Ausbildung zum KFZ-Prüfingenieur/Gutachter

Hallo,
weiß nicht genau, ob ich in dem Forum hier richtig bin, schien mir am ehesten auf meine Frage zu passen.
Mich interessiert eine Ausbildung zum KFZ-Gutachter und/oder KFZ-Prüfingenieur. Hab mich jetzt mal bei KÜS und GTÜ schlau gemacht: da braucht man aber ALLE Führerschein ausser D (is glaube Omnibus?), außerdem kostet die Auzsbildung dort ein Heidengeld. Meine Frage: Ist hier jemand vom Fach und kann mir sagen, ob man auch nur mit Auto und Motorradführerschein irgendwo eine solche oder ähnliche Ausbildung machen kann (wenn wollte ich ja HU bei Motorräden und Autos machen, dazu brauche ich kein LKW-Führerschein). Oder sonst wie noch Infos?
Was kann man mit einem Maschinenbaustudium sonst noch Richtung Motorrad/Auto machen, außer zu Automobilfirmen gehen?

Gruß
Daniel

Beste Antwort im Thema

Liebe Forenteilnehmer !
Nach diesen vielen Beiträgen, die aus meiner Sicht teilweise nachvollziehbar , aber oftmals auch von Halbwissen oder Frust geprägt sind, ist es mir ein Bedürfnis einige Dinge sachlich zu erläutern oder auch zu korrigieren. Der Fairnes halber will ich - anders als andere Teilnehmer - gleich vorausschicken, daß ich selbst seit mehr als 20 Jahren gern als Prüfing. und KFZ-Sachverständiger in der viel besprochenen Sachverständigenorganisation tätig und deshalb vielleicht etwas befangen bin.
Zunächst zum schnöden Mammon: Die Einstiegsgehälter bei dieser Organisation liegen für einen jungen Fachhochschulabgänger nicht bei 2600 E p. M sondern bei ca 2800 E. Man sollte aber nicht vergessen zu erwähnen, daß diese Gehälter 13,7 mal im Jahr gezahlt werden (so kommen die anderseitig erwähnten knapp 40000 E p. A. zusammen ) . Diese Gehälter steigen regelmäßig mit zunehmenden Lebensalter und Betriebszugehörigkeit , unabhängig von den weiteren obligatorischen regelmäßigen Lohnsteigerungen. Bei diesen Gehältern handelt es sich um sog. Grundgehälter (während der mind. 9 monatigen Ausbildung). Durch besondere Leistungen und Engagement können diese Gehälter nach der Ausbildung ganz erheblich verbessert werden (ist etwas individuell). Die Auszahlung der Sondervergütung kann monatlich (z.T oder fast vollständig) bzw. jährlich (Endabrechnung) erfolgen. Werden Tätigkeiten über das Prüfwesen hinaus (z.B. Gutachten) erbracht, erfolgt die Sondervergütung immer monatlich .
Hinzu kommen obligatorisch sehr gute Sozialleistungen (VML, Pauschale für PKW und Handy, Fahrgeld Spesen , Altersversorgung usw). Das durchschnittliche Mehrgehalt der letzten Monate wird auch im Falle von Urlaub, Krankheit und Ausbildung gezahlt.
Die ca 9 monatige Ausbildung ist durchaus sehr anspruchsvoll und findet zum Teil im Schwarzwald (4 Sterne Best Western Hotel mit Sauna, Pool, Tennis usw.) statt. Alternativ kann die Ausbildung auch in der Nähe von Dresden erfolgen. dieser Schulungsort ist wegen der Dresden-Nähe eigentlich ganz beliebt, hat aber etwas mehr den Charakter der 3 Sterne Unterbringung mit gemütlicher Mensa. Also alles möglich !!!
Hier wurde mehrfach spekuliert , ob Aussendienst oder Innendienst als Prüfing. besser ist. Das kommt darauf an, was einem mehr liegt !! Innendienstler haben beste Prüfbedingungen , müssen nicht durch die Gegend fahren und haben einigermaßen geregelte Arbeitszeiten. Aussendienstler müssen dem Kunden "hinterherfahren", häufiger Konflikte bestehen und haben unregelmäßige aber selbst beeinflussbare Arbeitszeiten ! Also auch hier: Die Welt ist vielfältig - Gott sei Dank -.
Fazit (meine Meinung): Wer eine Tätigkeit am Schreibtisch mit geregelter Arbeitszeit und festem Einkommen bevorzugt, ist sicher für diese Tätigkeit - gleich bei welcher Organisation - nicht besonders prädistiniert.
Wer mit einer Art Selbständigkeit (aber mit sozialem Netz) liebäugelt, etwas "Benzin im Blut" hat, gern mit Menschen umgeht und zumindest mittelfristig weitgehend selbständig arbeiten möchte, dem wird dieser Beruf viel Spaß machen.
Wer dann auch noch "Spaß am Automobil" hat und neben der Prüftätigkeit auch noch als Sachverständiger (z. B. Schadengutachten oder Unfallanalyse ) tätig werden möchte , hat nicht nur wirtschaftlich tolle Möglichkeiten , sondern auch die Chance auf eine deutliche berufliche Weiterentwicklung bei hoher Selbständigkeit.
Zum Schluss: ich habe keinen Tag bereut diesen Job zu machen und das gilt sicher auch für 80 % meiner Kollegen.
Aber es gibt natürlich auch Kollegen, die sich nicht so wohl fühlen oder sich den Beruf anders vorgestellt haben!! Aber wo ist das anders ??

Mit besten Grüßen

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Xsicht, schau mal hier rein.
http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?11,805090

Dieser Beitrag deckt sich mit meinen Kenntnissen zu Thema PI.
Scheiß Job, miese Bezahlung.
Wenn du zu besserem berufen bist, dann lasse die Finger davon.

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 7. Oktober 2015 um 15:20:43 Uhr:


Xsicht, schau mal hier rein.
http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?11,805090

Dieser Beitrag deckt sich mit meinen Kenntnissen zu Thema PI.
Scheiß Job, miese Bezahlung.
Wenn du zu besserem berufen bist, dann lasse die Finger davon.

Hallo,

Damit würde meine Frage nicht beantwortet.

TÜV Nord - was passiert im Falle einer endgültig nicht bestandenen Prüfung?
Ein Problem des arbeitsgebers oder Arbeitnehmer?

Ich habe gelesen dass die DEKRA selber für den Schaden aufkommt, GTÜ, KÜS und ähnlichen Firmen muss man alles zurück zahlen.

Gruß

Beim TÜV Rheinland musst du die Ausbildungskosten laut Arbeitsvertrag zurück zahlen.

Zitat:

@querys schrieb am 8. Oktober 2015 um 14:30:27 Uhr:


Beim TÜV Rheinland musst du die Ausbildungskosten laut Arbeitsvertrag zurück zahlen.

Ok. Aber der TÜV Rheinland hat ja andere Voraussetzungen.

Muss man dort in jedem Fall die Kosten zurückzahlen, oder nur bei endgültigen nicht bestehen.

Ähnliche Themen

Wenn du endgültig nicht bestanden hast, muss man alles zurückzahlen.

Bei vorzeitiger Kündigung anteilig, je nach Betriebszugehörigkeit.
Also direkt nach der Ausbildung gekündigt = Alles
Kurz vor Ablauf der Frist = wenig.

Als Ingenieur sollte man aber eher nicht mit so einer Einstellung daran gehen. Ich wüsste auf anhieb garnicht ob wir beim Tüv Rheinland schonmal jemanden hatten, der die Prüfung entgültig nicht bestanden hat. Letzter Versuch kommt immer mal wieder vor.
Der Anspruch an sich selbst sollte aber so groß sein, dass sowas nicht in Frage kommt.
Und nebenbei sei gesagt, die Prüfung ist mit Fleiß recht gut zu bestehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Blue.... Habs sogar freiwillig zweimal gemacht ??

Zitat:

@querys schrieb am 10. Oktober 2015 um 21:54:46 Uhr:


Wenn du endgültig nicht bestanden hast, muss man alles zurückzahlen.

Bei vorzeitiger Kündigung anteilig, je nach Betriebszugehörigkeit.
Also direkt nach der Ausbildung gekündigt = Alles
Kurz vor Ablauf der Frist = wenig.

Ok wie das beim TÜV Rheinland ist wissen wir jetzt.

Und beim TÜV Nord?

Also Ausbildung endgültig nicht bestehen,
Zurückzahlen oder wie bei der DEKRA zahlt trotzdem die Firma?

Vorschlag: TÜV Nord anrufen und nachfragen

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 10. Oktober 2015 um 22:08:26 Uhr:


Als Ingenieur sollte man aber eher nicht mit so einer Einstellung daran gehen. Ich wüsste auf anhieb garnicht ob wir beim Tüv Rheinland schonmal jemanden hatten, der die Prüfung entgültig nicht bestanden hat. Letzter Versuch kommt immer mal wieder vor.

Ich kenne mind. einen Fall. Der ist schon während der Ausbildung rausgefolgen, da ständig zu spät.

Ja die gibt es zu genüge... Aber wir reden hier ja von der Prüfung vorm Verkehrsministerium ;-)

Was mich noch interessieren würde ist, inwiefern es als Prüfingenieur möglich ist in Teilzeit (z.B. 4-Tage-Woche) zu arbeiten? Macht das jemand hier im Forum? Oder kennt wer einen Kollegen, der das macht?

Das Arbeitsrecht sagt eindeutig, dass bei endgültig nicht bestandener Ausbildung/Fortbildung bei Verschulden durch den Arbeitnehmer der Arbeitgeber die volle Summe zurück verlangen kann.
Und ich kenne keinen TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, die dies nicht zurückfordern.
Eine Ausnahme bildet hier die Förderung durch das Arbeitsamt, wobei diese mittlerweile auch dazu übergehen, den Betrag in Raten zurück zu fordern. Dies ist aber regional sehr unterschiedlich. Die Folge ist dann, dass Du für 5? Jahre von jeglicher Förderung durch das AA ausgeschlossen wirst, auch wenn Du ev. in die Selbstständigkeit gehst (nicht PI, sondern etwas anderes).

Teilzeit muss man mit seinem Arbeitgeber vereinbaren. Da meist Grundgehalt und Provision die Regel ist, wirst Du ev. kaum Deine zukünftige Rente verdienen (vielleicht reicht der Verdienst gerade mal so zum Leben). Du wirst sehr schnell erkennen, dass Teilzeit nichts für Prüfingenieure ist.
Ich kenne Kollegen, die arbeiten von früh 6 Uhr bis abends 21 Uhr oder noch länger und am Sonnabend/Sonntag. Die Leute haben sich ihr Geld redlich verdient (Selbstständige) - der Arbeitnehmer kommt dann mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt!

AaS, aasmT oder Prüfingenieur zu sein bedeutet, zu einer kleinen, aber feinen Gesellschaft von ca. 18.000 Mann (einschl. Eigenüberwacher) von 82. Mill. Bundesbürgern zu gehören, die ihren Beruf als Profession ansehen, einen Prüfstempel im Auftrage des Staates führen zu dürfen und über wohl und wehe eines Fahrzeuges zu entscheiden.

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Kenne prüfer die nach 2 tagen ihr soll locker drin haben.
Das ist dann auch eine art teilzeitmodell;-)

Die Frage ist halt weniger, was man braucht im Monat, sondern ob der Arbeitgeber einen lässt. Ich persönlich hätte bei den meisten Ingenieursstellen mit 32 Std jedenfalls locker genug, habe lieber Freizeit als ständig nen größeren Fernseher. Den Arbeitgeber der das mitmacht, den muss man aber dennoch erstmal finden.

Zitat:

@SKD schrieb am 4. Dezember 2015 um 07:41:02 Uhr:


Die Frage ist halt weniger, was man braucht im Monat, sondern ob der Arbeitgeber einen lässt. Ich persönlich hätte bei den meisten Ingenieursstellen mit 32 Std jedenfalls locker genug, habe lieber Freizeit als ständig nen größeren Fernseher. Den Arbeitgeber der das mitmacht, den muss man aber dennoch erstmal finden.

Inzwischen gibt's IIRC zumindest ein Gesetz, wonach man Anspruch drauf hat (könnte aber auf Kinder/Pflege von Angehörigen/etc. beschränkt sein).

notting

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