Audiovox - Rechtslage
Hallo,
mich würde mal interessieren ob nur das Abspielen von Filmen während der Fahrt auf dem Radio TFT verboten ist oder ist dieses TFT generell verboten auch im Radio/MusikCD Programm? Und welche Bußgelder bzw. Strafanzeigen können folgen?
MFG
15 Antworten
Ich denke die Frage sollte sich garnet stellen.
hi
weil du dumm wärst wenn du sowas dummes tun würdest. 😉
während der fahrt film gucken 🙄
kannst auch gleich morgends zeitung während dem fahren lesen.
bye
hab da vor paar tagen gesehen wie 2 so honks im polo86c schön porno während der fahrt geguckt haben. als dann der vecci im großen kreißverkehr mit teildrift und dauerhupe an denen vorbeigefahren ist und sie später zu nem kleinen treffen am king kamen, was zu erwarten war. hatte ich schon alles mit den leuten besprochen. einmal kräftig mit dem finger zeigen und auslachen!
mit eingezogenem schwanz und so leise wie möglich haben sie sich verzogen.
"sie ziehen dich auf ihr NiWo und....werden dort mit eigenen waffen dennoch geschlagen" 🙁
ich hab mich dann aber auch schnell wieder von dort verzogen. man muss nicht mit jedem gesehen werden.... 😁
Es geht nicht um das Film kucken während der Fahrt sondern im Endeffekt nur darum, ob der TFT die ganze Zeit ausgeschalten sein muss. (In der Gebrauchsanweisung steht nur drin, dass eben DVD kucken verboten ist) Aber nicht ob Radio und CD betrieb mit dem TFT erlaubt sind?!
mfg
Pauschal kann man sagen das alles was dich von Straßenverkehr ablenkt "verboten" ist.
Baust du einen Unfall und sagst du hättest am Radio rumgespielt, dann hast sofort Teilschuld oder auch komplett.
Bei Filmen auf dem Monitor ist es nur grundsätzlich verboten weil dann klar ist das man die nicht verfolgen kann wenn man nicht hinsieht (würd ja auch sonst keinen Sinn machen).
Die deutschen Gesetze sind halt immer Auslegungssache eines Richters. Wenn du sagst du warst abgelenkt weil du auf den Tacho gesehen hast, könntest du damit evtl. durchkommen.
Das gleiche beim Radio würde da sicher anders aussehen.
Ob das Radio ein kleines oder großes Display/Monitor hat hat damit wohl weniger zu tun als die evtl. Ablenkung dadurch.
Greetz
Tim
eigentlich dürfte der tft garnich ausfahrn, wenn das signal von der handbremse nich gegeben ist? Ausser man hat navi etz..., aber filme schaun is nich, kost glaub sogar noch nen punkt extra 😉 wennse dich erwischen ...
gruß Eddie
Edit: ich glaub das gilt schon wenn das display wärend der fahr ausgefahren ist und keine navilandkarte anzeigt ....
Und wie erklärst du dir dann die ganzen Multimedialösungen ab Werk wie E-Klasse oder 5er BMW..... ??
Die haben gar keinen einfahrbaren Monitor und darüber werden auch teilweise Klima usw. bedient.
Greetz
Tim
Nabend zusammen!
Habe ja meinen lieben CarPC drinne (TFT mittig fest installiert), wo man ja theoretisch alles mit machen könnte...
Der Tüv sagt solang er nicht ablenkt und die technische Sicherheit nicht beeinflust ist alles bestens.
Bei einem Unfall ist man nicht Beweispflichtig das er nicht lief sondern die Gegenparty das er lief, was meist schwer ist.
Egal was also ist immer leugnen das man davon abgelenkt war.
Wenn man jedoch wegen laufendem TFT angehalten wirst ( sieht man ja durch die Heckscheibe) gibts je nach laune der Grünen bis zu nem Punkt und dann gilt nur das Wort der Grünen.
Das ist das blöde am schwammigen deutsche Rechtssystem.
Lieben Gruß
Martin
hi
gibt es denn moniciver die nur den bildschirm zum filmgucken haben 😕 ich kenn die teile nur mit allen möglichen bedienelementen. zum steuern von mp3 etc.
ich hab nen tft verbaut gehabt um schneller und besser durch die mp3-dvd navigieren zu können.
hierzu sagte mein tüv-freund, dass er es toll findet weil man titelwechsel mit weniger ablenkung machen kann.
bye
Resümee ist also, dass es Erlaubt ist, solange kein Film, MusikClip, Porno oder Ähnliches läuft... Musiktitel, Radiosender Wahl und Uhrzeit anzeigen lassen auf einem TFT erlaubt...
Verstehe ich das so richtig? Und solange die Handbremsenkoplung gemacht ist, kann mir auch kein Grüner was haben?
MFG
hi
grauzone.....wie schon oben geschrieben liegt das im ermessen des zuständigen.
bye
Zitat:
Original geschrieben von YETI
Und wie erklärst du dir dann die ganzen Multimedialösungen ab Werk wie E-Klasse oder 5er BMW..... ??
Die haben gar keinen einfahrbaren Monitor und darüber werden auch teilweise Klima usw. bedient.Greetz
Tim
Die lösungen ab werk sind ja was anderes, die rede is doch von nem normalen dvd gerät und nicht von nem navi gerät, bei solchen geräten muss man das handbremssignal überbrücken, damit der tft wärend der fahrt ausfährt. Das ist meines wissens verboten.
Gruß Eddie
Zitat:
Original geschrieben von Eddie@Audi
Die lösungen ab werk sind ja was anderes
😉 😠 ..... $$$ regiert die welt.
Es gibt TFTs bei Monicevern die Ausfahren damit man das MP3 Menü oder die Radiosender besser wechseln kann über Touchscreen, auch ohne Handbremskontakt! Aber DVDs kann man nicht schauen! z.B. das Pioneer AVH 5700.
Es gibt aber auch welche die sperren komplett und der Monitor bleibt schwarz!
Das Problem ist, viele TFTs haben nen Standfuß bei und die Einbauschalen für die Kopfstützen! Da denken sich viele, baue ich das Gerät doch einfach aufs Armaturnbrett, dabei hat es nur eine Freigabe zum Verbauen ab der 2ten sitzreihe und darf vorne garnicht montiert oder genutzt werden!
Das nächste Problem ist, das es ein sehr schwamiges gesetz ist welches das gucken während der Fahrt verbietet. Bzw. zu 100% wird es nicht verboten, sondern in ellenlangen setzten umschrieben!
Es gibt fälle da lief der Film selbst in einer Polizeikontrolle und die Cops haben nichts gemacht! Und es gibt fälle da war der Monitor ausgefahren aber schwarz wovon sich auch vergewissert wurde und das gerät musste ausgebaut werden! Es kommt also auch hier immer drauf an wie man vor dem Cop auftritt und auf wen man trifft!
Gruß Benny