was ausgemacht, wegen der Taferl?

WARUM sollte jemand die kennzeichen als "gestohlen" melden wen er die kiste verkauft hat?
WARUM sollte jemand den brief nicht rausrücken wen die kiste verkauft wurde?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


WARUM sollte jemand die kennzeichen als "gestohlen" melden wen er die kiste verkauft hat?
unterdrueckung klingt eher nach unterschlagung in AT, kein diebstahl
WARUM sollte jemand den brief nicht rausrücken wen die kiste verkauft wurde?
weil er evtl auf die schilder wartete um abzumelden?

aber da ist sicherlich eine menge schiefgelaufen 😉

also sowas wie: angemeldet verkauft, schilder sollten zurueck (brief blieb da) zur abmeldung und das geschah nicht.

so wird es wohl gelaufen sein

nee falsch , der typ hat das auto an mich verkauft war 3 mal in Österreich zwecks abmelden.. was aber ohne brief nicht möglich war!!! da er ja den brief hatte. er wusste nicht mal was ein Fahrzeugbrief ist,den den begriff gibt es ja nicht in Österreich. d.h dort ja typenschein^^

Also autohaus hat das auto von ihm angekauft mit kennzeichen,fahrzeugschein+schlüssel. Verkäufer äusserte sich mit es gibt kein fahrzeugbrief. ok autohaus hat es trotzdem angekauft.

ich habs dort abgekauft und vergebens versucht die karre abzumelden!nun ja er hat halt anzeige gestellt wegen urkundenunterdrückung , da er ja die kennzeichen nicht hat zum abmelden. versicherung in Ö , hat den wagen trotzdessen nach genau 1 jahr abgemeldet!! deswegen wohl auch die fahndung. naja gott sei dank habe ich jetz alles schriftlich von den Ö behören, + typenschein + zulassungsbescheinigung teil 2 und rein rechtskräftigen kaufvertrag!!

fall erledigt, auto is raus aus der fahndung. darf es morgen abholen.

mfg

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