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Arglistige Täuschung?
Hallo,
ich habe einen C 200 CDI von 2005 bei einem Händler gekauft.
Im Inserat (mobile.de) stand, dass der Wagen zwei Vorbesitzer hätte
. Mir wurde dann auch beim Händler erklärt, dass beide Vorbesitzer aus einer Familie stammen und dass das Kennzeichen sogar übernommen wurde. (Stimmt auch laut Brief)
Im Kaufvertrag steht auch bei Anzahl Vorbesitzer „2“.
Nun habe ich mir aber den Schein genauer angeguckt und musste feststellen, dass der erste Schein entwertet wurde.
Beim letzten Besitzer steht auch „Anzahl Vorbesitzer: 2“.
Somit habe ich doch das Auto aus dritter Hand gekauft?
Dies entspricht nicht den Angaben des Kaufvertrages und es müsste ein Fall von arglistiger Täuschung vorliegen.
Ich möchte das Auto gerne behalten, weshalb Rücktritt nicht in Frage kommt.
Ich hätte ja noch zusätzlich die Möglichkeit der Minderung, aber wie stelle ich das am besten an und wie einigt man sich auf eine Summe?
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Gibs zu, du willst dem Händler für das 13 Jahre alte Auto nachträglich ein paar grüne Scheine aus den Rippen leiern und nicht etwa der Gerechtigkeit willen diesen Missestand anfechten.
Wenn du sonst mit dem Auto zufrieden bist, lass es.
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3 Antworten
Bei einem Fahrzeug von 2005 macht ein Vorbesitzer mehr oder weniger im Preis keinen Unterschied mehr.
Gibs zu, du willst dem Händler für das 13 Jahre alte Auto nachträglich ein paar grüne Scheine aus den Rippen leiern und nicht etwa der Gerechtigkeit willen diesen Missestand anfechten.
Wenn du sonst mit dem Auto zufrieden bist, lass es.
Zitat:
@BENZinblueter schrieb am 9. September 2018 um 15:34:02 Uhr:
Hallo,
ich habe einen C 200 CDI von 2005 bei einem Händler gekauft.
Im Inserat (mobile.de) stand, dass der Wagen zwei Vorbesitzer hätte
. Mir wurde dann auch beim Händler erklärt, dass beide Vorbesitzer aus einer Familie stammen und dass das Kennzeichen sogar übernommen wurde. (Stimmt auch laut Brief)
Im Kaufvertrag steht auch bei Anzahl Vorbesitzer „2“.
Nun habe ich mir aber den Schein genauer angeguckt und musste feststellen, dass der erste Schein entwertet wurde.
Beim letzten Besitzer steht auch „Anzahl Vorbesitzer: 2“.
Somit habe ich doch das Auto aus dritter Hand gekauft?
Dies entspricht nicht den Angaben des Kaufvertrages und es müsste ein Fall von arglistiger Täuschung vorliegen.
Ich möchte das Auto gerne behalten, weshalb Rücktritt nicht in Frage kommt.
Ich hätte ja noch zusätzlich die Möglichkeit der Minderung, aber wie stelle ich das am besten an und wie einigt man sich auf eine Summe?
Mit freundlichen Grüßen
Grundsätzlich erfüllt der Wagen nicht die im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft in Form der Halteranzahl.
Von daher kannst du auf Erfüllung des KV bestehen. Da aber die Anzahl der Halter nicht minimiert werden kann, könnte man evtl. Summe X verlangen.
Aber ob das Lohnt, denn wie willst du Summe x berechnen, bei einem 13 Jahre alten Diesel. Eird nicht viel bei rum kommen.
Wie lange ist denn der Kauf her?