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Arbeitzeit

Themenstarteram 2. Juni 2014 um 19:04

Hallo liebe Gemeinde, ich hab da mal ne frage?

Und zwar hab ich mich mit einem Kollegen , über

Die Arbeitszeit Unterbrechung unterhalten. Nicht lenkzeit Unterbrechung

Und zwar muss man ja innerhalb von 6 stunden, eine Pause von mindestens

30 min machen bzw. 9 stunden 45 min machen. Beispiel

Ich fange um 10 Uhr an zu Arbeiten dann

Muss ich spätestens um 15 Uhr 59 die geforderten 30 min pause machen.

Er ist aber der Meinung wenn er 10 Uhr anfängt und um 13 Uhr 15 min Pause macht. Sich

Seine Arbeitszeit dadurch verlängert, er erst um 16 Uhr 14 die nächsten 15 min pause machen muss.

Wenn das so richtig ist dann frag ich mich wo für die Bereitschaft zeit da ist. Die kann ich ja theoretisch anhängen.

MfG jordy

Beste Antwort im Thema
am 3. Juni 2014 um 4:33

Zitat:

Original geschrieben von Jordy12345

Und zwar hab ich mich mit einem Kollegen , über

Die Arbeitszeit Unterbrechung unterhalten. Nicht lenkzeit Unterbrechung

Und zwar muss man ja innerhalb von 6 stunden, eine Pause von mindestens

30 min machen bzw. 9 stunden 45 min machen.

Du musst nicht innerhalb von 6 Stunden Pause machen, sondern spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit. Das Gesetz:

Zitat:

§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Das bedeutet, wenn die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, musst du eine Pause von mindestens 30 Minuten machen, wenn du an diesem Tag weniger als 4,5 Std. Lenkzeit hast. Wenn sie mehr als 9 Stunden beträgt, musst du eine Pause von 45 Minuten machen. Diese Pausen von 30 bzw. 45 Minuten darfst du in Abschnitte zu 15 Minuten aufteilen. Wann du die aufteilst, ist erstmal egal, wen du den folgenden Satz aus dem Gesetz beachtest:

Letzter Satz des § 4 ArbZG:

 

Zitat:

§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Spätestens nach exakt 6 Std. muss die Pause anfangen.

Zitat:

Beispiel

Ich fange um 10 Uhr an zu Arbeiten dann

Muss ich spätestens um 15 Uhr 59 die geforderten 30 min pause machen.

Wenn du, wie in deinem Beispiel, die Pause spätestens nach 6 Std. beginnst (du hättest also noch eine Minute), musst du mindestens 15 Minuten Pause machen. Denn du darfst ja die Pause splitten und später nochmal 15 Minuten machen. Aber Achtung, nicht am Ende der Arbeitszeit, denn da fängt ja deine Tagesruhezeit an. Ansonsten ist alles klar.

Zitat:

Er ist aber der Meinung wenn er 10 Uhr anfängt und um 13 Uhr 15 min Pause macht.

Sich Seine Arbeitszeit dadurch verlängert, er erst um 16 Uhr 14 die nächsten 15 min pause machen muss.

Die Arbeitszeit verlängert sich nicht, nur die Anwesenheit am Arbeitsplatz = Schichtzeit. Wenn er seine Pause splittet, verlängert sich ja der Zeitraum, in dem er noch zu arbeiten hat. In deinem Beispiel arbeitet er zunächst von 10:00 Uhr bis 13:15 Uhr (= 3 Std. 15 Minuten Arbeitszeit), von 13:15 bis 13:30 hat er Pause, das ist keine Arbeitszeit. Er darf als Kraftfahrer ja eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden haben.

Jetzt muss er irgendwann bis zu seinem Arbeitszeitende nochmal eine Pause von 15 Minuten (wenn seine Arbeitszeit länger als 9 Stunden ist, nochmal 30 Minuten) machen, das muss nicht um 16:14 Uhr sein. Wann er die innerhalb der Restarbeitszeit macht, ist egal, denn er hat ja durch seine 15 Min. Pause um 13:15 Uhr die Regelung des letzten Satzes (oben rot markiert) eingehalten.

Zitat:

Wenn das so richtig ist dann frag ich mich wo für die Bereitschaft zeit da ist. Die kann ich ja theoretisch anhängen.

Was das mit deiner Frage zu tun hat, kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Die Bereitschaftszeit ist eine ganz andere Abteilung. Gemäß § 21a Abs. 3 ArbZG ist die Bereitschaftszeit weder Pause noch Arbeitszeit und hat mit deiner Frage nichts zu tun.

Pausen oder Lenkzeitunterbrechungen verlängern die Anwesenheit am Arbeitsplatz, also die Schichtzeit. Nochmal zur Erinnerung: Schichtzeit ist die Zeit in einem 24-Stundenzeitraum, die der Kraftfahrer am Arbeitsplatz zwischen zwei Tagesruhezeiten verbringt (sie darf höchstens 13 Stunden und bei einer verkürzten Tagesruhezeit höchstens 15 Stunden betragen).

In dieser Schichtzeit darf er höchsten 10 Stunden Arbeitszeit und darin wiederum 9 Stunden Lenkzeit (oder eine verlängerte Lenkzeit von theoretisch 10 Stunden) haben. Der Rest der Schichtzeit sind Pausen (wenn die Lenkzeit in der Schichtzeit weniger als 4 1/2 Std. beträgt) oder die Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten. Was dann noch übrig bleibt von der möglichen Schichtzeit, dürfen entweder Pausen sein, die, wenn sie weniger als 15, 30 oder 45 Minuten betragen, nicht auf die Pausen (nach dem ArbZG) oder Lenkzeitunterbrechungen (nach der EG-VO 521/06) angerechnet werden können; oder einfach nur noch Bereitschaftszeit.

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am 3. Juni 2014 um 4:33

Zitat:

Original geschrieben von Jordy12345

Und zwar hab ich mich mit einem Kollegen , über

Die Arbeitszeit Unterbrechung unterhalten. Nicht lenkzeit Unterbrechung

Und zwar muss man ja innerhalb von 6 stunden, eine Pause von mindestens

30 min machen bzw. 9 stunden 45 min machen.

Du musst nicht innerhalb von 6 Stunden Pause machen, sondern spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit. Das Gesetz:

Zitat:

§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Das bedeutet, wenn die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, musst du eine Pause von mindestens 30 Minuten machen, wenn du an diesem Tag weniger als 4,5 Std. Lenkzeit hast. Wenn sie mehr als 9 Stunden beträgt, musst du eine Pause von 45 Minuten machen. Diese Pausen von 30 bzw. 45 Minuten darfst du in Abschnitte zu 15 Minuten aufteilen. Wann du die aufteilst, ist erstmal egal, wen du den folgenden Satz aus dem Gesetz beachtest:

Letzter Satz des § 4 ArbZG:

 

Zitat:

§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Spätestens nach exakt 6 Std. muss die Pause anfangen.

Zitat:

Beispiel

Ich fange um 10 Uhr an zu Arbeiten dann

Muss ich spätestens um 15 Uhr 59 die geforderten 30 min pause machen.

Wenn du, wie in deinem Beispiel, die Pause spätestens nach 6 Std. beginnst (du hättest also noch eine Minute), musst du mindestens 15 Minuten Pause machen. Denn du darfst ja die Pause splitten und später nochmal 15 Minuten machen. Aber Achtung, nicht am Ende der Arbeitszeit, denn da fängt ja deine Tagesruhezeit an. Ansonsten ist alles klar.

Zitat:

Er ist aber der Meinung wenn er 10 Uhr anfängt und um 13 Uhr 15 min Pause macht.

Sich Seine Arbeitszeit dadurch verlängert, er erst um 16 Uhr 14 die nächsten 15 min pause machen muss.

Die Arbeitszeit verlängert sich nicht, nur die Anwesenheit am Arbeitsplatz = Schichtzeit. Wenn er seine Pause splittet, verlängert sich ja der Zeitraum, in dem er noch zu arbeiten hat. In deinem Beispiel arbeitet er zunächst von 10:00 Uhr bis 13:15 Uhr (= 3 Std. 15 Minuten Arbeitszeit), von 13:15 bis 13:30 hat er Pause, das ist keine Arbeitszeit. Er darf als Kraftfahrer ja eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden haben.

Jetzt muss er irgendwann bis zu seinem Arbeitszeitende nochmal eine Pause von 15 Minuten (wenn seine Arbeitszeit länger als 9 Stunden ist, nochmal 30 Minuten) machen, das muss nicht um 16:14 Uhr sein. Wann er die innerhalb der Restarbeitszeit macht, ist egal, denn er hat ja durch seine 15 Min. Pause um 13:15 Uhr die Regelung des letzten Satzes (oben rot markiert) eingehalten.

Zitat:

Wenn das so richtig ist dann frag ich mich wo für die Bereitschaft zeit da ist. Die kann ich ja theoretisch anhängen.

Was das mit deiner Frage zu tun hat, kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Die Bereitschaftszeit ist eine ganz andere Abteilung. Gemäß § 21a Abs. 3 ArbZG ist die Bereitschaftszeit weder Pause noch Arbeitszeit und hat mit deiner Frage nichts zu tun.

Pausen oder Lenkzeitunterbrechungen verlängern die Anwesenheit am Arbeitsplatz, also die Schichtzeit. Nochmal zur Erinnerung: Schichtzeit ist die Zeit in einem 24-Stundenzeitraum, die der Kraftfahrer am Arbeitsplatz zwischen zwei Tagesruhezeiten verbringt (sie darf höchstens 13 Stunden und bei einer verkürzten Tagesruhezeit höchstens 15 Stunden betragen).

In dieser Schichtzeit darf er höchsten 10 Stunden Arbeitszeit und darin wiederum 9 Stunden Lenkzeit (oder eine verlängerte Lenkzeit von theoretisch 10 Stunden) haben. Der Rest der Schichtzeit sind Pausen (wenn die Lenkzeit in der Schichtzeit weniger als 4 1/2 Std. beträgt) oder die Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten. Was dann noch übrig bleibt von der möglichen Schichtzeit, dürfen entweder Pausen sein, die, wenn sie weniger als 15, 30 oder 45 Minuten betragen, nicht auf die Pausen (nach dem ArbZG) oder Lenkzeitunterbrechungen (nach der EG-VO 521/06) angerechnet werden können; oder einfach nur noch Bereitschaftszeit.

am 3. Juni 2014 um 5:14

Super erklärt!

Themenstarteram 3. Juni 2014 um 11:54

Hallo Toyota erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Aber was du da alles erklärt hast das weiß auch schon.

Wir arbeiten nach den Arbeitszeit Gesetz, das

Heißt am Tag nicht mehr als 10 stunden 45 Minuten, inklusive 45 Minuten pause.

Und nicht 13 stunden schichtzeit und 11 stunden Pause.

Wie bei den Spedition üblich. Wir müssen nach maximal 6 stunden Arbeitszeit,

30 Minuten pause machen Am besten 45 Minuten. Das alles auf Null geht ( lenk und Arbeitszeit )

Mein Kollege meint aber wenn er in den 6 stunden Arbeitszeit 15 Minuten pause Macht kann er seine Arbeitszeit von 6 stunden auf 6 stunden 15 ausdehnen. Und mit der Bereitschaft zeit meine ich nichts anderes als das wenn ich 1 stunde Bereitschaft habe. Ich die Stunde an meine Arbeitszeit dranhängen kann. ( nicht 6 stunden sondern 7 stunden Arbeitszeit dann habe.

MfG

am 4. Juni 2014 um 8:06

Solange er sich an die entsprechenden Pausen hält.... kann er Arbeiten bis er schwarz wird :D

Nur eines verstehe ich nicht... du schreibst

Zitat:

Hallo Toyota erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Aber was du da alles erklärt hast das weiß auch schon.

Erstmal ist das Transportcampus ..... aber er mag Toyota:p

zum anderen, wenn du das schon wustest was Transportcampus geschrieben hat, dann hast du aber nicht vestanden was das Arbeitszeitgesetz aussagt. Auch was die Bereitschaftszeiten anbelangt

Das wirft die Frage auf, ob du schon bei der Weiterbildung die Sozialvorschriften hattest. Wenn ja war entweder der Dozent nicht gut oder ..... ok das erspare ich mir.

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 9:14

Ok ich seh schon ihr habt voll den Plan, irgendwelche Vorschriften

aus dem Internet raus kopieren. Und ein auf schlau tun, ich möchte nicht wissen wir bei manchen die Fahrerkarte aussieht, bezweifele das überhaupt nachgetragen wird. Also erzählt mir kein Müll.

Wenn ihr doch so streng nach Arbeitzeitgesetz arbeitet dann gibts doch gar keine Oribkene mach nach spätestens 5 Std Arbeitszeit 45 Minuten Pause und gut ist's. Alles andere ist dich Schwachsinn.

am 4. Juni 2014 um 12:25

Sorry Jordy aber ich kann nur sagen, das du das was Transportcampus geschrieben hat überhaupt nicht verstanden hast.

Zitat:

Ok ich seh schon ihr habt voll den Plan, irgendwelche Vorschriften

aus dem Internet raus kopieren.

Er hat gerade mal 2 §§ zitiert der Rest (und das ist weit mehr) ist die entsprechende Erklärung dazu, die du ja nicht verstehst, andere aber schon und welche er nicht "rauskopiert" hat.

Und was bitte hat deine eigentliche Frage nun mit dem Nachtrag zu schaffen?? Und was auf anderen Fahrerkarten drauf ist?

Aber noch mal zum Verständniss

Dein Kollege arbeitet 6 Std und innerhalb dieser Zeit macht er 15 Min Pause.

Einfache Rechnung: 06:00 Std - 00:15 Std Pause = 05:45 Std Arbeitszeit

Was dein Kollege aber vieleicht meint ist, das wenn er in den 6 Std eine 15 minuten Pause macht, er auf eine Gesammtzeit von 06:15 Std kommt. Welche aber eine Gesammtzeit ist und keine reine Arbeitszeit.

Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit (siehe Ausführungen Transportcampus)

Deine Bereitschaftszeit betreffend: Bereitschaft ist eigentlich keine Arbeitszeit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Teilweise werden Bereitschaftzeiten auch als Lenkzeitunterbrechungen anerkannt. Also kann es da schon keine Arbeitszeit sein.

Wenn du es genauer haben möchtest, kann ich dir nur raten deine täglichen Aktivitäten, zum besseren Verständnis, einfach mal hier aufzuschreiben.

Und noch etwas.... bei solchen ernsten Dingen wie z.B. Sozialvorschriften verstehen wir keinen Spaß und deshalb ERZÄHLEN WIR KEINEN MÜLL

am 4. Juni 2014 um 13:09

Nur zum Verständniss meine Fahrerkarte ist Lückenlos und sauber, und wird Täglich bzw nach dem Wochenende komplett nachgetragen.

Wenn man sich auskennt gibts da gar keine Probleme.

 

Du darfst 6 Stunden max. Arbeitszeit haben das heißt 6 Std arbeit + 15 min Pause sind 6.15h.

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Nur zum Verständniss meine Fahrerkarte ist Lückenlos und sauber, und wird Täglich bzw nach dem Wochenende komplett nachgetragen.

Wenn man sich auskennt gibts da gar keine Probleme.

 

Du darfst 6 Stunden max. Arbeitszeit haben das heißt 6 Std arbeit + 15 min Pause sind 6.15h.

Mehr wollte ich garnicht hören

Wenn man es ganz genau nimmt, muss man nach spätestens 5:59 h 30 min Pause machen. Oder Feierabend.:)

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 16:35

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick

Wenn man es ganz genau nimmt, muss man nach spätestens 5:59 h 30 min Pause machen. Oder Feierabend.:)

Der Meinung bin ich eigentlich auch !!

am 4. Juni 2014 um 17:49

So lange arbeitet Ihr am Tag? :D

am 5. Juni 2014 um 3:18

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick

Wenn man es ganz genau nimmt, muss man nach spätestens 5:59 h 30 min Pause machen. Oder Feierabend.:)

Neee! Ganz und gar nicht.

Laut dem "rauskopierten" und hier zitierten Gesetzesttext ist es eben gerade nicht nach 5:59 Std., sondern erst nach 6:00 Stunden!!!!! Das ist es ja, was @jordy12345 in seinem Startbeitrag behauptet! Er behauptet da ja, dass die Pause "innerhalb" von 6 Std. zu machen ist. 5:59 Std. ist eindeutig innerhalb der 6 Stunden. Spätestens nach Ablauf der 3600. Sekunde (=6 Std.) ist die Pause zu machen, aber man darf sie auch schon früher machen, z.B. nach der 3640. Sekunde (das wäre dann 5:59 Std.)

An @jordy12345: insbesondere nach deinem letzten Beitrag muss ich davon ausgehen, dass du es immer noch nicht verstanden hast (was schade wäre, dann hätte ich meine Erklärung kürzer halten können, weil sie sowieso nicht angekommen ist) oder du bist sauer, dass dein Kollege Recht hat.

Und eine Bemerkung noch an @jordy12345:

Wenn du das angeblich alles schon weißt, warum stellst du hier die Frage? Es trollt so schön oder was???

Nach Richtung und Niveau der letzten Beiträge war das mein letzter zu diesem Thema.

Ach so: Danke @roadheini für meine Verteidigung.

 

 

Aber eines sei noch dazu erwähnt. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wird immer nur der Chef zur Kasse gebeten.Niemals der Fahrer. Also muss man sich nicht wirklich verrückt machen bzgl. dem Arbeitszeitgesetz für dessen Einhaltung ist eben nur der Unternehmer verantwortlich.

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